Eine gesonderte Besicherung des beim Kreditgeber verbleibenden Risikoanteils i d R 30% des zu verbürgenden Kreditbetrages ist

Seite 6 von 10 werden, kann eine Rahmenvereinbarung für die Bürgschaften abgeschlossen werden.

Die Ausfallbürgschaft des Landes deckt den nach vorheriger Verwertung sämtlicher Sicherheiten verbleibenden Ausfall. Demnach kann das Land Berlin erst in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers nachgewiesen wird und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers und der bestellten Sicherheiten nicht mehr zu erwarten sind.

Eine gesonderte Besicherung des beim Kreditgeber verbleibenden Risikoanteils (i. d. R. 30% des zu verbürgenden Kreditbetrages) ist ausgeschlossen.

3. Antragsteller Antragsteller können gewerbliche Filmproduktionsunternehmen einschließlich Single Purpose Companies mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Berlin sein. Das Management hat entsprechende Erfahrungen und mehrjährige Marktpräsenz nachzuweisen. Unternehmen in Schwierigkeiten können keine Bürgschaften gemäß den Regelungen dieses Merkblatts beantragen.

4. Laufzeit

Die Kredit- und Bürgschaftslaufzeiten werden unter Berücksichtigung der Gegebenheiten (entsprechend der geplanten Verwertung der Projekte) in jedem Fall gesondert festgelegt, sollten 5 Jahre jedoch nicht übersteigen.

5. Sicherheiten und Risikominimierung

Für die Projekte und Kredite sollen zur größtmöglichen Risikobegrenzung branchenübliche Sicherheiten vereinbart und weitere bank- und branchenübliche Instrumente zur Risikominimierung genutzt werden.

Als Sicherheiten sind in der Regel die üblichen Filmversicherungen inklusive einer Fertigstellungsgarantie (Completion Bond) vorzusehen. Darüber hinaus sollen möglichst weitere branchen- und bankübliche Auflagen erfüllt werden ­ u.a. die vertragliche Einbindung eines anerkannten Verleihs/ Weltvertriebs, die Abtretung von Ansprüchen aus Verwertungsverträgen, die Sicherungsübereignung der Filmmaterial einschließlich der Bild- und Tonträger, die Abtretung von Filmrechten sowie die Verpfändung einer gegebenenfalls erforderlichen Bardeckung.

Innerhalb von Rahmenvereinbarungen für Bürgschaften sind Übererlöse einzelner Film- bzw. Fernsehprojekte als Rücklage zur Kompensation von Verlusten anderer Projekte anzusparen und als Sicherheit abzutreten.

Die Gesellschafter des Antragstellers bzw. die mit ihm verbundenen Unternehmen müssen in geeigneter Form einen angemessenen Teil des Risikos tragen. Dies gilt insbesondere für die Gesellschafter von Single Purpose Companies.

Zur Rückführung der verbürgten Kredite ist eine angemessene Rangstelle vorzusehen und zur transparenten Erfassung der Rückflüsse in der Regel ein anerkannter Collection- Agent einzuschalten

Der Produzent soll außerdem eine spürbare finanzielle Beteiligung am jeweiligen Film- und Fernsehprojekt tragen.

6. Struktureffekt Unabdingbare Voraussetzung für die Bürgschaftsgewährung ist die Realisierung eines regionalen Struktureffektes. Der Struktureffekt besteht darin, dass Produktionskosten mindestens in Höhe von 100% der Kredite, die durch das Land Berlin verbürgt werden, innerhalb der Region Berlin-Brandenburg zu Ausgaben führen.

Die Ausgaben fallen im Rahmen der Nutzung der medienrelevanten Kreativpotenziale und der vielfältigen technischen und innovativen Möglichkeiten der Region an, insbesondere für die Auslastung von Studios und Ateliers, den Einsatz von Personal, die Beauftragung von Unternehmen in der Region für die Vorbereitung, Produktion und Postproduktion des jeweiligen Projektes. Ferner sollen im Rahmen der zu fördernden Projekte Leistungen regionaler Unternehmen insbesondere für maßgebliche Produktionsabschnitte einer Filmproduktion in Anspruch genommen werden. Als wichtiges Zuordnungskriterium gilt dabei, dass Rechnungen von beauftragten Unternehmen mit Sitz in der Region ausgestellt wurden und diese auch über einen aktiven Geschäftsbetrieb vor Ort verfügen. Bei der Zuordnung von Honoraren und Gehältern für Mitarbeiter ist der durch das Finanzamt dokumentierte Hauptwohnsitz der Gehalts- und Honorarempfänger das Zuordnungskriterium.

Die Produktionskosten definieren sich als Herstellungskosten gemäß § 17 der Richtlinie der Filmförderungsanstalt zur Projektfilmförderung. Ausgenommen davon sind Rechtsberatungskosten, Versicherungen, Finanzierungskosten, Reise- und Transportkosten für Schauspieler sowie Handlungskosten. Die Handlungskosten definieren sich gemäß § 19 dieser Richtlinie.

Die weichen Kosten (s. hierzu die Ausnahmen in der Fußnote) können nicht als Struktureffekt berücksichtigt werden.

Der Struktureffekt ist additiv zu etwaigen Struktureffekten sonstiger öffentlicher Förderungen zu erbringen.

Werden Rahmenvereinbarungen zur Verbürgung mehrerer Projekte abgeschlossen, können über die Gesamtheit der verbürgten Projekte Anrechnungsklauseln zur Erreichung des Struktureffektes vereinbart werden.

Der Nachweis des Struktureffekts erfolgt im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer und wird durch Vorlage des entsprechenden Prüfberichts dokumentiert. Das Land Berlin behält sich die Festlegung einer Kompensationszahlung bei Nichterreichen des Struktureffekts vor. Diese ist ­ unter Berücksichtigung evtl. vereinbarter Anrechnungsklauseln ­ in Höhe von 20% der Unterschreitung des Struktureffektes an das Land Berlin zu leisten.

Die Investitionsbank Berlin ist die Geschäftsbesorgerin des Landes Berlin für Landesbürgschaften. Bürgschaftsanträge unterliegen dem in den Bürgschaftsrichtlinien festgelegten Verfahren.

Der formgebundene Antrag enthält neben den allgemeinen Angaben eine ­ von den Formularvorgaben abweichende ­ branchenübliche Kalkulation und einen branchenüblichen Finanzierungsplan.

Die Anlage 1 ­ einzureichende Unterlagen ­ wird wie folgt modifiziert bzw. ergänzt: lfd. Nr. 3) zusätzliche Vorlage projektspezifischer Verträge (CoProduktionsvertrag, Nachweis der erworbenen Rechte (Verfilmungsvertrag, Drehbuchvertrag etc.), Verleihvertrag, Versicherungsverträge etc.) lfd. Nr. 6) Erläuterungen und Nachweise zur Kalkulation und zum Finanzierungsplan (Inhaltsangabe/Expose/Treatment, Drehbuch in deutscher Sprache, Realisierungskonzept/ Drehplan, Stab- und Besetzungsliste, Sonstige Angaben zum Projekt (Visualisierungshilfen, Trailer, Musikbeispiele etc.), Marketingkonzept, Nachweis geschlossener Gesamtfinanzierung etc.)