Die Aufgaben der Sprachberatungsstelle im Bezirk Reinickendorf werden von 22 Dienstkräften wahrgenommen

Friedrichshain-Kreuzberg unter Beachtung der sozialkompensatorischen Aspekte und des Subsidiaritätsgrundsatzes im Gesundheitswesen die therapeutischen Aufgaben weithin privaten Ärzten und Audiologen bzw. Phonologen übertragen.

Die Aufgaben der Sprachberatungsstelle im Bezirk Reinickendorf werden von 22 Dienstkräften wahrgenommen. Ihr wurden 2004 insgesamt 696 Kinder vorgestellt, von denen 200 dort von den 12 Therapeuten behandelt worden sind.

Es gibt keine aufgabenkritische Analyse für Umfang und Grenzen therapeutischer Maßnahmen, obwohl es entsprechende Angebote Dritter gibt. Auch hier ist der Personalbedarf seit Jahren nicht geprüft worden.

Der Rechnungshof hat die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, den Umfang dieser staatlichen Aufgabe unter Berücksichtigung der hohen Betreuungsdichte in Berlin und des Gesichtspunkts der Subsidiarität festzulegen, um die Analyse des Personalbedarfs zu ermöglichen. Er hat das Bezirksamt Neukölln aufgefordert, die Hörberatungsstelle aufgaben- und vollzugskritisch zu analysieren, den Personalbedarf zu prüfen und zumindest vier Stellen einzusparen. Vom Bezirksamt Reinickendorf hat er gefordert, die therapeutischen Maßnahmen zu vermindern und Stellen einzusparen. Beide Bezirksämter müssen die Aufgabenerledigung an den wirtschaftlicheren Verfahren in Friedrichshain-Kreuzberg orientieren, um möglichst einheitliche und wirtschaftliche Angebote für Berlin zu gewährleisten. Nach der Verfahrensänderung und der verstärkten Einbeziehung Dritter sind weitere Stellen einzusparen.

Nach Mitteilung der Senatsverwaltung ist geplant, die Aufgaben in einem Zentrum für Sinnbehinderte zur subsidiären, sozialkompensatorischen Betreuung von Kindern zusammenzufassen. Danach würden 25 Stellen für die Betreuung hör- und sprachbehinderter Kinder wegfallen. Über die Zentralisierung - beispielsweise die Schließung der Hörberatungsstelle Neukölln - sei noch nicht abschließend entschieden worden. Das Bezirksamt Reinickendorf hat mitgeteilt, dass inzwischen keine therapeutischen Tätigkeiten mehr wahrgenommen wurden und zwei Stellen eingespart worden sind.

Zu T 76:

Durch das GDG werden die bisherigen Beratungsstellen in einem Zentrum für Sinnesbehinderte jeweils mit einem Standort für hörbehinderte Menschen, sprachbehinderte Menschen sowie sehbehinderte Menschen zusammengeführt. Die genauen Standorte sind zur Zeit Bestandteil einer ausführlichen Diskussion mit den Bezirken deren Einvernehmen erzielt werden muss.

Die Prüfbemerkung kann daher als überholt angesehen werden, da sie sich auf den Zustand vor Inkrafttreten des GDG bezieht.

Die Lebensmittelpersonalberatungsstellen informieren Personen, die in Lebensmittelbetrieben und Küchen von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sein wollen, über bestimmte übertragbare Krankheiten mithilfe einer Filmvorführung. Denn ein Arbeitnehmer muss als Voraussetzung für diese gewerbliche Tätigkeit frei von ansteckenden Krankheiten sein und ein entsprechendes Hygieneverhalten nachweisen. In den Lebensmittelpersonalberatungsstellen Mitte und Lichtenberg steht je ein Arzt für vertiefende Fragestellungen bereit, in CharlottenburgWilmersdorf wird die Erstbelehrung durch qualifizierte Verwaltungskräfte durchgeführt und ein Arzt steht in Rufbereitschaft. Insgesamt stehen für die Erstbelehrungen neun Verwaltungsstellen und anteilig drei Ärzte zur Verfügung.

Obwohl die Daten der Teilnehmer mittels IT ohnehin erfasst werden und die Belehrung nur drei Monate gültig ist, werden sie auch auf Karteikarten durch je eine Dienstkraft archiviert. Diese zusätzliche Tätigkeit ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus haben auch die Arbeitgeber im Rahmen der Betriebssicherheit dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer frei von ansteckenden Krankheiten sind und ein einwandfreies Hygieneverhalten aufweisen. Sie sind deshalb verpflichtet, die Belehrung jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Zu diesem Zweck bieten zahlreiche Einrichtungen - insbesondere die Industrie- und Handelskammer zu Berlin - Beratungen und umfangreiche Materialien an.

