Unter diesem Gesichtspunkt wird auch die Beleuchtung von Wegen in öffentlichen Grün und Kleingartenanlagen überprüft

Damit ist die Beleuchtung Bestandteil der Straßenbaulast Berlins. Gemäß § 3 BerlStrG erhält eine Straße ihre Eigenschaft als öffentliche Straße aus dem Akt der Widmung.

Unter diesem Gesichtspunkt wird auch die Beleuchtung von Wegen in öffentlichen Grün- und Kleingartenanlagen überprüft. Die Voraussetzung für den Betrieb einer öffentlichen Beleuchtungsanlage ist die Widmung dieser Wege als öffentliches Straßenland. Die Widmung begründet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch eine Räum- und Streupflicht.

Die bisher mit der Widmung einhergehende Verpflichtung zu baulichen Veränderungen der Wege wird durch die zurzeit in Überarbeitung befindliche AV Geh- und Radwege ausgeschlossen Damit können z. B. auch wichtige Wegeverbindungen in Grün- und Kleingartenanlagen, an denen aufgrund ihrer Erschließungsfunktion ein öffentliches Interesse besteht, gewidmet und somit öffentlich beleuchtet werden. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweils zuständigen Bezirksamt,das damit die Möglichkeit erhält, öffentliche Beleuchtung auch dort zu sichern, wo die Eigenschaft „öffentliche Straße" bisher nach dem Berliner Straßengesetz nicht gegeben war.

Im Rahmen der Bestandsüberprüfungen werden auch auf Privatflächen stehende Leuchten von der öffentlichen Beleuchtung getrennt. Derartige Konstellationen sind aufgrund der Veränderungen der Eigentumsverhältnisse (Verkauf ehemals staatlicher Flächen) insbesondere im Ostteil der Stadt zu finden.

Zur Vorbereitung dieser Überprüfungen wird der Bestand der Leuchtendaten mit dem automatisierten Liegenschaftskataster (ALK) verknüpft. Im Ergebnis werden diese digitalisierten Leuchtenstandorte zusammen mit den noch zu digitalisierenden gewidmeten Verkehrsflächen und den Daten der einzelnen Leuchten in das ALK übertragen. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens wurde bereits begonnen. Ziel ist es, diese Überprüfungen bis zum Jahr 2010 abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen sind deshalb vor 2010 nicht zu erwarten.

Schalten der Beleuchtung

Das Ein- und Ausschalten der elektrisch betriebenen Leuchten wird im Westteil Berlins noch zum Großteil durch Tonfrequenztechnik d. h. über Impulse im Stromversorgungsnetz vom Netzbetreiber Vattenfall vorgenommen. Bereits im Jahr 1997 war von der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr die mittelfristige Umrüstung auf eine moderne, Kosten sparende Funkrundsteuertechnik geplant. Dennoch ist der Betrieb von noch ca. 63.000 Leuchten auf Schaltsignale des Stromnetzbetreibers angewiesen. Da diese Schaltsignale nicht mehr störungsfrei von allen Steuergeräten empfangen werden können, führt das Nichterkennen der Signale entweder zu sogenannten Dauer-brennern oder nachts zu nicht funktionierenden Leuchten. Davon unabhängig treten u. a. auch durch Energiesparlampen Störsignale auf, die fälschlicherweise von den Empfängern als Schaltsignal interpretiert werden. Wollte man die vorhandene Tonfrequenztechnik trotzdem beibehalten, müssten neben der Modernisierung der Empfangsgeräte auch die Sendeanlagen mit großem finanziellen Aufwand zu Lasten Berlins modernisiert werden. Über dies beabsichtigt der Netzbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen diese Signale längstens bis Ende 2009 zu erzeugen.

Zur vorgesehenen Umrüstung auf Funkrundsteuerung besteht keine wirtschaftliche Alternative, die Darstellung der Kosten erfolgt unter Punkt 5.1.2.

2. Modernisieren

Grundsätze

Eines der Kernprobleme der öffentlichen Beleuchtung ist das hohe Durchschnittsalter der Anlagen. Mit dem Übergang der Betriebsführung auf den privaten Manager im Jahre 2000 war vorgesehen, dass dieser konkrete Modernisierungsmaßnahmen vorschlägt. Bei Vertragsabschluss waren Modernisierungen in erheblichem Umfang finanziell abgesichert. Eine Umsetzung der vom Manager entwickelten Ersatzbauprogramme erfolgte in der Vergangenheit jedoch nicht.

Dieses Defizit muss ausgeglichen werden, da ein wachsendes Durchschnittsalter der Beleuchtungsanlagen zwangsläufig zu steigenden Ausgaben durch einen sich stetig erhöhenden Instandsetzungsaufwand führt.

Ziel ist es deshalb, durch den Einsatz moderner Technik in erheblichem Umfang Energie-, Wartungs- und Instandhaltungskosten zu sparen und die Zuverlässigkeit der Beleuchtungsanlagen zu verbessern.

Die Energieeinsparung ist wesentliches Kriterium für die Prioritätensetzung bei den Modernisierungsmaßnahmen. Die mit der Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung einhergehende CO2 -Reduzierung leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Ein weiterer Gesichtspunkt bei der Entwicklung der öffentlichen Beleuchtung ist die Frage, ob die sogenannte Halbnachtschaltung, die vor über 10 Jahren im Oktober 1996 außer Betrieb genommen wurde, reaktiviert werden sollte. Im Rahmen der Halbnachtschaltung wurde in ausgewählten Hauptstraßen in den späten Abendstunden regelmäßig die Hälfte der in den Leuchten installierten Leuchtmittel abgeschaltet

Eine generelle Reaktivierung der Halbnachtschaltung kann nicht mehr in Betracht gezogen werden, da sie erhebliche Ausgaben voraussetzt, um die alte, jahrelang stillgelegte Elektrik vollständig zu erneuern.

