Senioren wollen mitreden: Seniorenmitwirkungsgesetz umsetzen

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz hinsichtlich seiner Zielstellung besser umgesetzt wird.

Hierzu ist in Absprache mit den Bezirken und den jeweiligen Seniorenvertreungen darauf hinzuwirken, dass

· in allen Bezirken ausreichende Büroräume zur Verfügung gestellt werden, die eigens und langfristig der Seniorenvertretung zur Verfügung stehen und

· die für Seniorinnen und Senioren zuständigen Mitarbeiter der Bezirksverwaltung besser als Ansprechpartner für die Seniorenvertretung gekennzeichnet sind und

· den Seniorenvertretungen im Voraus bekannt gegeben wird, welche finanziellen Mittel ihnen zur Verfügung gestellt werden können, um eine bessere Planung zu ermöglichen.

Ferner ist zu klären, inwieweit den Seniorenvertretungen die Sitzungsprotokolle der Bezirksverordnetenversammlung zugänglich sind bzw. der Zugang zu diesen allen Vertretern möglich ist, insbesondere wenn sie gem. § 9 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz an der Sitzung beteiligt waren.

Begründung:

Nachdem das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz) vergangenes Jahr in Kraft getreten ist, haben alle bezirklichen Seniorenvertretungen ihre Arbeit aufgenommen.

Ziel des Gesetzes ist die Förderung der der aktiven Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben. Eine große Bedeutung kommt dabei den Seniorenvertretungen in allen Bezirken zu, die die Interessen der älteren Menschen in ihrem Bezirk vertreten.

In der Praxis zeigen sich hierbei aber noch große Unterschiede in der Umsetzung des Gesetzes.

Insbesondere was die Bereitstellung von Räumlichkeiten betrifft, gibt es in einigen Bezirken noch „Übergangslösungen".

Auch die für Seniorinnen und Senioren zuständigen Mitarbeiter der Bezirksverwaltung sind nicht überall als Ansprechpartner für die Seniorenvertreter gekennzeichnet.

Hier ist es wichtig, den Seniorenvertretern die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu verbessern, damit sie ihrem Auftrag, die Belange der älteren Menschen in allen Lebensbereichen zu vertreten, besser nachkommen können.

Die Ausstattung der Seniorenvertretung ist von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Damit die Seniorenvertretungen ihre Arbeit sinnvoll planen können, sollte ihr möglichst im Voraus, beispielsweise in Jahresabschnitten, bekannt sein, welche Mittel ihr zur Verfügung gestellt werden können.

Ein weiteres Anliegen des Gesetzes ist die Mitwirkung der Seniorenvertretung bei der bezirklichen Altenplanung.

Hierzu ist zu prüfen, ob die Sitzungsprotokolle der Bezirksverordnetenversammlung als Arbeitsgrundlage allen Vertretern bzw. Vertretungen zugänglich sind, insbesondere, wenn sie nicht über die technische Ausstattung verfügen, diese online abzurufen.