Der Rechnungshof hat der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung empfohlen, unter Subsidiaritätsaspekten eine bundesrechtliche Novellierung anzustreben mit dem Ziel, die Gesundheitsämter von der Zuständigkeit für die Erstbelehrung zu entlasten und bis dahin die Wahrnehmung der Aufgabe organisatorisch zu straffen. Er erwartet, dass drei Stellen für entbehrliche Archivierungen eingespart werden.

Die Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass sie keinen der drei Standorte aufgeben will. Zum Subsidiaritätsgrundsatz und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sie bisher nicht Stellung genommen.

Zu T 77:

Der Rechnungshof schlägt vor, „unter Subsidiaritätsaspekten eine bundesrechtliche Novellierung anzustreben mit dem Ziel, die Gesundheitsämter von der Zuständigkeit für die Erstbelehrung zu entlasten und bis dahin die Wahrnehmung der Aufgabe organisatorisch zu straffen".

Aus Sicht des Infektionsschutzes kann der Vorschlag der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Ziel, die Gesundheitsämter von der Zuständigkeit für die Erstbelehrung zu entlasten, nicht unterstützt werden.

Das IfSG zielt in seiner Rechtsphilosophie auf die Eigenverantwortung von Bürgerinnen und Bürgern. Dementsprechend wurde im Vergleich zum Bundesseuchengesetz die Vorgehensweise im Zusammenhang mit Personal, welches mit Lebensmitteln umgeht, deutlich verändert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden in einer Erstbelehrung in medizinischem Umfeld HygieneGrundlagen vermittelt sowie Tragweite und Konsequenzen ihres Handels beim Umgang mit Lebensmitteln dargestellt. Für medizinische Einzelfallentscheidungen z. B. über den Einsatz bei chronischen Infektions- oder Hautkrankheiten im Lebensmittelgewerbe entscheidet ein Arzt des Gesundheitsamts. Danach gibt es keinen weiteren gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Kontakt für Personen im Lebensmittelbereich.

Angesichts der existierenden Infektionsrisiken im Lebensmittelbereich und deren Konsequenzen für weite Teile der Bevölkerung bei Nichtbeachtung von Hygienegrundregeln soll mindestens die Erstbelehrung in der Verantwortung des Gesundheitsamts mit seiner Expertise für amtlich-hoheitliches Handeln, verknüpft mit medizinischem Sachverstand, verbleiben.

T 78:

Die Ausbildung von Schülern wird im Auftrag des Bundes von den Ausbildungsämtern der Städte und Landkreise gefördert, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Für Studenten erledigt diese Aufgabe das jeweilige Studentenwerk der Hochschulen. Die schulische Ausbildungsförderung in Berlin wird von den Bezirksämtern Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow und Lichtenberg wahrgenommen. Als weitere Aufgabe der Ausbildungsämter in Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg werden die berufliche Aufstiegsfortbildung („Meister-BAföG") finanziell unterstützt und Existenzgründungen erleichtert.

Für die Aufgabenerledigung standen zum Zeitpunkt der Prüfung insgesamt 33 Stellen zur Verfügung. Während Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow mit einem zum Studentenwerk kompatiblen IT-Verfahren arbeiten, setzte das Ausbildungsamt Lichtenberg keine IT ein. Dies führte zu Personalmehrbedarf, längeren Erledigungszeiten und eingeschränkten Rückzahlungskontrollen. Das IT-Verfahren sollte spätestens im Jahr 2006 eingeführt werden. Der Rechnungshof hat das unwirtschaftliche Verfahren beanstandet und das Bezirksamt Lichtenberg aufgefordert, kurzfristig die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.

Zur Aufstiegsförderung hat die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung die Darstellung des Rechnungshofs bestätigt.

Sie beabsichtigt, im Kontakt mit dem Bezirksamt Lichtenberg die Empfehlungen zu berücksichtigen.

Zu T 78:

Die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Verbesserung der Verwaltungspraxis bei der Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurden seitens der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung aufgegriffen und haben im Kontakt mit dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mittlerweile zu einer Normalisierung der dortigen Situation geführt. Nach Angaben des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin sind inzwischen durch interne Umorganisation effizientere Strukturen geschaffen und vorhandene Rückstände aufgearbeitet worden.

