Steuer

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Als Ergebnis der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zeigt sich bei den Organisationsmodellen, die eine Einbindung privater Partner vorsehen, gegenüber der Eigenerfüllung durch das Land Berlin, dass wirtschaftliche Vorteile zu erwarten sind. Die größten Effekte ergeben sich bei Gestaltungsvarianten, die auch die Verantwortung für Investitionen auf den privaten Partner übertragen (sogenannte Betreibermodelle). Dies setzt allerdings voraus, dass die spezifischen Anforderungen an Neubau, Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen und damit an die Leistungsstandards des privaten Partners technisch und wirtschaftlich präzise bestimmt und zum Gegenstand eines Investitionsrahmenplans gemacht werden können. Zudem setzen solche Betreibermodelle voraus, dass sich das Land Berlin mit dem Abschluss des Leistungsvertrages und für dessen gesamte Laufzeit zur Bereitstellung eines jährlichen Mindestinvestitionsvolumens verpflichtet.

Für eine praktische Umsetzung ist jedoch zwingend zu beachten, dass das Straßenausbaubeitragsgesetz wesentlichen Einfluss auf die Auswahl des Organisationsmodells hat. Bei der erforderlichen Umsetzung von beitragspflichtigen Ersatzinvestitionen können Tempo und Qualität nicht vom Betreiber bestimmt bzw. gesteuert und somit auch nicht kalkuliert werden.

Handlungsempfehlung

Laufender Betrieb

Aus den o. a. Gründen wird die Umsetzung eines Betriebsführungsmodells empfohlen, das die Vorzüge eines Dienstleistungsvertrages in der Art des bestehenden Vertrages mit den Vorteilen anderer Modellvarianten einschließlich einiger Elemente von Betreibermodellen kombiniert. In dem von dem Beraterkonsortium empfohlenen „Kombinationsmodell" hat der Auftragnehmer die mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung verbundenen Management- und gewerblichen Leistungen für Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Schadensbeseitigung zu erbringen und wird mit der Durchführung der Ersatz-/Modernisierungsinvestitionen beauftragt, soweit sie schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses konkret vertraglich vereinbar sind. Dabei handelt es sich um ein Betriebsführungsmodell, bei dem die Durchführung der Umstellung der Gasreihenleuchten auf Elektrobetrieb und die Umrüstung der Tonfrenquenzauf Funkrundsteuerungsanlagen vom Vertragspartner durchgeführt werden. Die Umstellung und Umrüstung sind jetzt definierbar und können deshalb bereits jetzt beauftragt werden.

Dagegen werden Ersatzinvestitionen, die noch nicht zu konkretisieren sind, von Berlin zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Für deren Durchführung ist im anstehenden Ausschreibungsverfahren eine Managementpauschale anzubieten. Die gewerblichen Leistungen können entweder vom Betriebsführer selbst oder aber durch von ihm zu beauftragende gewerbliche Unterauftragnehmer erbracht werden. Im letzteren Fall ist der Betriebsführer für die Vergabe, Kontrolle und Abrechnung der gewerblichen Leistungen an die Unterauftragnehmer verantwortlich.

Der Manager wird darüber hinaus vertraglich verpflichtet, eine jährlich fortzuschreibende Modernisierungsplanung mit konkreten Maßnahmenvorschlägen vorzulegen. Die Projektmanagementaufgaben zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen sind für eine Vertragspauschale vom Manager zu erbringen. Die Beauftragungen der Einzelmaßnahmen erfolgen durch Berlin.

Die Laufzeit des Vertrages wird 5 Jahre mit der Option einer Verlängerung auf bis zu 10 Jahren betragen.

Im Ergebnis der Untersuchungen wurde deutlich, dass der laufende Managementvertrag alle wesentlichen Elemente enthält, die im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgeschlagen werden. Deshalb bietet sich für den künftigen Vertrag an, das bestehende Vertragsmuster fortzuschreiben und, wo es zweckmäßig ist, zu erweitern.

Umrüstung der Schaltsysteme

Die Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH (ehemals Bewag AG & Co. KG) beabsichtigt als Netzbetreiber die Schaltung der öffentlichen Beleuchtung durch Tonfrequenzrundsteuerungsanlagen bis Ende 2009 einzustellen. Das Land Berlin ist daher gezwungen, die Schaltung zukünftig vollständig über Funk-Rundsteuerungsanlagen sicherzustellen und seine Beleuchtungsanlagen entsprechend umzurüsten.

Im Rahmen des neuen Vertrages wird die Schaltung der tonfrequenzgesteuerten Beleuchtung und damit auch der notwendige Austausch der Steuergeräte auf den Manager (Betreiberfunktion) übertragen. Der Anreiz für eine zügige Umstellung auf die Funksteuerung liegt in den damit erzielbaren zügigen Einsparungen, da die Schaltkosten für den Betrieb mit den neuen Geräten deutlich günstiger sind. Der Vorteil für Berlin liegt in der höheren Betriebssicherheit der neuen Geräte und den deutlich reduzierten Schaltkosten nach Ablauf von 5 Jahren.

Die Umrüstung der Steuergeräte ist eine betriebliche Maßnahme, die nicht straßenausbaubeitragspflichtig ist. Damit sind bereits jetzt entsprechende vertragliche Vereinbarungen möglich.

