Medikamentenverbrauch im Justizvollzug ordnungsgemäß abrechnen

Der Senat wird aufgefordert, die lückenlosen Erfassung von Medikamentenvorräten und ­verbrauch im Justizvollzug nach folgenden Vorgaben zu organisieren:

· Vollständige Erfassung des Wareneingangs nach Produkten, Mengen, Preisen und Verfallsdaten in der Kosten- und Leistungsrechnung; soweit dies unzweckmäßig ist, in einem Vorsystem unter Einsatz von am Markt erhältlicher Lagerhaltungssoftware mit einer Schnittstelle zur Kosten- und Leistungsrechnung;

· Vollständige Erfassung des Warenausgangs nach Produkten, Mengen, Preisen und empfangender Kostenstelle in der Kosten- und Leistungsrechnung; soweit dies unzweckmäßig ist, in einem Vorsystem unter Einsatz von am Markt erhältlicher Lagerhaltungssoftware mit einer Schnittstelle zur Kosten- und Leistungsrechnung;

· Jährliche Inventur des Medikamentenbestandes;

· Vollständige Produktverrechnung zwischen der abgebenden und empfangenden Kostenstelle;

· Vollständiger Nachweis des Verbrauchs von Medikamenten hinsichtlich Produkt und Menge;

· Jährliche Plausibilitätskontrollen hinsichtlich Medikamentenumschlag, -bestand und ­verbrauch in den einzelnen Kostenstellen und darauf aufbauend

· Entwicklung eines Planungssystems.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2007 zu berichten.

Begründung:

Die Senatsverwaltung für Justiz war für den Justizvollzug bisher nicht in der Lage, Medikamentenbeschaffung, -verteilung und ­ verbrauch hinreichend zu planen und zu kontrollieren obwohl entsprechende Systeme marktüblich und unter vertretbarem Mitteleinsatz auch für die Justizverwaltung nutzbar waren und mit der Kosten- und Leistungsrechnung ein Rechnungswesen zur Verfügung steht, dass diese Funktionen zumindest gut unterstützt.

Ergebnis dieses Missmanagements war ein "Medikamentenskandal", der presseöffentlich wurde und geeignet war, das Ansehen der Justizverswaltung und des gesamten öffentlichen Dienstes zu beschädigen.

Diesem Missstand ist durch klare politische Vorgaben kurzfristig abzuhelfen; die verwaltungsintern ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Prüfung durch eine Arbeitsgruppe, dient eher der Selbstbeschäftigung der Verwaltung als der Lösung des Problems und kann so nicht hingenommen werden.