Mitteilung zur Kenntnisnahme Gesamtkonzept für die öffentliche Beleuchtung Drs 154501 IIB40 155412 und

16. Dezember 2005 Folgendes beschlossen: "Der Senat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die öffentliche Beleuchtung zu erstellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2006 zu berichten"

Hierzu wird berichtet:

Neben der Erhaltung des verkehrs- und betriebssicheren Zustandes der öffentlichen Beleuchtung mit Gewährleistung der jederzeitigen Funktionssicherheit aller Anlagenteile verfolgt das Gesamtkonzept vorrangig die Modernisierung des überalterten Anlagenbestandes.

Dabei kommt der Reduzierung der Betriebskosten (Energie-, Wartungs- und Instandsetzungskosten), hier insbesondere des Energieverbrauchs mit den damit einhergehenden Umweltentlastungen, prioritätsbestimmende Funktion zu.

Modernisierungen und Neubauten der öffentlichen Straßenbeleuchtung sowie die Anlagen zur Illumination werden sich in ein Lichtkonzept für Berlin einordnen, das schrittweise von der Innenstadt zu den Außenbezirken weiter entwickelt werden soll.

Alle Aktivitäten zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes orientieren sich an der Zielhierarchie:

1. Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

2. Reduzierung der Betriebskosten

3. Aufwertung des Stadtbildes

1. Verkehrs- und betriebssichere Anlagen

Vertragsentwicklung und Zuständigkeiten Jahrzehntelang erfolgten Wartung und Instandsetzung der öffentlichen Beleuchtung auf der Basis einer Selbstkostenerstattung durch die BEWAG und GASAG. Die verrechneten Kosten unterlagen keinem Wettbewerb.

Nach europaweiter Ausschreibung des Managements der öffentlichen Beleuchtung wird der Betrieb der Beleuchtung seit dem 01.07.2000 durch eine private Firma für Berlin durchgeführt. Beauftragt wurden neben den reinen Managementleistungen auch die gewerblichen Leistungen für Wartung, Betrieb, Instandhaltung und Schadensbeseitigung. Für diese Leistungen wurden Kostenobergrenzen vereinbart. Die Beschaffung der benötigten Energie ist nicht Gegenstand des Vertrages, sondern erfolgt durch die Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin (Da.V.i.D. GmbH).

Der Vertrag endete am 30.06.2005 und wurde mit Modifikationen bis zum 30.06.2007 verlängert. Nach zustimmender Kenntnisnahme zu dem hiermit vorgelegten Gesamtkonzept für die Neuorganisation der öffentlichen Beleuchtung werden die mit dem Gesamtkonzept dargestellten Leistungen erneut europaweit ausgeschrieben. Unter Berücksichtigung aller Fristen ist deshalb zur Aufrechterhaltung des Betriebes der öffentlichen Beleuchtung eine weitere Vertragsverlängerung bis zum 30.06.2008 erforderlich.

Die am 01.01.2001 aufgrund des 2. Verwaltungsreformgesetzes in Verbindung mit der Regionalisierung abgeschichteter Aufgaben von SenStadt auf das Bezirksamt Mitte übergegangene Zuständigkeit für die öffentliche Beleuchtung wurde mit Beschluss des Abgeordnetenhauses ab 30.04.2006 wieder SenStadt zugeordnet. Mit der Umsetzung des Personals und der Mittel wird die Aufgabe de facto seit dem 10. August 2006 von SenStadt wahrgenommen.

Struktur der vorhandenen Beleuchtung

Die öffentliche Beleuchtung Berlins umfasst rund 176.000 Elektroleuchten und rund 44.

Gasleuchten. Wesentliche Teile der Beleuchtung haben die wirtschaftliche Lebensdauer überschritten und müssen als überaltert angesehen werden.

Dies ist u. a. auch darauf zurück zu führen, dass in den vergangenen Jahren die bereitgestellten Finanzmittel für Ersatzinvestitionen durch das Bezirksamt nicht umgesetzt wurden.

Der Modernisierungsbedarf hat sich dadurch weiter erhöht.

Die daraus resultierenden hohen Betriebskosten werden durch die bestehende Vielfalt an eingesetzten Leuchtentypen (ca. 1.600) zusätzlich erhöht. Dies schränkt ebenfalls eine wirtschaftliche Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung ein. Ziel ist es deshalb, die Leuchtenvielfalt deutlich zu reduzieren.

Beleuchtungspflicht

Die Pflicht zur Beleuchtung öffentlicher Straßen ist im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgeschrieben. Nach § 7 Abs.