BVG UBahn Straßenbahn Bus Fähre Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausbildungsverkehr 647 647

Nahverkehrsplan 2006 ­ 2009

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII Seite 9 des Berlin gekürzt. Für den Doppelhaushaltsplan 2006/2007 wird die Kürzung aus Haushaltsmitteln ausgeglichen. Für die Jahre ab 2008 wird der Senat prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe die Kürzungen ebenfalls ausgeglichen werden können.

Im Bereich des Eisenbahnregionalverkehrs und der S-Bahn werden die Verkehrsleistungen entsprechend der Verkehrsverträge mit den Betreibern finanziert. Mit der BVG wurde ein Unternehmensvertrag abgeschlossen, der bis zum 31.12.2007 läuft. Er legt die SaNahverkehrsplan 2006 ­ 2009

Seite 10 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII nierungsziele der BVG fest, garantiert ihre Finanzierung und finanziert zudem insbesondere die Infrastrukturvorhaltung. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die BVG zur Erbringung eines bestimmten Leistungsvolumens; eine Spezifizierung der zu erbringenden Leistung sowie Vorgaben zur Qualität sind damit nicht verbunden. Mit Wirkung ab dem 1.1.2008 wird auch mit der BVG ein Verkehrsvertrag geschlossen, der die in den Folgejahren zu erbringenden Verkehrs- und Infrastrukturleistungen spezifizieren wird.

Vertragliche Grundlagen der Angebotserstellung

Mit der S-Bahn Berlin GmbH, der DB Regio AG und weiteren Anbietern wurden entsprechend dem Besteller-Ersteller-Prinzip durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Aufgabenträger gemeinsam mit dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR), Verkehrsverträge abgeschlossen. Der Vertrag mit der DB Regio AG läuft bis zum Jahr 2012, mit der S-Bahn Berlin GmbH läuft der Vertrag bis zum Jahr 2017. Im Eisenbahnregionalverkehr ist die DB Regio AG nicht mehr alleiniger Anbieter, bisher wurden drei Regionalzug-Teilnetze mit zusammen 10,8% der Gesamtleistung in Berlin im Wettbewerb vergeben. Diese Bestellverträge mit der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) und der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) haben eine Laufzeit bis 2012 bzw. bis 2020. Weitere Ausschreibungen von bis zu 37% der Gesamtleistung der DB Regio AG in Berlin sind optional bis 2012 vorgesehen. Der SBahn-Vertrag bezieht sich dagegen zunächst auf das Gesamtnetz, jedoch mit einer Option für die Vergabe von 30% der Leistung im Wettbewerb ab Dezember 2013 (Betriebsaufnahme).

Die BVG erbringt nahezu vollständig die auf das Territorium des Landes Berlin entfallenden Verkehre im Bereich U-Bahn, Straßenbahn und Bus. Die Grundlage der Finanzierung der BVG durch das Land Berlin ist der Unternehmensvertrag vom 21.9.1999. Hinsichtlich der Verkehrsleistungen verpflichtet er die BVG, verkehrsmittelspezifische Mindestfahrleistungen zu erbringen. Der Unternehmensvertrag läuft am 31.12.2007 aus. Mit Wirkung ab dem 1.1.2008 wird ein Verkehrsvertrag zur Finanzierung der von der BVG erbrachten Verkehrs- und Infrastrukturleistungen zur Anwendung kommen.

I.3.3 Infrastruktur

Im NVP-Umsetzungshorizont mit dem Zieljahr 2009 sind keine größeren Netzerweiterungen zu erwarten. Die Verlängerung der U5 entsprechend den Vorgaben des StEP Verkehr zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor wird erst nach dem Zieljahr des NVP verkehrswirksam werden. Die wesentlichen Neu- und Ausbaumaßnahmen in Umsetzung des StEP Verkehr beschränken sich innerhalb des Umsetzungshorizonts auf folgende Maßnahmen:

· Straßenbahn-Verlängerung „Alexanderplatz II" für die Linie M2 (2007, 0,9 km)

· Inbetriebnahme des S-Bahnhofs Kolonnenstraße (S1, 2007).

