Zudem ist zu bedenken dass die Beratungsstelle für Sprachbehinderte ihre konzeptionelle Tätigkeit gerade abgeschlossen hat

Im Folgenden wird ein Modell für ein Zentrum für Sinnesbehinderungen (Hörberatung) an den Standorten Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln unter Einbeziehung der Einwände des Bezirkes Neukölln dargestellt (Abschnitt 2).

Im Abschnitt 3 wird ein Vorschlag des Bezirks Neukölln zur künftigen Organisation zweier Zentren für Sinnesbehinderungen (Hörberatung), dargelegt.

Der von der Hörberatungsstelle Friedrichshain-Kreuzberg in die Diskussion eingebrachte Vorschlag, die Hörberatungsstelle Neukölln eigenständig zu lassen und statt dessen vorzusehen, die Hörberatungsstelle Friedrichshain-Kreuzberg mit der Beratungsstelle für Sprachbehinderte in Reinickendorf zusammenzulegen, konnte im Rahmen der dargestellten Diskussionen und dem überaus engen Zeitplan nicht mehr ausreichend qualifiziert geprüft und mit den betreffenden Akteuren aus Reinickendorf diskutiert werden.

Zudem ist zu bedenken, dass die Beratungsstelle für Sprachbehinderte ihre konzeptionelle Tätigkeit gerade abgeschlossen hat. Vollkommen neue Organisationsüberlegungen könnten hier kontraproduktive Effekte erzeugen. Eine solche Diskussion würde also voraussetzen, dass eine entsprechende Bereitschaft bei den zuständigen Akteuren in Reinickendorf besteht.

2. Ein Zentrum für Sinnesbehinderungen (Hörberatung) an den Standorten Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln

a) Änderung des § 3 Nr. 2 Entwurf-GDZustVO

Im Falle der Entscheidung für ein Zentrum für Sinnesbehinderungen (Hörberatung) an zwei Standorten, müsste ­ abhängig von der Festlegung, bei welchem Bezirk das Zentrum angesiedelt werden soll ­ § 3 Nr. 2 Entwurf-GDZustVO wie folgt geändert werden:

Von den Aufgaben der Beratungsstelle für Hör-, Sprach- und Sehbehinderte werden unter der Bezeichnung „Zentrum für Sinnesbehinderte Menschen" für alle Bezirke wahrgenommen: von dem Bezirk die Aufgaben Friedrichshain-Kreuzberg der Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen an den Standorten Neukölln und FriedrichshainKreuzberg oder

Von den Aufgaben der Beratungsstelle für Hör-, Sprach- und Sehbehinderte werden unter der Bezeichnung „Zentrum für Sinnesbehinderte Menschen" für alle Bezirke wahrgenommen: von dem Bezirk die Aufgaben Neukölln der Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen an den Standorten Neukölln und FriedrichshainKreuzberg

b) Trägerschaft des Zentrums für Sinnesbehinderungen (Hörberatung)

Die Trägerschaft des Zentrums für Sinnesbehinderungen (Hörberatung) könnte sowohl vom Bezirk Neukölln als auch vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wahrgenommen werden. Aus Sicht des Senats sprechen mehrere Gründe dafür, dass die Seite 3 von 11

Trägerschaft des Zentrums vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wahrgenommen wird. Dies sind insbesondere:

a) Der Lenkungsausschuss hat begründet und einstimmig beschlossen, das Zentrum für Sinnesbehinderungen (Hörberatung) am Standort FriedrichshainKreuzberg anzusiedeln.

b) Darüber hinaus wurde unter Federführung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg das „Konzept für eine Versorgungskette hörbehinderter Kinder in Berlin" einschließlich konkreter Umsetzungsvorschläge erarbeitet.

Vom Bezirk Neukölln wurden gegen diese Gründe folgende Einwände erhoben:

Zu a) „Der Rat der Bürgermeister hat sich mehrheitlich, ebenfalls begründet und u.a. unterstützt durch Unterschriften von 12.000 Bürgerinnen und Bürgern, für die Übertragung der Hörberatung an den Bezirk Neukölln ausgesprochen. Dem Auftrag des Abgeordnetenhauses ist nicht zu entnehmen, dass diesem Beschluss weniger Rechnung zu tragen sei."

Zu b) Bei diesem Konzept handelt es sich „um die Zusammenfassung grundsätzlicher Thesen und bzgl. der Versorgung hörbehinderter Kinder in Berlin sowie spezifischer vom ÖGD in diesem Zusammenhang anzubietender Leistungen. Die Reduzierung des Angebotes für hörbehinderte Kinder auf eine Beratungsstelle, geschweige denn die diesbezügliche Favorisierung einer der beiden Beratungsstellen in Neukölln bzw. in Friedrichshain-Kreuzberg stand, wie auch in diesem Papier zum Ausdruck kommt, nicht im Mittelpunkt der Diskussion. Es handelt sich hier nicht um ein Konzept, das sich mit der konkreten Umsetzung befasst."