Austausch der Gasreihenleuchten

Im Rahmen der vom privaten Auftragnehmer durchzuführenden Modernisierungsinvestitionen kann der Ersatz der rund 8.400 Gasreihenleuchten auf elektrischen Betrieb unverzüglich erfolgen. Diese Maßnahme ist durch hohe Einsparungen bei den Betriebskosten und einen relativ geringen jährlichen Zuschuss Berlins innerhalb von 5 Jahren finanzierbar.

Es ist vorgesehen, den Betrieb der Gasbeleuchtung mit der Verpflichtung zur Umrüstung aller Gasreihenleuchten innerhalb des Vertragszeitraumes dem Manager (Betreiberfunktion) zu übertragen. Der Betrieb schließt für diesen Vertragsteil die Übernahme der Energiekosten durch den Betreiber ein. Eine zügige Umrüstung führt für den Betreiber zu deutlichen Einsparungen bei den Betriebskosten. Der Vorteil für Berlin liegt in zeitnah zu erreichenden geringeren CO2 -Emissionen und niedrigeren Betriebskosten nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Da diese Modernisierung allein zum Zwecke der Energieeinsparung erfolgt, gehört sie nach gängiger Rechtsprechung nicht zu den straßenausbaubeitragsrelevanten Sachverhalten.

Hinzu kommt, dass nach Aussage des Beleuchtungsmanagers davon auszugehen ist, dass die vorhandenen Anlagen der Gasbeleuchtung grundsätzlich nicht als verschlissen anzusehen sind.

Eine Beitragspflicht bestünde allenfalls, wenn das Beleuchtungsniveau deutlich erhöht würde. Grundsätzlich ist im Rahmen der Modernisierung vorgesehen, die Leuchtintensität der jetzt vorhandenen Gasleuchten beizubehalten.

Austausch von Elektroleuchten

Die Auswechselung vorhandener Elektroleuchten erfolgt auf der Basis eines jeweils vom Betreiber zu erarbeitenden maßnahmenscharfen Programms. Prioritätsbestimmend sind insbesondere der Energieverbrauch und der bauliche Zustand. Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen veranlasst Berlin.

5. Darstellung der jährlichen Kosten und Einsparungen

Verkehrs- und betriebssichere Anlagen

Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Schadensbeseitigung

In dem von dem Beraterkonsortium empfohlenen Kombinationsmodell hat der Auftragnehmer die mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung verbundenen Management- und gewerblichen Leistungen für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Schadensbeseitigung zu erbringen.

Der Leistungsumfang ist im Wesentlichen mit dem des derzeitigen Managementvertrages identisch. Dafür wären Kosten von rund 11,4 Mio. /a zu veranschlagen. Darin sind 1,8 Mio. /a für die Unterhaltung und Instandsetzung der auszuwechselnden Gasreihenleuchten enthalten, die aus dem Projekt Austausch der Gasreihenleuchten finanziert werden, so dass Ausgaben von 9,6 Mio. /a bei Kapitel 1255 Titel 540 49 ­ Leistungen für die öffentliche Beleuchtung ­ erwartet werden.

Umrüstung der Schaltsysteme

Für den Austausch von rund 60.000 Tonfrequenzrundsteuerempfängern gegen Funkrundsteueranlagen entstehen geschätzte Investitionskosten von ca. 10 Mio.. Bei einer Finanzierung innerhalb von 5 Jahren unter Einschluß der vom Auftragnehmer zu tragenden Schaltkosten für TFR-Anlagen während der Laufzeit des Umrüstungsvertrages ergeben sich jährliche Finanzierungsraten in geschätzter Höhe von 2,0 Mio. /a, die bei Kapitel 1255 Titel 892 01 ­ Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen ­ zu veranschlagen sind.

Nach Ablauf des Vertrages ist durch die Umrüstung mit dauerhaften Einsparungen von 1,1 Mio. /a zu rechnen.

Betriebsbedingte Maßnahmen

Für den Austausch nicht mehr reparabler Anlagen und Anlagenteile sowie die Beseitigung von Kabelfehlern sind ca. 1,0 Mio. /a bei Titel 540 49 zu veranschlagen. Die bisher für das Schalten der Beleuchtung erforderlichen Ausgaben von 1,8 Mio. /a reduzieren sich nach Umrüstung auf Funkrundsteuerung auf 0,7 Mio. /a, die bei Kapitel 1255, Titel 540 49 zu veranschlagen sind.

Modernisierung

Austausch der Gasreihenleuchten

Der Austausch von noch vorhandenen rund 8.400 Gasreihenleuchten erfordert geschätzt 25 Mio.. Neben den Investitionskosten für den Austausch der Gasreihenleuchten müssen während der 5-jährigen Umrüstungsphase auch die Verbrauchskosten für Gas und Strom sowie die Wartung und Instandsetzung der Gas- und durch Umrüstung installierten Elektroleuchten durch den Auftragnehmer getragen werden, so dass ein jährlicher Investitionszuschuss von 5,9 Mio. /a für einen Zeitraum von 5 Jahren erforderlich und bei Kapitel 1255, Titel 892 01 zu veranschlagen ist.

Nach Ablauf der 5-jährigen Umrüstung ergeben sich geschätzt dauerhafte Einsparungen in Höhe von 3,6 Mio. /a bei den Bewirtschaftungskosten.

Betriebsbedingte Maßnahmen

Für kurzfristig zu entscheidende Maßnahmen zur Einsparung von Betriebskosten und insbesondere zur Reduzierung des Energieverbrauchs sind 1,5 Mio. /a bei Kapitel 1255, Titel 540 49 zu veranschlagen.