Überlastung und Überstunden sind keine gute Medizin ­ Einhaltung der Arbeitszeiten von medizinischem Personal in Krankenhäusern sicherstellen

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Arbeitszeiterfassung und einhaltung von medizinischem Personal in Krankenhäusern im Rahmen seiner Zuständigkeit zu überprüfen und Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zum Arbeitschutz, insbesondere zum Arbeitszeitschutz zu ahnden, sofern diese nicht umgehend von den Kliniken abgestellt werden.

Hierzu überprüft das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi) als Ordnungsbehörde für den Vollzug der Arbeitsschutzgesetze in Anlehnung an die Schwerpunktaktion der Jahre 2003 und 2004 „Arbeitszeit in Krankenhäusern", ob insbesondere für das ärztliche Personal die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.

Ferner ist explizit für die landeseigenen Krankenhausunternehmen festzustellen, ob und in welchem Umfang gegen den Arbeitszeitschutz seit 2004 verstoßen wurde bzw. wird und wie viele Stellen im pflegerischen, therapeutischen und ärztlichen Bereich zusätzlich zu den vorhandenen benötigt werden, um die entsprechenden rechtlichen Vorgaben dauerhaft einhalten zu können. Hierbei ist auch für jeden genannten Bereich darzustellen, wie viele Stellen unbesetzt sind.

Dem Abgeordnetenhaus ist hierüber bis zum 31. März 2008 zu berichten.

Begründung: Pflegepersonal und Ärzte in Berliner Kliniken beklagen seit langem, dass sich ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern.

Diverse Umfragen der Kliniken selbst, von Berufsverbänden oder der Ärztegewerkschaft belegen dies mit erschreckenden Zahlen.

Als Gründe werden insbesondere die hohe Arbeitsbelastung sowie daraus resultierende Überstunden aufgeführt. Eine im Oktober veröffentlichte Umfrage des Marburger Bundes hat zudem offen gelegt, dass gesetzliche Vorgaben zum Gesundheits- und Arbeitsschutz nicht eingehalten werden. In vielen Fällen erfolgt keine objektive Arbeitszeiterfassung und es werden Dienste über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinaus geleistet.

Um eine adäquate Versorgung der Patienten zu gewährleisten, bleibt Pflegepersonal und Ärzten keine Alternative.

Diese Überlastung des medizinischen Personals schadet diesem selbst. Darüber hinaus steigt das Risiko von Behandlungsfehlern sowie sinkender Qualität bei Pflegeleistungen insbesondere im Hinblick auf die individuelle Ansprache von Patienten.

Um dieses gesetzeswidrige Verhalten der Kliniken zu unterbinden, ist es erforderlich, die Verstöße durch die zuständige Ordungsbehörde, dem LaGetSi zunächst erfassen und letztlich ahnden zu lassen. Im Rahmen einer Schwerpunktaktion erfolgte die bereits in den Jahren 2003 und 2004, bei der in 20 Berliner Kliniken vorrangig Verstöße gegen die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten und Überschreitungen der zulässigen täglichen Arbeitszeit festgestellt wurden.

Von besonderem Interesse für das Land Berlin sind die Arbeitsbedingungen in den landeseigenen Krankenhäusern. Deshalb ist hierfür gesondert festzustellen, in welchem Rahmen gesetzliche Vorschriften nicht befolgt wurden und wie viel Personal zusätzlich erforderlich ist, um den Arbeitszeitenschutz dauerhaft einzuhalten.