Desinvestition und Abrechnung der Erstauflage des Fonds

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· Zielgruppe: Technologieorientierte Berliner KMU, die folgende Kriterien erfüllen:

- Gewinnerzielungsabsicht

- Hohes Wertsteigerungspotenzial

- Hohes Wachstumspotenzial

- Exitperspektive (angestrebte Realisierung von Wertsteigerungen bei Verkauf der Unternehmensbeteiligung)

· Fondsvolumen: 52 Mio. EUR, davon 26 Mio. EFRE, 26 Mio. IBB.

· Investitionsphase: bis 2013 (Anschlussfinanzierungen bis 2015).

· Es werden immer offene Beteiligungen eingegangen, die ggf. mit anderen Instrumenten (stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen) ergänzt werden.

· Zahl der geplanten Beteiligungen: 7 bis 10 p.a., insgesamt 63.

· Geplantes Volumen der Beteiligungen: 5,0 bis 7,5 Mio. EUR p.a., durchschnittlich 750 TEUR pro Finanzierungsrunde (zzgl. private Co-Investoren).

· Es wird angestrebt, die aus Beteiligungsverkäufen zurückfließenden Mittel ab ca. 2013 für die Fortsetzung des Fonds bzw. für vergleichbare Zwecke einzusetzen.

· Desinvestition und Abrechnung der Erstauflage des Fonds bis 2018 (ggf. Verlängerung um 2 Jahre).

· Eine Schätzung der tatsächlichen Exiterlöse ist abhängig von den Exitwegen und zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Veräußerungserwartungen für die geplanten Beteiligungen orientieren sich an den bisherigen Erfahrungen innerhalb der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH sowie dem „Benchmark" des oberen Viertels der Vergleichswerte der erfolgreichen in Deutschland tätigen VC-Fonds:

- 50 % der Beteiligungen erhöhen ihren Wert um ein Vielfaches der investierten Mittel.

25 % der Beteiligungen entwickeln sich durchschnittlich und können mit Gewinn bzw. ohne nennenswerte Verluste veräußert werden.

25 % der Beteiligungen fallen aus, es ergibt sich ein Totalverlust.

Über das Gesamtportfolio soll eine angemessene marktübliche Rendite realisiert werden.

Kosten:

· Der VC Fonds Technologie Berlin soll mit 26 Mio. EUR EFRE-Mitteln und 26 Mio. EUR IBB-Mitteln (nationale Kofinanzierung) ausgestattet werden.

· Der VC Fonds Technologie Berlin ist gewinnorientiert ausgerichtet. Es wird eine marktübliche Rendite angestrebt.

Chancen und Risiken

· Das Land hat durch den Fonds die Chance, Rückflüsse aus EFRE-Mitteln zu generieren und diese revolvierend zu verwenden.

· Für die IBB ist die Einrichtung des Fonds zunächst erfolgsneutral. Auswirkungen auf das Ergebnis der IBB treten dann ein, wenn der Fonds nachhaltig Gewinne oder Verluste erzielt. Das Risiko der IBB ist insgesamt auf das von der IBB bereitgestellte Kapital begrenzt (26 Mio. EUR).

· Die Bereitstellung von Risikokapital ist insbesondere mit folgenden Risiken verbunden:

- Portfolioauswahl: Beteiligungsfinanzierungen beinhalten hohe Ausfallrisiken.

Durch einen sorgfältigen Auswahl- und Prüfprozess wird versucht, diese Risiken zu begrenzen.

Nachfrage: Viele Unternehmen, die faktisch Bedarf an Eigenkapital haben, sind aufgrund der aktuellen Steuergesetzgebung verunsichert und mangels

- 10... ausreichenden Wissens über Wachstumsbeteiligungen noch nicht bereit, solche Instrumente einzusetzen.

Verkäuflichkeit: Die Verkäuflichkeit der Beteiligungen und damit die Realisierung von Exiterlösen hängen maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung des Technologiesektors, der Entwicklung an den Kapitalmärkten sowie der Entwicklung bei den einzelnen Portfoliounternehmen ab. Es besteht daher das Risiko, dass Beteiligungen nicht, nur schwer oder nur zu geringen Kaufpreisen veräußert werden können. Beim Eingehen der Beteiligungen gilt daher der Evaluierung der Exitchancen bei offenen Beteiligungen ein wesentliches Augenmerk, wobei die gesamt- und kapitalmarktwirtschaftliche Entwicklung jedoch nicht vorausgesagt werden kann.

Hinzu kommt bei einem als öffentlich eingeordneten Fonds das Risiko der erforderlichen Co-Finanzierung: Der VC Fonds Technologie Berlin kann aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt ohne private Co-Investoren finanzieren. Stehen entsprechende Finanzierungspartner im Einzelfall nicht zur Verfügung, kann der VC Fonds Technologie Berlin u.U. nicht in die identifizierten und akquirierten Investmentgelegenheiten investieren.

· Den Risiken stehen jedoch hohe Ertragschancen beim Verkauf einzelner Engagements gegenüber. Beim Verkauf sehr erfolgreicher Engagements können durchaus Verkaufserlöse in Höhe eines Vielfachen des Einstandspreises erzielt werden. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass der Fonds über die Laufzeit eine positive Rendite erwirtschaftet und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung Berliner technologieorientierter KMU stimuliert und somit ein positiver wirtschaftlicher Effekt für die Region erzielt wird.

B. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 Satz 2 IBB-Gesetz

C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: keine unmittelbaren Auswirkungen.

D. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: das Produkt Zwischenfinanzierung Filmproduktion wird konsortial mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (Konsortialführer) betrieben.

E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin

Die an den Fonds vorgesehene Zuführung aus EFRE-Mitteln in Höhe von zunächst 11 Mio. im Jahr 2008 ist im Entwurf des Haushaltplans 2008/2009 bei Kapitel 1320, Titel 69897 veranschlagt. Die Kofinanzierung erfolgt durch IBB-Eigenmittel (keine Förderleistung). Erweiterung Zwischenfinanzierungsprogramm

Da es sich um ein Programm der IBB handelt, ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt (keine Förderleistung). Erweiterung des TCC für die Kreativwirtschaft

Ein Teil der erforderlichen Mittel kann durch Entgelte der Unternehmen (50 TEUR) und EFRE-Mittel (175 TEUR) belegt werden. Der für die Kofinanzierung der EFRE-Mittel erforderliche Fehlbetrag von 125 TEUR wird von der IBB im Rahmen der Förderleistung erbracht.

Auflage des VC Fonds Technologie Berlin

Die an den Fonds vorgesehene Zuführung aus EFRE-Mitteln in Höhe von zunächst 24,2 Mio. im Jahr 2008 ist im Entwurf des Haushaltsplans 2008/2009 bei Kapitel 1320, Titel 69897 veranschlagt. Die Kofinanzierung erfolgt durch IBB-Eigenmittel (keine Förderleistung).

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Gemäß § 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes wird dem Abgeordnetenhaus hiervon Mitteilung gemacht.