Ob und wo im Rahmen von Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen künftig Halbnachtschaltungen vorzusehen sind, bleibt dem noch zu erarbeitenden Lichtkonzept für Berlin vorbehalten (siehe die weiteren Ausführungen unter Punkt 3.4).

Beispiele

Bei den kurzfristig vorzunehmenden Modernisierungen steht, den eingangs formulierten Grundsätzen folgend, der Austausch der sogenannten Energiefresser im Vordergrund. Ziel ist es dabei, die erforderlichen Investitionen durch die Aktivierung von Einsparpotentialen innerhalb weniger Jahre soweit wie möglich kostenneutral zu finanzieren.

Im Bereich der Gasbeleuchtung (mit ihrer in Bezug zur eingesetzten Energie sehr geringen Lichtausbeute) zeichnen sich die ca. 8.400 Gasreihenleuchten mit Peitschenmasten aus den fünfziger Jahren durch extrem hohe Betriebskosten aus. Bei Beibehaltung des vorhandenen Beleuchtungsniveaus und Einsatz moderner Elektroleuchten können die Betriebskosten auf etwa ein Sechstel reduziert werden.

Auch im Elektrobereich sind durch gezielte Umrüstungen erhebliche Einsparungen möglich.

Hier können z. B. beim Austausch der Leuchtenköpfe der sogenannten RSL-Leuchten (Rippenglas-Straßen-Leuchte) aus DDR-Produktion durch moderne Leuchtenköpfe mit Spiegeltechnik und neuzeitlichen Leuchtmitteln bis zu 50 % Energie eingespart werden. Von diesem Leuchtentyp existieren noch ca. 26.300 Stück im Ostteil der Stadt.

Einhergehend mit den angestrebten Energieeinsparungen reduzieren sich auch die hohen Aufwendungen für die extrem große Störanfälligkeit dieser oben genannten Energiefresser.

Technische Standards

Zu der bei der Modernisierung zum Einsatz kommenden Technik gehören im Wesentlichen Leuchtmittel mit langen Brennzeiten und niedrigem Stromverbrauch sowie Spiegeltechnik, mit der dann auch nur noch die Straßenflächen beleuchtet werden, die beleuchtet werden sollen. Neben den Einsparungen bei den Betriebskosten werden zudem mit der Reduzierung des Lichtsmogs Anwohner vor ungewollter Helligkeit geschützt und Insekten geschont. Für die Zukunft ist die Verwendung von möglichst weißem Licht geplant, um die Erkennbarkeit von Farben und damit verbunden von Personen und Sachen zu verbessern.

Zu den neuesten Entwicklungen im Bereich der Beleuchtung gehört auch die LED-Technik (light emitting diode). Für einen wirtschaftlichen Einsatz im Bereich der Straßenbeleuchtung muss die Entwicklung noch weiter voran getrieben werden. Die generelle Verwendung bei den Lichtsignalanlagen lässt sich nicht auf die Beleuchtung übertragen, da hierfür eine höhere Lichtausbeute erreicht werden muss. Während die Lichtsignalanlagen leuchten, sind die Straßen zu beleuchten. Daneben wird in Berlin LED-Technik zurzeit ausschließlich als Gestaltungselement eingesetzt. Die Entwicklung wird verfolgt.

Eine weitere Möglichkeit zur Energieeinsparung besteht grundsätzlich durch das Dimmen der Beleuchtung. Dies ist stets nur in separaten Beleuchtungsnetzen sinnvoll, da andernfalls jede einzelne Leuchte mit einem Gerät gedimmt werden müsste, was jedoch extrem unwirtschaftlich wäre. Reine Beleuchtungsnetze stellen allerdings in Berlin die Ausnahme dar.

Aber auch zum Dimmen der Beleuchtung mit eigenen Stromnetzen wären umfangreiche Umrüstungen erforderlich, deren Kosten sich erst über sehr lange Zeiträume amortisieren würden.

Die Möglichkeit der Beleuchtungsdimmung für die Stadtautobahn wurde mit negativem Ergebnis geprüft. Danach bringt die Dimmung der vorhandenen Autobahnbeleuchtung keinen wirtschaftlichen Erfolg.

Bisher liegen bundesweit kaum praktische Erfahrungen bezüglich der Dimmung von Straßenbeleuchtung vor. Die RWE plant in Nordrhein-Westfalen hierzu ein größeres Pilotprojekt.

Die Entwicklung wird verfolgt.

3. Städtebauliche Aspekte

Grundsatz

Die Berliner Straßenbeleuchtung hatte in ihrer über 300 Jahre alten Geschichte stets einen hohen Stellenwert für das Stadtbild und einen wahrnehmbaren Einfluss auf die Stadtgestaltung.

Markante Straßenzüge wurden mit repräsentativen, oft eigens dafür entworfenen, dem Zeitgeschmack entsprechenden Leuchten ausgestattet und prägen damit noch heute das Stadtbild. Auch wurden Stadtgebiete durch die Ausstattung mit besonderen Leuchten oder Leuchtenfamilien als Quartier charakterisiert. Platzanlagen wurden durch Beleuchtung und Anstrahlung der angrenzenden oder darauf befindlichen Bauwerke inszeniert und aus dem Stadtbildgefüge hervorgehoben.

Diese Tradition gilt es zu erhalten, zu pflegen und weiter zu entwickeln.