Fachhochschule

Im Land Berlin wurden Juniorprofessuren nur an den Universitäten eingerichtet. Im Jahr 2006 waren insgesamt 105 Juniorprofessuren besetzt. Der Frauenanteil lag bei 42 %.

Das mit der Besoldungsrechtsreform verfolgte Ziel, das durchschnittliche Alter der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bei ihrer Erstberufung auf eine reguläre Professur von damals über 40 Jahren erheblich zu senken, wird gegenwärtig nicht erreicht. Denn das durchschnittliche Erstberufungsalter als Juniorprofessorin oder Juniorprofessor lag im Jahr 2005 landesweit bei 35 Jahren und im Jahr 2006 sogar bei 35,5 Jahren, die Juniorprofessur ist aber auf eine Gesamtdauer von sechs Jahren angelegt.

Zur Sicherstellung der angestrebten Kostenneutralität der Reform der Professorenbesoldung wurden die durchschnittlichen Besoldungsausgaben für Professorinnen und Professoren zunächst auf einen im Jahr 2001 ermittelten Besoldungsdurchschnitt festgelegt. Dieser Wert kann nach bestimmten Kriterien fortgeschrieben werden, beispielsweise zur Berücksichtigung von Besoldungsanpassungen.

Im Land Berlin wurde der Besoldungsdurchschnitt für jede Hochschule gesondert ermittelt, um den sehr unterschiedlichen Bedingungen an den einzelnen Berliner Hochschulen gerecht zu werden. Für Universitäten und Kunsthochschulen galten bis zum 31. Dezember 2005 landesweit durchschnittlich 72.000 Euro je Professorin und Professor, für Fachhochschulen 59.000 Euro. Zum 1. Januar 2006 wurde der jeweilige Besoldungsdurchschnitt der Hochschulen fortgeschrieben. Der Landesdurchschnitt für Universitäten und Kunsthochschulen beträgt nun 72.111 Euro, für Fachhochschulen 59.126 Euro. Ausgehend vom Besoldungsdurchschnitt ist der Umfang der Mittel zu errechnen, die an der einzelnen Hochschule für Leistungsbezüge zur Verfügung stehen (Vergaberahmen).

Die größte Bedeutung unter den Leistungsbezügen kommt derzeit den Berufungsleistungsbezügen zu. Das gilt sowohl für die Zahl der Begünstigten als auch für die durchschnittlich gewährten Beträge. Im Jahr 2005 erhielten 82 Personen Berufungsleistungsbezüge, im Jahr 2006 waren es 147 Personen. Die als Berufungsleistungsbezüge in den Jahren 2005 und 2006 durchschnittlich an den einzelnen Universitäten gewährten Beträge liegen in der Besoldungsgruppe W 2 zwischen 400 Euro und 1.225 Euro monatlich und in der Besoldungsgruppe W 3 zwischen 797 Euro und 1960 Euro monatlich.

An den übrigen Hochschulen liegt die Spanne der durchschnittlich bezahlten Beträge zwischen 70 Euro und 725 Euro für W 2 und zwischen 396 Euro und 1.394 Euro für W 3.

In den ersten zwei Jahren der Geltung der Bundesbesoldungsordnung W führten 14

Bleibeverhandlungen zur Gewährung von Bleibeleistungsbezügen. Dabei ist auch die Abwehr mehrerer Rufe von Hochschulen aus dem Ausland gelungen.

Besondere Leistungsbezüge wurden bislang nur an zwei Hochschulen (Technische Universität Berlin und Technische Fachhochschule Berlin) gewährt, im Jahr 2006 waren es insgesamt vier Fälle. Der an den übrigen Hochschulen vor der erstmaligen Gewährung besonderer Leistungsbezüge geforderte Beobachtungszeitraum von regelmäßig drei Jahren war im Berichtszeitraum noch nicht verstrichen.

Sieben Hochschulleiterinnen und Hochschulleiter befinden sich derzeit in der Besoldungsgruppe W 3 und erhalten Funktionsleistungsbezüge. Ein weiterer wird auf der Grundlage eines Zeitdienstvertrages analog zur Bundesbesoldungsordnung W beschäftigt. Daneben erhielten landesweit noch sechs weitere Professorinnen oder Professoren im Jahr 2006 Funktionsleistungsbezüge, beispielsweise als Dekan, Prodekan oder Studiendekan.

VIII. Gleichstellungspolitische Aspekte (s. S. 47 ff.)

Es ist zu beobachten, dass der Anteil der Frauen sowohl bei den Rufannahmen als auch bei den besetzten Professuren insgesamt anwächst. Bei den besetzten Professuren stieg er von landesweit 14 % im Jahr 2004 auf 20 % im Jahr 2006. Bei den Universitäten (Freie Universität Berlin, Humboldt Universität Berlin, Charite ­ Universitätsmedizin Berlin, Technische Universität Berlin) von 14 % (2004) auf 16 % (2006). Der Anteil der Frauen unter den der Bundesbesoldungsordnung W unterliegenden Professuren lag in den Jahren 2005 und 2006 landesweit jeweils über 30 %.

Der Anteil der im Ergebnis von Berufungsverhandlungen an der Gewährung von Berufungsleistungsbezügen partizipierenden Frauen fällt mit 27 % im Jahr 2005 und 29 % im Jahr 2006 gegenüber dem jeweiligen Anteil der Frauen an den angenommenen Rufen ab. Die an Professorinnen durchschnittlich gezahlten Berufungsleistungsbezüge lagen in den Jahren 2005 und 2006 meistens unter dem Gesamtdurchschnitt. Gemessen am Anteil der Frauen unter den Bewerberinnen und Bewerbern auf Professuren konnten sich Frauen in Berufungsverfahren an Berliner Hochschulen insgesamt jedoch überproportional häufig durchsetzen.

IX. Änderungsbedarf (s. S. 55 ff.)

Die Hochschulen haben in ihren Stellungnahmen zur Vorbereitung dieses Berichts Kritik an einigen Punkten der Bundesbesoldungsordnung W geübt. Aus Sicht der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung ergibt sich daraus die Notwendigkeit genauer Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der tatsächlichen Entwicklungen an den Hochschulen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:

- Bleibeleistungsbezüge: Bleibeleistungsbezüge sollten nach Auffassung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung nicht nur bei Vorliegen eines Rufs einer anderen Hochschule, sondern auch bei Vorliegen eines überprüfbaren Einstellungsangebots von außerhalb des Hochschulbereichs gewährt werden können.

- Ruhegehaltsregelung für Wechselfälle

Die nach gegenwärtiger Rechtslage bestehende Regelungslücke, aus der sich bei übergeleiteten Professorinnen und Professoren eine sachlich nicht gerechtfertigte Einbuße am versorgungsrechtlichen Besitzstand ergibt, sollte geschlossen werden.

XIII. Resümee (s. S. 59) Inwieweit die mit der Reform der Professorenbesoldung verfolgten Ziele erreicht werden, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Bundesbesoldungsordnung W war im Land Berlin zum Zeitpunkt der für diesen Bericht erfolgten Datenerhebung (31. Dezember 2006) zwei Jahre in Kraft. Es ist daher noch einige Zeit erforderlich, bis sich das neue Professorenbesoldungssystem etabliert hat. Über seine Wirkungen auf den Wissenschaftsbetrieb lassen sich daher gegenwärtig noch keine weitergehenden Aussagen treffen.