Verbliebene Siedlungsgebiete deutlich schneller an die Abwasserkanalisation anschließen

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben sicher zu stellen, dass die Kanalisierung der noch nicht an das Abwassernetz angeschlossenen Siedlungsgebiete gegenüber der bisher vorliegenden Planung deutlich schneller erfolgt.

Dazu ist die Investitionsplanung der Berliner Wasserbetriebe anzupassen, wobei die mit Priorität durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen des bestehenden Kanalnetzes zu berücksichtigen sind.

Bei der Überarbeitung der Planung sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

· Ziel ist es, dass die Erschließung des überwiegenden Teils der Altsiedlungsgebiete der Kategorie I (vgl. Drucksache 15/5540) bis zum Jahr 2012 erfolgt und bis zum Jahr 2015 abgeschlossen ist. Sofern dem im Einzelfall eigentumsrechtliche, genehmigungsrechtliche oder straßenverkehrstechnische Probleme entgegen stehen, sind diese möglichst frühzeitig zu klären. Insbesondere die Straßenverkehrsbehörden sind aufgefordert, diesen Prozess aktiv zu unterstützen.

· Für die Altsiedlungsgebiete der Kategorien II und III mit ihrer geringen Siedlungsdichte und den hohen Erschließungskosten pro Anschluss ist unter Berücksichtigung der weiteren städtebaulichen Entwicklung darzustellen, ob und wann die einzelnen Siedlungen mit einem Anschluss an die Abwasserkanalisation rechnen können.

· In Abstimmung mit den Wasserbetrieben ist darzustellen, ob alternativ für die Gebiete der Kategorien II und III der Bau von semizentralen Kleinkläranlagen ermöglicht werden kann, sofern nicht zwingende wasserwirtschaftliche oder ökologische Gründe dagegen sprechen. Diese Anlagen können entweder durch die Wasserbetriebe oder auf Initiative der Anwohner in privater Trägerschaft errichtet und betrieben werden. Sofern dazu die Änderung von Gesetzen notwendig ist, sind dem Abgeordnetenhaus entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung zum 31.03.08 zu berichten.

Begründung:

Die Planungen der Berliner Wasserbetriebe sehen vor, die im Abwasserbeseitigungsplan aus dem Jahr 2001 festgelegten Siedlungsgebiete bis spätestens 2008 an das zentrale Berliner Abwassernetz anzuschließen. Damit wird 2008 ein Anschlussgrad von 99,5 % an die öffentliche Kanalisation in Berlin erreicht sein.

Mit der Drucksache 15/5540 hat der Senat auf Anforderung des Abgeordnetenhauses dargelegt, wie eine Planung zum Anschluss der verbleibenden 0,5 % bzw. rund 16.

Einwohner aussehen könnte. Für 9 Gebiete mit rund 12.400 Einwohnern ist ein Anschluss bis zum Jahr 2020 in Aussicht gestellt (sog. Kategorie I), für die restlichen 12 Gebiete mit rund 3.700 Einwohnern bis zum Jahr 2028 (Kategorie II und III).

Dieser lange Planungshorizont von mehr als 20 Jahren erscheint angesichts der bisher deutlich schnelleren Anschlussgeschwindigkeit als nicht angemessen. Die nicht angeschlossenen Haushalte müssen abflusslose Fäkalgruben unterhalten, die regelmäßig zu leeren sind. Dies erfolgt durch große Tankwagen, die erhebliche Belastungen durch Schadstoffe, Lärm und Gestank für die Anwohner verursachen.

Außerdem sind nicht alle abflusslosen Gruben und deren Zuleitungen vollständig dicht, wodurch es zu ernsthaften Verseuchungen von Böden und eine Gefährdung des Grundwassers kommt. Es ist folglich nicht einzusehen, dass im 21. Jahrhundert über das absolut notwendige Maß hinaus Fäkalien über Klärfahrzeuge entsorgt werden müssen.

Die Siedlungsgebiete der Kategorie I (u.a. die Altsiedlungen Blankenburg, MahlsdorfNord, Wartenberg sowie Buchholz West und Nord) sind daher deutlich schneller, d.h. der überwiegende Teil innerhalb von fünf Jahren an das zentrale Berliner Abwassernetz anzuschließen, der Rest bis zum Jahr 2015. Da die Investitionen durch die Wasserbetriebe nur vorgezogen werden und sich diverse Baumaßnahmen zur Umsetzung des geltenden Abwasserbeseitigungsplanes um mehrere Jahre verzögern, ist das Investitionsvolumen für die Wasserbetriebe gut tragbar. Die spezifischen Erschließungskosten für die neuen Siedlungsgebiete liegen zudem erheblich niedriger als für die Gebiete, die aktuell im Rahmen des geltenden Abwasserbeseitigungsplanes angeschlossen werden. Die notwendigen Ausgaben für Kanalsanierungen und die Maßnahmen gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie können parallel erfolgen.

Dieser zügige Anschluss eines Großteils der verbliebenen Siedlungsgebiete bietet den Anwohnern Planungssicherheit und verkürzt in den Gebieten der Kategorie I die notwendige Nutzung von abflusslosen Gruben und deren kostenintensive Abfuhr um mehr als die Hälfte. Es ist daher nicht erforderlich, Änderungen an der Höhe des Schmutzwassertarifs vorzunehmen.

Für die Bewohner von Siedlungsgebieten der Kategorien II und III bietet die Möglichkeit zur Errichtung von dezentralen Anlagen auch in privater Verantwortung völlig neue Perspektiven. Die Bürger können dadurch selbst beeinflussen, ob sie auf den Anschluss an das zentrale Abwassernetz durch die Wasserbetriebe warten wollen oder selbst gemeinschaftlich aktiv werden.