Die vom Bezirk Neukölln vorgetragenen Argumente sind insoweit in Frage zu stellen, als dass die gesammelten Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger nicht die Übertragung der Hörberatung an den Bezirk Neukölln zum Gegenstand hatten, sondern sich gegen die damit verbundene Schließung der Hörberatungsstelle Neukölln, also des konkreten Angebotes in Britz aussprachen. Die verwaltungstechnische Zuordnung zu einem bestimmten Bezirk wurde nicht thematisiert. Dem Ansinnen, das spezifische Neuköllner Angebot aufrecht zu erhalten, wäre durch das ZweiStandorte-Modell Rechnung getragen.

Wie der Rat der Bürgermeister sich bei der bezirklichen Trägerschaft entschieden hätte, wenn im damaligen Entwurf-GDZustVO ein Zwei-Standorte-Modell enthalten gewesen wäre, fällt in den Bereich der Spekulation.

Für die Erarbeitung eines Zwei-Standorte-Modells ist die bezirkliche Trägerschaft jedoch letztlich eine nachgeordnete politische Entscheidung.

c) Voraussetzungen eines Zentrums für Sinnesbehinderungen (Hörberatung)

Die Realisierung eines Zentrums für Sinnesbehinderungen an den zwei genannten Standorten ist an einige Voraussetzungen gebunden, über die in Teilen Einvernehmen hergestellt werden konnte (vgl. auch Abschnitt 3). Leistungsangebote Einvernehmen zwischen allen Beteiligten besteht darin, dass sich die Angebote für hörbehinderte Menschen an den Festlegungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu orientieren haben, die im § 8 Abs. 1 GDG wie folgt getroffen wurden: Seite 4 von 11 „Der öffentliche Gesundheitsdienst richtet seine Angebote zur Gesundheitshilfe unter sozialkompensatorischen Kriterien speziell an Menschen, die aus gesundheitlichen, sozialen, sprachlichen, kulturellen oder finanziellen Grünen keinen ausreichenden oder rechtzeitigen Zugang zu den Hilfesystemen finden oder deren komplexer Hilfebedarf besondere Koordinierung und Betreuung erforderlich macht." Vereinbarungen mit den Krankenkassen Zwischen den Beteiligten herrschte kein Dissens dahingehend, dass Angebote, die durch SGB V und SGB IX (Frühförderung) als Kassenleistungen definiert sind, wie z. B. diagnostische Leistungen, auch durch die Krankenkassen finanziert werden sollten. Da in anderen vergleichbaren Bereichen, wie z. B. im Zusammenhang mit der Frühförderungsverordnung zur Umsetzung des § 30 SGB IX entsprechende Vereinbarungen mit den Krankenkassen bestehen, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz angeboten, mit ihren Möglichkeiten den Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den Krankenkassen auch in Bezug auf die Angebote für hörbehinderte Menschen zu unterstützen.

Kooperationen Einvernehmen zwischen allen Beteiligten konnte dahingehend hergestellt werden, dass für die Diagnostik Kooperationsvereinbarungen mit benachbarten Kliniken abzuschließen sind. Darüber hinaus ist das informelle Netzwerk mit den sozialpädiatrischen Zentren der Charite und in Friedrichshain-Kreuzberg, mit dem Diagnose- und Behandlungszentrum Neukölln (SPZ), mit der Poliklinik für Stimmund Sprachkranke, mit den Kinderkliniken in Berlin, wohnortnahen Kinder- und Jugendambulanzen in freier Trägerschaft, den bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) und Jugendämtern in Berlin, Kinder- und HNOArztpraxen und weiteren Einrichtungen, die hörbehinderte Menschen betreuen, zu pflegen bzw. auszuweiten.

Aus Sicht des Senats soll über den Erfolg regelmäßig berichtet werden.

Ebenfalls Einvernehmen bestand darüber, die enge Zusammenarbeit mit dem Cochlear Implant Centrum (CIC) bei genauer Abgrenzung von Aufgaben und Kompetenzen fortzusetzen.

Versorgungskonzept Zwischen dem Senat und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass das bereits angesprochene „Konzept für eine Versorgungskette hörbehinderter Kinder in Berlin", das im Jahr 2006 in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung der damaligen für Gesundheit zuständigen Bezirksstadträtin in Friedrichshain-Kreuzberg mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen für Hörbehinderte in Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg, der Charite (SPZ mit Schwerpunkt Hörbehinderung), der für Gesundheit und der für Bildung zuständigen Senatsverwaltungen sowie Vertretern des BBCIG e.V. erarbeitet und konsentiert wurde, auch die Grundlage der künftigen Angebote für hörbehinderte Menschen sein soll. Auch wenn der Bezirk Neukölln aus diesem Konzept keine Präferenz für eine Trägerschaft des Zentrums für Sinnesbehinderungen abgeleitet sehen möchte, so kann gleichwohl davon ausgegangen werden.