Rehabilitation

Teil 2 des SGB-IX und der ihr im SGB III zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben übertragenen Aufgaben in allen Arbeitsagenturen besondere Stellen einrichtet.

Die Einrichtung spezieller Beratungs-/Vermittlungsteams für schwerbehinderte Menschen in den JobCentern sollte aus Sicht der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht angestrebt werden. Die Leistungen für behinderte Menschen sollten grundsätzlich in den allgemeinen Strukturen und nicht in Sonderstrukturen erbracht werden. Ein aus einer Behinderung eventuell resultierender besonderer Bedarf an Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt kann in den JobCentern im Rahmen des Fallmanagements geleistet werden.

Zudem sind mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften im Bereich der Rehabilitationsverfahren neu geregelt worden. Die wesentlichen Aufgaben im Reha-Verfahren werden nunmehr auch bei SGB II-Leistungsbeziehenden von den Agenturen für Arbeit wahrgenommen. Gemäß dem neuen § 6a SGB IX ist die Bundesagentur für Arbeit auch Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sinne des SGB II, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Die Bundesagentur für Arbeit unterrichtet die Arbeitsgemeinschaft JobCenter über den festgestellten Rehabilitationsbedarf und ihren Eingliederungsvorschlag. Bei ihrer Entscheidung über die Leistungen zur Teilhabe folgt die Arbeitsgemeinschaft im Regelfall dem Eingliederungsvorschlag der Bundesagentur für Arbeit. Die durch das Fortentwicklungsgesetz getroffene Neuregelung wird positiv gesehen. Für eine gesetzliche Neuregelung der Aufgaben der Arbeitgemeinschaften analog den Aufgaben der Agenturen für Arbeit besteht nach Auffassung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales kein Bedarf.

Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf

Sowohl das Dienstgebäude in der Allee der Kosmonauten 29 als auch das ab August 2007 neu angemietete Dienstgebäude in der Rhinstr. 88 sind barrierefrei. In beiden Gebäuden gibt es eine Rampe für Rollstuhlfahrer/-innen, so dass gesichert ist, dass diese ohne Komplikationen das JobCenter nutzen können. Ebenfalls befinden sich behindertengerechte Toiletten in den Dienstgebäuden. Die Fahrstühle sind blindengerecht.

Bereits im Eingangsbereich wird gebeten, dass sich behinderte Kundinnen und Kunden bitte melden mögen, damit eine bevorzugte Bearbeitung der Anliegen erfolgt bzw. darauf geachtet werden kann, dass ausreichend Sitzplätze während der Wartezeit für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen.

Die Betreuung der schwerbehinderten Bewerber/-innen erfolgt nicht konzentriert in einem Team, sondern durchweg in allen Teams des Bereiches Markt und Integration.

Diese von der Arbeitsagentur abweichende Betreuungsform verlangte anfangs sowohl von den Kundinnen und Kunden als auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine große Umstellung. Es kann eingeschätzt werden, dass durch den engen Kontakt der persönlichen Ansprechpartner/-innen zu ihren Bewerbern/-innen daraus keine Probleme entstanden sind.

Die Mitarbeiter/-innen wurden durch amtsinterne Schulungen und Hospitationen in der RehaSB-Stelle der Geschäftsstelle Lichtenberg der Arbeitsagentur mit den besonderen Anforderungen an die Betreuung schwerbehinderter Kundinnen und Kunden und der Umsetzung der Festlegungen des SGB IX vertraut gemacht.

Zur Unterstützung der Vermittlung der Schwerbehinderten wird unter anderem auch der Integrationsfachdienst (IFD) genutzt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen die Finanzierung über den Vermittlungsgutschein zu.

Der Einsatz und die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern/-innen ist seit Bestehen des JobCenter geregelt und den Mitarbeitern/-innen bekannt.

Die Geschäftsführung des JobCenters informiert regelmäßig die Trägervertretung über die Betreuung und Vermittlung von schwerbehinderten Menschen.

Zu den angeführten Beispielen kann keine Stellung genommen werden, da nicht ersichtlich ist, ob diese das JobCenter Marzahn-Hellersdorf betreffen. In der Koordinierungsstelle sind diese oder ähnliche Fälle nicht bekannt.

Stellungnahme der Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

Das Job Center Tempelhof-Schöneberg erkennt durchaus Handlungsbedarf, um auf die speziellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten schwerbehinderter Menschen noch besser einzugeben. Anregungen aus dem Kreis der Kund/innen sowie der sowie der Fachdienste werden stets ausgewertet und fließen in die alltägliche Praxis ein.

In der Vergangenheit wurden darüber hinaus große Anstrengungen unternommen, eine fachlich kompetente Beratung und Unterstützung durch die persönlichen Ansprechpartners (pAp) sicherzustellen. Fachliche Unterweisungen der pAp fanden insbesondere zu Themen „Behinderungen" sowie „berufliche Rehabilitation" statt. Diese Themen sind auch Bestandteil des Einarbeitungsplanes, der für jeden neuen Mitarbeiter erstellt wird und der zwingend abgearbeitet werden muss.

Zwischen dem zuständigen Reha-Team/ der Reha-Fachkraft der Agentur für Arbeit Berlin Süd und dem Job Center besteht seit langem eine konstruktive Zusammenarbeit. Das Job Center wurde von den Fachkräften der Agentur insbesondere nach der Gründungsphase sehr unterstützt. So hat sich das Reha-Team auch gegenüber Dritten stets als Ansprechpartner auch für Job Center-Kunden zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde bereits im Jahre 2005 eine Führungskraft des Job Centers als „Ansprechpartnerin in Fragen der Schwerbehinderung und Rehabilitation" benannt, die ihrerseits im Job Center den Mitarbeiter/innen stets für Rückfragen zur Verfügung steht und den Kontakt zum Reha-Team stets aufrecht erhielt.

