Vorlage zur Beschlussfassung Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs

Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von zwei Sportflächen in 13059 Berlin, Ortsteil Hohenschönhausen des Bezirks Lichtenberg, zwecks Integration der Flächen in einen Quartierspark: (A) Sportfreifläche im Bereich Egon-Erwin-KischStraße/Neubrandenburger Straße (B) Sporthalle Rostocker Straße 51

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An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung 1. über die förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von zwei Sportflächen in 13059 Berlin, Ortsteil Hohenschönhausen des Bezirks Lichtenberg, zwecks Integration der Flächen in einen Quartierspark: (A) Sportfreifläche im Bereich Egon-Erwin-Kisch-Straße/Neubrandenburger Straße (B) Sporthalle Rostocker Straße 51

A. Problem:

Bei der aufzugebenden Sportfreifläche (A) auf dem Flurstück 457 handelt es sich um eine 1992 hergestellte Sport- und Freizeitanlage mit zwei Kleinspielfeldern und Leichtathletikeinrichtungen (zusammen ca. 3000 m ²), die jedoch ohne Sportplatzgebäude ist. Bis zur Schließung der beiden benachbarten Schulen Skladanowsky-Oberschule und Marie-ElisabethGrundschule wurden einzig die Leichtathletikanlagen für Unterrichtszwecke genutzt, die Anlage ansonsten aber, aufgrund ihrer für Vereine ungeeigneten Ausstattung (keine Sanitäreinrichtung, keine wettkampfgerechten Maße), lediglich von Einzelsportlern und durch die in der Umgebung im Kinder- und Jugendbereich tätigen Einrichtungen freier Träger.

Nach den Schulschließungen im Jahr 2002 und 2004 und aus Mangel an Nutzungsbedarf sind Investitionen in die Anlage folgerichtig ausgeblieben. Im Jahr 2005 wurde die Sportfreifläche aufgrund ihres nicht mehr nutzbaren baulichen Zustandes gesperrt.

Die Sporthalle (B) des Baujahres 1985/6 verfügt über eine Spielfläche von 621 m². Sie wurde von Schulen und von Sportvereinen genutzt. Aufgrund ihres baulichen Zustandes und infolge von Schulschließungen war es erforderlich geworden, sie - nach erfolgreicher Verlagerung der sportlichen Aktivitäten in andere Hallen - mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 aus der Vergabe zu nehmen.

Die Absicht der endgültigen Sporthallenaufgabe (B) resultiert aus den vielfältigen, demographisch bedingten Schulaufhebungen bzw. -zusammenlegungen im Ortsteil Hohenschönhausen. In Verbindung mit den Schul- und Sporthallenneubauten der 90er Jahre ist heute eine Überkapazität an Sporthallenfläche zu verzeichnen.

Der Bezirk plant im Rahmen der „Aufwertungsmaßnahme Stadtumbau/Ost - Quartierspark Neubrandenburger Straße" die Flächen beider genannter Sportanlagen in den knapp 4 ha großen öffentlichen Park einzubeziehen. Dabei ist einerseits vorgesehen, die Sportfreifläche (A) als integrierte Spielsportfläche zu reaktivieren, andererseits, die Fläche der Sporthalle zu renaturieren.

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Die gewünschte Umnutzung der bisher öffentlichen Sportflächen und deren Überführung in das Fachvermögen Natur- und Umweltschutz entzieht die Sportflächen dem Schutz des Sportförderungsgesetzes (SportFG). In diesem Fall verlangt § 7 Abs. 2., dass das Abgeordnetenhaus ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufgabe der öffentlichen Sportflächen feststellt und seine Zustimmung zur Aufgabe erteilt.

B. Lösung:

Das Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Aufgabe der bisherigen, sportfachlich ungeeigneten und gering genutzten Sportfreifläche (A) sowie der Aufgabe der sanierungsbedürftigen und nicht mehr benötigten Sporthalle (B) basiert auf den im folgenden angeführten positiven Voten.

· Bezirksamtsbeschluss Nr. 6/021/2007 vom 30.01.2007 über die „Aufwertungsmaßnahme Stadtumbau/Ost - Quartierspark Neubrandenburger Straße"

· Antragstellungen der Abteilung Jugend, Bildung und Sport auf Aufgabe der Sportflächen vom 11.10.2006. Darin wird festgestellt,

- dass an der Nutzung der Sportfreifläche (A) aufgrund der guten Versorgungslage weder ein schulischer und außerschulischer Bedarf, noch ein Bedarf des Jugendsektors besteht und

- dass die Bemühungen, einen nicht-kommunalen Nachnutzer für die Sporthalle (B) zu finden, als gescheitert gelten ­ nicht zuletzt aufgrund von in der Zwischenzeit entstanden gravierenden Schäden durch Brandstiftung und Vandalismus, was einen Abriss der Halle unausweichlich mache.

· Bei der Anhörung nach § 7, Abs. 4 SportFG haben die Vertreter des organisierten Sports, Landessportbund Berlin und die Sportarbeitsgemeinschaft Lichtenberg, der beantragten Aufgabe der Sportflächen zugestimmt. Die seitens LSB daran geknüpfte Voraussetzung, die tatsächliche Integration von Sportfreifläche in den Quartierspark, ist durch den aktuellen Gestaltungsentwurf erfüllt. Der LSB hat nach Einsichtnahme des ersten Gestaltungsentwurfs der Sportflächenaufgabe mit Schreiben vom 03.08.07 erneut zugestimmt.

Die Umsetzbarkeit des Parkkonzeptes einschließlich integrierter Spielsportfläche ist planungsrechtlich sowie durch Übernahme der Liegenschaften in das Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur und durch Einbeziehung in das Förderprogramm „Stadtumbau/Ost " (Haushaltsjahre 2007 und 2008) für die Herstellung des Quartiersparks gegeben.

Die Zustimmung zu der Aufgabe der Sporthalle wird erbeten.

C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:

Bei Beibehaltung der beiden nicht mehr nutzbaren Sportflächen würden dem Landeshaushalt weiterhin Kosten entstehen, ohne dass eine werthaltige Nutzung daraus resultierte. Zudem würde das Land Berlin nicht die Chance zur Verbesserung der städtebaulichen und sozialen Situation ergreifen, die mit der Verwirklichung des Gesamtprojektes Quartierspark unter Einbeziehung des neu konzipierten Spielsport-Angebotes einhergeht.

D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen: Keine Seite 2 von 5