· Inbetriebnahme U55 Hauptbahnhof ­ Brandenburger Tor (2008, 1,5 km),

· Bau der Straßenbahn-Verlängerung Invalidenstraße zur Anbindung des Hauptbahnhofs (ab 2009, 2,2 km),

Der Schwerpunkt der Investitionen liegt zum einen auf der Sicherung und Erhaltung der vorhandenen umfangreichen Infrastruktur im Schnellbahnbereich. Zum anderen sind die Nahverkehrsplan 2006 ­ 2009

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Fortführung der Beschleunigungsmaßnahmen im Bus- und Straßenbahnverkehr sowie die kundenfreundliche und barrierefreie Gestaltung der Zugänge zum Nahverkehrsnetz Schwerpunkte der investiven Maßnahmen. Als größte Einzelmaßnahme stehen die Erneuerung des S-Bahnknotens Ostkreuz und dessen Ausbau zum Regionalbahnhof im Mittelpunkt. Im Zusammenhang damit sind die Anbindung der Straßenbahn an das Ostkreuz (voraussichtlich erst nach 2009) sowie die Erneuerung des benachbarten SBahnhofs Warschauer Straße vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung des S-Bahnhofs Warschauer Straße wurde untersucht, ob zeitgleich mit dem Umbau des S-Bahnhofs der U-Bahnhof Warschauer Straße verschoben werden kann. Dafür werden derzeit die Planfeststellungsunterlagen erstellt und die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Bei positivem Ergebnis ist eine Inbetriebnahme im Zeitraum ab 2009 denkbar.

Im Übrigen konzentrieren sich die Vorgaben zur Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs bis zum Jahr 2009 auf die betriebliche Seite. Während der Laufzeit des Nahverkehrsplans soll im Hinblick auf die nach 2009 anstehenden Erneuerungsinvestitionen eine Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Erfordernisse im Bus- und Straßenbahnnetz für die Infrastrukturentwicklung über 2010 hinaus stattfinden (siehe Kapitel IV.6). I.3.4 Integration mit dem Umland (Stadt-Umland-Verkehr) Berlin ist vielfältig mit seinem brandenburgischen Umland verbunden. Es bestehen wechselseitige Pendlerbeziehungen mit den Zentren des Umlandes wie etwa Potsdam und Hennigsdorf sowie mit weiteren Standorten besonderer Bedeutung wie dem Flughafen Schönefeld. Im Prozess der Suburbanisierung sind zudem grenzüberschreitende Siedlungszusammenhänge entstanden, so beispielsweise in Kleinmachnow und Falkensee. Im Ausbildung- und Einkaufsverkehr bestehen damit intensive, für die Umlandgemeinden sehr bedeutsame verkehrliche Verflechtungen. Schließlich bestehen wechselseitige Verkehrsströme im Bereich des Freizeitverkehrs, die teilweise weit in das brandenburgische Umland hinein reichen.

Das Rückgrat dieser Verkehrsbeziehungen im Stadt-Umland-Verkehr bildet der Schienennahverkehr. S-Bahn und Eisenbahnregionalverkehr haben eine hohe Bündelungsfähigkeit bei kurzen Reisezeiten. Eine Stärkung dieser Verkehrsachsen bei gleichzeitiger Optimierung der Zubringerverkehre fördert nachhaltig die Integration mit dem Umland. Im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans sind daher S-Bahnen und Regionalzugverbindungen weiterhin punktuell zu verbessern (Beschleunigung, Taktverdichtung, Anschlussgestaltung der Zubringerverkehre). Ebenso ist verstärkt die engere Verbindung der Berliner Stadtrandbereiche und Bezirke mit den unmittelbar benachbarten Siedlungsbereichen zu verbessern und auszubauen.

I.3.5 Umweltpolitische Vorgaben und Ziele Luftqualitätsstandards

Die europäische Umweltgesetzgebung hat mit der Rahmenrichtlinie 96/62/EG und zwei weiteren, so genannten Tochterrichtlinien eine neue Grundlage für eine einheitliche Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität in Städten geschaffen.