Finanzierungsverpflichtung

Die Entwicklungsmaßnahme wird im Wesentlichen und mit Ausnahme einzelner Maßnahmen innerhalb des Finanzplanungszeitraums beendet werden können (geschätztes Gesamtvolumen: 580 Mio Euro; Finanzierungsanteil Bund: 64 v.H., Berlin: 36 v.H.).

Weitere wichtige Projekte sind der Weiterbau der U-Bahnlinie 5 zwischen Hauptbahnhof und Alexanderplatz und deren Inbetriebnahme entsprechend den Vereinbarungen mit dem Bund bis spätestens im Jahr 2020 sowie die Realisierung von Vorleistungen für den späteren Bau der S-Bahnlinie 21, die im Rahmen der Maßnahmen der DB AG für die Errichtung des Eisenbahnknotens Berlin am Hauptbahnhof notwendig sind und die in einem ersten Abschnitt die Verbindung zum SBahn-Nordring ermöglichen sollen.

Neben der Finanzierungsverpflichtung des Bundes aus Art. 106 Abs. 8 GG besteht eine Finanzierungskompetenz auf Basis der ­ früher ungeschriebenen ­ Kompetenz des Bundes zur gesamtstaatlichen Repräsentation in der Bundeshauptstadt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde diese Aufgabe des Bundes im Jahr 2006 explizit in das Grundgesetz aufgenommen (Artikel 22 Abs. 1 GG). Hierauf gründen sich die Ansprüche Berlins im kulturellen Bereich und in der gesamtstaatlichen Darstellung und Dokumentation deutscher Geschichte (ehemalige preußische Einrichtungen, Gedenkstätten von nationaler und internationaler Bedeutung, repräsentative Stadtbildpflege). Die Kompetenz des Bundes führte zu verschiedenen Hauptstadtkulturfinanzierungsverträgen. Die letzte Vereinbarung aus dem Jahre 2003 ist unbefristet.

Demgegenüber ist die Regelung zur Abgeltung hauptstadtbedingter Sicherheitslasten auch für 2007 wiederum nur für ein Jahr verlängert worden.

Der Bund und Berlin haben in diesem Jahr in der gemeinsamen Ausgestaltung der Hauptstadtfinanzierung erhebliche Fortschritte erzielt. Dies gilt vor allem für ein Vorhaben von besonderer gesamtstaatlicher Bedeutung, die Errichtung des Humboldt-Forums: Die Abstimmungen zur Finanzierung des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses haben zwischenzeitlich zu politischen Verabredungen zwischen dem Bund und Berlin geführt. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigen Schätzungen rund 605 Mio Euro. Davon entfallen 480 Mio auf die Baukosten einschließlich Kuppel und rund 125 Mio Euro auf das Grundstück. Berlin beteiligt sich entsprechend dem vorgesehenen Nutzungsanteil durch Einbringung seines Grundstücks (rd. 52 Mio Euro) und Barmittel in Höhe von 32 Mio Euro. Der Berliner Finanzierungsanteil an den Baukosten wird ab dem Jahr 2012 bereitgestellt.

Der Berliner Nutzungsanteil am Humboldt-Forum beträgt 5 000 m. Davon sollen 4 000 m2 auf die Zentral- und Landesbibliothek und 1 000 m2 auf die HumboldtUniversität (Wissenschaftsbereich) entfallen.

Weiterhin haben der Bund und Berlin eine Arbeitsgruppe zur Hauptstadtfinanzierung eingerichtet. Wesentliche Themenfelder sind hier die Beteiligung des Bundes an der Sanierung und Sicherung des Betriebs der Staatsoper >Unter den Linden Berlin wird sich auch künftig für einen angemessenen Ausgleich der aus der Hauptstadtfunktion erwachsenden Belastungen einsetzen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der fiskalische Effekt des Hauptstadtumzugs ­ so das Ergebnis einer DIW-Studie aus dem Jahr 2006 ­ keineswegs positiv ist.

Verwaltungsmodernisierung

Die Qualität öffentlicher Dienstleistungen ist ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Die Entwicklung der Wirtschaftskraft Berlins hängt auch mit der Leistungskraft seiner Verwaltung zusammen.

Der Senat hat deshalb am 12. Juni 2007 das Programm >ServiceStadt BerlinMehr Service ­ bessere Qualität

Die nachfolgenden Beispiele vermitteln einen Eindruck über Ansatz und Breite der Verwaltungsmodernisierung:

­ Verwaltung wird bundesweit unter der Telefonnummer 115 erreichbar (Leitprojekt)

Nach dem Vorbild der Notrufnummern für Polizei und Feuerwehr sollen in Zukunft alle Behörden bundesweit unter der zentralen Telefonnummer 115 erreichbar sein. Berlin strebt an, sich an dem in Vorbereitung befindlichen bundesweiten Projekt zu beteiligen.

­ Einheitliche Ansprechpartner und elektronische Verfahrensabwicklung für Dienstleistungsunternehmen (Leitprojekt) Ziel des Vorhabens ist die Bereitstellung von mehr Service und die Verkürzung von Verwaltungsverfahren durch Beseitigung bürokratischer Hemmnisse.

Zu diesem Zweck sollen die Voraussetzungen für die vollständige elektronische Verfahrensabwicklung geschaffen werden.

­ Bürgerämter bieten Leistungen online an (Leitprojekt)

In den Berliner Bürgerämtern bieten etwa 700 geschulte Beraterinnen und Berater jeweils bis zu siebzig unterschiedliche Dienstleistungen aus einer Hand an. Diesen Service können die Kundinnen und Kunden unabhängig von ihrem Wohnort nutzen; er soll nun durch ein Angebot von Online-Dienstleistungen noch erweitert werden.

­ Elektronische Baugenehmigung (Leitprojekt)

Am 1. Februar 2006 ist das neue erleichterte Bauordnungsrecht in Kraft getreten. Dadurch wurden die Verfahren um das Berliner Baugeschehen vereinfacht und beschleunigt. Der Genehmigungsprozess soll jetzt durch ein OnlineVerfahren weiter verkürzt und in seinen Abläufen optimiert werden. Da die Genehmigungszeit eines Bauantrags nicht primär durch die erforderliche Bearbeitungszeit bestimmt wird, sondern durch Transport- und Liegezeiten der Unterlagen, liegt in der elektronischen Abwicklung erhebliches Beschleunigungspotential.

­ Demographischer Wandel

Die Ausprägungen des demographischen Wandels wie z. B. Bevölkerungsrückgang, Alterung und Heterogenisierung der Bevölkerung stellen zusätzliche Anforderungen an die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und führen zu einem erhöhten Steuerungsbedarf auf bezirklicher Ebene. Das Projekt wird sich mit den Herausforderungen der demographischen Entwicklung auseinandersetzen und Handlungskonzepte zur Erhaltung und Stärkung der Lebensqualität und der Zukunftsfähigkeit der Bezirke entwickeln.

­ Reform des Personenstandswesens

Das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) vom 19. Februar 2007 hat das Personenstandsrecht grundlegend reformiert und elektronische Möglichkeiten der Registerführung und der Kommunikation mit dem Bürger sowie mit Behörden und anderen Stellen eingeführt.