T 79:

Im Jahr 1998 wurden die dezentralen Aufgaben der Meldestellen des ehemaligen Landeseinwohneramts auf die bezirklichen LuV für Bürgerdienste übertragen. Zentral wahrzunehmende Pass- und Ausweisangelegenheiten wurden in der Zentralen Pass- und Ausweisstelle (ZPAS) im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit 40 Stellen zusammengefasst. Eine gesetzliche Zuständigkeitsregelung gemäß § 3 Abs. 3 AZG für die regionalisiert wahrzunehmenden Aufgaben der ZPAS wurde nicht getroffen. Zum Geschäftsbereich der ZPAS gehören:

· Durchsetzung der Ausweispflicht,

· Namens-, Staatsangehörigkeits- und Familienstandsangelegenheiten im Zusammenhang mit Reisepass- oder Ausweisdokumenten,

· Ausstellen von vorläufigen maschinenlesbaren Reisepässen und

· Ordnungswidrigkeiten melde-, ausweis- und passrechtlicher Art.

Das ehemalige Landeseinwohneramt - seit 2005 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - blieb mit zwei Referaten (Kopf- und Leitstelle) für Meldeangelegenheiten in den bezirklichen LuV für Bürgerdienste zuständig.

Die Aufgabenstellung der ZPAS wurde weder anlässlich der Bezirksfusion eindeutig abgegrenzt noch ist sie aus der gesetzlichen Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen für das ehemalige Landeseinwohneramt ableitbar.

Die Anzahl der Stellen, die mit den abgeschichteten Aufgaben verlagert werden sollten, wurde mehrfach geändert und ist nicht nachvollziehbar. Auch nach Veränderungen im Arbeitsverfahren (u. a. durch verstärkten IT-Einsatz) wurde die Personalbemessung nicht fundiert ermittelt. Die Geschäftsverteilung in der ZPAS ist nicht transparent, da Stelleninhaber aus verschiedenen Bezirksämtern nicht versetzt, sondern nur langfristig abgeordnet und Dienstkräfte teilweise in Aufgabengebieten außerhalb der ZPAS eingesetzt werden. Das Verfahren, Bußgelder für einzelne Bezirksämter zentral in der ZPAS zu erheben, das Widerspruchsverfahren aber dezentral in den jeweiligen Bezirksämtern zu betreiben, ist problematisch und in hohem Maße unwirtschaftlich.

Der Rechnungshof hat von der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung und dem Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf gefordert, Verfahrensweisen in der ZPAS zu vereinfachen, die Aufgaben eindeutig zuzuordnen und Stellen einzusparen.

Die Senatsverwaltung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, bis 31. März 2007 einen mit allen Beteiligten abgestimmten Verfahrens- und Organisationsvorschlag vorzulegen. In dem Abstimmungsprozess habe sich die Mehrheit der Bezirksämter bereits dafür ausgesprochen, die Aufgaben der ZPAS künftig dezentral in den Bezirken wahrzunehmen. Unklare Zuständigkeiten im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sollen inzwischen eindeutig geregelt sein. Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf seien zehn Stellen eingespart worden.

Zu T 79:

Vorbemerkung: Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin war seit Mitte der neunziger Jahre, die Verwaltungsreform für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen und den Bürgerinnen und Bürgern die überwiegend nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen an einem Ort („OneStop shopping") und aus einer Hand („On Face to the Customer") anzubieten. Als eine Maßnahme zur Zielerreichung war die Errichtung von Bürgerämtern vorgesehen, die in § 37 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) festgeschrieben wurde.

In konsequenter Umsetzung dieses Zieles wurden im Jahr 2001 die Aufgaben der damaligen Meldestellen des Landeseinwohneramts (LEA) auf die Bezirke abgeschichtet und dort organisatorisch den Bürgerämterm zugeordnet, sowie konsequent entsprechende Personal- und Sachmittel auf die Bezirke übertragen.

Aufgrund der sensiblen Aufgabenstellung wurden die seinerzeit in der Zentralen Pass- und Ausweisstelle (ZPAS) des LEA wahrgenommenen Aufgaben

· Ausstellen von Pässen und Ausweisen in Fällen öffentlichen Interesses

· Aufgaben der Pass- und Ausweisbehörde für in Berlin nicht gemeldete Personen

· Versagung, Entziehung von Pässen, Beschränkung von Personalausweisen aus gesamtstädtischen Erwägungen, zur Sicherung der Arbeit der Sicherheitsbehörden sowie auch insbesondere im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht in die Bezirke verlagert. Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund des erforderlichen vertieften Fachwissens der Mitarbeiter/innen wurden auch die übrigen Aufgaben des Pass- und Ausweiswesens sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zentral in der ZPAS zusammengefasst.

Im Verlauf der letzten Jahre sind wesentliche Veränderungen des Aufgabenzuschnitts eingetreten:

· Endpersonalisierung der Reisepässe

· dezentrale Bearbeitung der vorläufigen Reisepässe

· vereinfachte elektronische Abwicklung des Antragverfahrens für Pässe und Ausweise