Tätigkeit der Schulsekretärin ist kein Ausbildungsberuf

Die Senatsverwaltung für Finanzen legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 11. Sitzung am 10. Mai 2007 Folgendes beschlossen: "Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, in welcher Form und in welchem Umfang Verwaltungskräfte aus dem zentralen Stellenpool in den Schulsekretariaten und schulischer Selbstverwaltung zukünftig eingesetzt werden können."

Hierzu wird berichtet: Anforderungen

Die Tätigkeit der Schulsekretärin ist kein Ausbildungsberuf, hat aber dennoch ein eigenes Berufsbild. Zum Aufgabenbereich einer Schulsekretärin gehört die verantwortliche Wahrnehmung von Sachbearbeitungs-, Beratungs- und Auskunftstätigkeiten unter den Bedingungen flexibler Arbeitszeiten mit besonderen Spitzenbelastungen (z.B. Anmeldung/Einschulung, Abiturtage) und Ruhephasen (Ferienzeiten). Dies ist im Anforderungsprofil ebenso wie im Organisationsablauf zu berücksichtigen.

Ausgewiesen ist dieTätigkeit als Angestelltenstelle im nichttechnischen Verwaltungsdienst, sie wird nach Vergütungsgruppe VII/VIb BAT/BAT-O bewertet. Insbesondere in den bezirklich verwalteten Schulen sind lediglich Teilzeitpositionen mit einem Arbeitszeitumfang von 50 bis 75 % zu besetzen. Mitarbeiterinnen in Schulsekretariaten unterliegen einer besonderen Arbeitszeitregelung, der sog. „Ferienregelung": Urlaub

- 2 wird nur in den Schulferien gewährt, die nicht durch Urlaub abgedeckten Ferienzeiten müssen durch wöchentliche Mehrarbeit ausgeglichen werden.

Aus diesen Gründen fiel eine wert- und arbeitszeitgleiche Besetzung freier Arbeitsgebiete in Schulsekretariaten mit Beschäftigten aus dem Personalüberhang des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP) in der Vergangenheit mangels vorhandenen und geeigneten Potentials schwer. Daher hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um dieses Potential zu verbreitern, insbesondere:

- Einbeziehung nicht gleichwertig eingruppierter Dienstkräfte in das Auswahlverfahren mit dem Angebot besitzstandswahrender Ausgleichszahlungen,

- Einbeziehung vollzeitbeschäftigter Dienstkräfte mit dem Angebot an die Dienststellen zur Zahlung der Personalkostendifferenz,

- Ermunterung der Dienststellen zu mehr Akzeptanz und Offenheit (z.B. Hospitationsmöglichkeiten, begleitete längere Einarbeitungsphasen, Qualifizierungseinsätze, Qualifizierungsangebote),

- Prüfung der Besetzung durch geeignete Beamtinnen und Beamte und/oder Arbeiter/innen mit entsprechenden stellenwirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Folgerungen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat bei den Schulbehörden eine Bedarfsumfrage durchgeführt.

Danach besteht für die Zeit bis Ende 2009 absehbar folgender Bedarf für die Besetzung von Arbeitsgebieten für Schulsekretärinnen:

Für die Beschäftigung von Personalüberhangkräften für sonstige Verwaltungsaufgaben im Übergangseinsatz ohne Personalkostenerstattung haben 2 Bezirke Bedarf gemeldet. Es handelt sich um eine teilzeitbeschäftigte Fremdsprachensekretärin/Fremdsprachenassistentin nach Vgr. VII/VI b /V c BAT, 2 im Verwaltungslehrgang I qualifizierte Erzieherinnen sowie 5 Dienstkräfte für die Unterstützung in Schulsekretariaten und in Schulbibliotheken der Vgr. VIII/VII BAT/BAT-O. Ein Bezirk hat für jede Schule eine halbe Stelle für Schulhelfer im Verwaltungsdienst nach Vgr. VII BAT/BAT-O geltend gemacht.

- 3 Die detaillierten Umfrageergebnisse sind dem ZeP übermittelt worden. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird das ZeP eine Potentialanalyse des vorhandenen und einsetzbaren Personalüberhangs erstellen und im Sinne der o. g. Vorschläge und Möglichkeiten offensiv für eine flexible Personalrekrutierung werben. Die Umsetzung ist allerdings abhängig von der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten und setzt Flexibilität und Offenheit gegenüber neuen gestalterischen Möglichkeiten voraus.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: keine

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.