Professionelles Forderungsmanagement organisieren

Der Senat wird aufgefordert, ein professionelles Forderungsmanagement zu organisieren. Kern dieses Forderungsmanagements soll der Aufbau einer Datei sein, in der alle Schuldner des Landes Berlin erfasst sind und mindestens Daten über

· den Entstehungsgrund,

· die Höhe,

· die Fälligkeit und

· den Verjährungszeitpunkt der Forderung beinhaltet.

Der Datenpool soll geeignet sein,

· das Forderungsportfolio Berlins zu analysieren und zu bewerten,

· verschiedene Forderungen gegen einen Schuldner zusammenzufassen und ggf. mit Forderungen des Schuldners gegen das Land Berlin zu verrechnen,

· eine regelmäßige professionelle Überprüfung der Realisierungsaussichten mittels Bonitätsprüfung des Schuldners zu ermöglichen,

· ggf. Überlegungen zum Forderungsverkauf als Option informatorisch zu unterstützen.

Der Senat wird ferner aufgefordert, das Konzept so anzulegen, dass die konstruktive Verzahnung mit den derzeitigen Vollstreckungsverfahren ermöglicht wird und es im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens den auf dem Markt befindlichen Dienstleistern zur operativen Umsetzung angeboten werden kann; das Interessenbekundungsverfahren sollte auch die notwendigen Software- und Systemlösungen beinhalten, soweit sie nicht vom Land Berlin zwingend vorgegeben werden müssen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2007 zu berichten; in diesem Zusammenhang sind auch bestehende rechtliche Hindernisse und deren Lösungen aufzuzeigen.

Begründung: Berlin hat Außenstände im hohen dreistelligen Millionen Euro-Bereich, insbesondere bei den Steuereinnahmen, aber auch bei Ansprüchen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, bei der Erstattung von Sozialhilfeleistungen usw..

Ein großer Anteil der Ansprüche Berlins wird nicht erhoben, erlassen, gestundet oder unbefristet niedergeschlagen, da eine Einziehung zu teuer ist, bzw. erfolglos bleibt.

Eine Vollstreckung wird oft nicht versucht bzw. unterbleiben wegen des Kostenaufwandes, weitere Maßnahmen, wenn der Schuldner vom Gerichtsvollzieher nicht angetroffen wird.

Auf der anderen Seite kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass Schuldner Berlins ohne Aufrechnung Geldleistungen Berlins erhalten, weil eine Dienststelle nichts von den Ansprüchen einer anderen weiß.

Die Geldforderungen Berlins (Steuerrückstände ca. 500 Mio. Unterhaltsvorschüsse ca. 50 Mio. usw.) müssen endlich durch den Aufbau einer Schuldnerdatei professionalisiert werden. Insbesondere müssen mehrere Ansprüche gegen ein und denselben Schuldner addiert werden können, so dass eine Beitreibung ggf. wirtschaftlich wird. Auch kann damit die Möglichkeit der Verrechnung von Forderungen und Zahlungsverpflichtungen (z.B. Unterhaltsvorschuss gegen Steuerrückzahlung) geschaffen werden.

Über Forderungsverkauf bzw. nachdrücklicheres Verfolgen der Forderungen kann die Einnahmesituation weiter verbessert werden.

Dieses neue Forderungsmanagement sollte unter Nutzung des Angebots privater Dienstleister konzipiert und ausgeschrieben werden und soweit möglich, auf das öffentlich rechtliche Vollstreckungsverfahren abgestimmt werden. Insofern könnte die Verwaltung von der unliebsamen Aufgabe der Überwachung und Verfolgung von Forderungen entlastet werden, indem die Aufgabe weitgehend auf professionelle private Dienstleister übertragen wird.

Angesichts des Umfangs der Forderungen des Landes Berlin ist von einer erheblichen Kostenentlastungen von zu erwartenden jährlichen Mehreinnahmen deutlich im zweistelligen Millionenbereich auszugehen.