Seit dem 1. Mai 2007 erbringt das Reha-Team der Arbeitsagentur Berlin Süd kostenpflichtig zu Lasten des Job Centers Leistungen für Rehabilitanden, um die bestehenden Schnittstellen noch mehr zu verringern und durch die Betreuung in einer Hand zur Beschleunigung der Verfahren beizutragen. Auch dadurch wird die Fachkompetenz weitergesteigert.

Da aus Sicht des Job Centers auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen umfänglich eingegangen wird, ist nicht geplant, eine fachspezifische Zuständigkeit zu schaffen. Hierbei wurde auch bedacht, dass eine derartige Sonderzuständigkeit innerhalb des Job Centers weitere Schnittstellen schafft und einer transparenten Zuständigkeitsregelung entgegensteht.

Gebärdendolmetscher

Die Problematik gehörloser Menschen ist im Job Center lange bekannt. Alle Mitarbeiter/innen wurden hierzu geschult. Kostenübernahme für eine/n Gebärdendolmetscher/in sind im Job Center Tempelhof-Schöneberg selbstverständlich gewährleistet, so dass gehörlose Menschen Ihre Anliegen ohne Schwierigkeiten vortragen können.

Das Schreiben des LfB wird jedoch vorsorglich nochmals zum Anlass genommen, die Mitarbeiter auf diese Regelungen hinzuweisen.

Wartezeiten für Menschen mit Behinderungen

Die Bevorzugung von Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine langen Wartezeiten auf sich nehmen können, ist durch interne Dienstanweisung geregelt. Die Mitarbeiter/innen der Eingangszone sind angehalten, diesen Personenkreis bevorzugt zu beraten. In den übrigen Bereichen (Leistung sowie Integration/Beratung) wird ohnehin auf Basis der Terminvereinbarung gearbeitet, so dass es dort zu keinen langen Wartezeiten kommen dürfte.

Das Schreiben des LfB zum Anlass nehmend habe ich heute veranlasst, dass im Bereich der Eingangszone Aushänge angebracht werden, in denen der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen ermuntert wird, auf ihre behindertenbedingte Beeinträchtigung, die nicht immer für jeden sichtbar sein müssen, gegenüber den Mitarbeiter/innen hinzuweisen.

Barrierefreier Zugang zum WC

Die Barrierefreiheit ist im Job Center Tempelhof-Schöneberg gewährleistet. Der Zugang ist ebenerdig, es gibt ausreichend große Fahrstühle. Im Erdgeschoss des Dienstgebäudes befindet sich ein WC, welches behindertengerecht ausgelegt ist und einen barrierefreien Zugang ermöglich.

Sonstiges:

Die sonstigen genannten Beispiele (Angemessenheit des Wohnraumes, Besuch einer WfbM,

Nicht „Ernstnehmen" von Erkrankungen, Hin- und Herschicken der Kunden) sind auch aus Sicht des Job Centers sehr ärgerlich. Allerdings scheint es sich hierbei um Einzelfälle zu handeln, die in unterschiedlichen Job Centern und zu unterschiedlichen Zeitabläufen vorkamen. Es fällt schwer, daraus spezielle Handlungsstrategien abzuleiten.

Es ist zu bedenken, dass alle Mitarbeiter/innen in den Job Centern umfänglich fachlich geschult wurden und dass es auch künftig Auffrischungs-Schulungen geben wird. Zu diesen Schulungen gehören auch Veranstaltungen mit dem Ziel, in angemessener Form mit den betroffenen Menschen umzugehen. Daneben haben die Mitarbeiter/innen zwischenzeitlich auch an Berufserfahrung gewonnen, was gleichfalls zu einer verbesserten und kompetenteren Beratung führen dürfte.

Unter Berücksichtigung der dargestellten Punkte gehe ich davon aus, dass die durch das Job Center Tempelhof-Schöneberg geleistete Arbeit für den Personenkreis der behinderten Menschen fachlich kompetent erbracht wird. Selbstverständlich werden Anregungen und Hinweise Dritter gerne entgegen genommen, um die erbrachten Dienstleistungen noch weiter zu verbessern.

Stellungnahme des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf

Im Unterschied zu anderen JobCentern hat Charlottenburg-Wilmersdorf von Anfang an ein besonderes Team für die Betreuung von schwerbehinderten Kundinnen und Kunden gebildet, das nach anfänglichen Schwierigkeiten (Unkenntnis des SB-Status wegen fehlenden Profilings) recht gut arbeitet. Das Team macht von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (z.B. Vermittlungsgutscheine zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Integrationsfachdienste) zunehmenden Gebrauch. Desgleichen gibt es Regelungen zum Umgang mit gehörlosen Kundinnen und Kunden sowie das Angebot, MAE- und ABM-Trägern Mittel zur Verfügung zu stellen, die eine Arbeitsassistenz im Umfang von 2 Wochenstunden für gehörlose Teilnehmer/innen ermöglichen.

Durch enge Zusammenarbeit mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung soll gewährleistet werden, dass MAE-Träger, welche Daten zur Barrierefreiheit im Bezirk erheben bzw. Mobilitätshilfedienste anbieten, kontinuierlich mit geeignetem Personal versorgt werden.