Forschung

4.1. Namen (in alphabetischer Reihenfolge) bedeutender (im Sinne der NSIdeologie) jüdischer Sammler und/oder Kunsthändler (u. a.), deren Eigentum beschlagnahmt, "arisiert", und/oder zwangsverkauft wurde

Beschlagnahmte Bibliotheken. Z.B. Schriftgut "deutschfeindlicher" Personen in unterschiedlichen Ländern, aber auch Kirchenbibliotheken, Freimaurerbibliotheken, Privatbibliotheken sowie Bibliotheken jüdischer Gemeinden.

Beschlagnahmte Musikalien

5. Auslagerungsorte der geraubten Kulturgüter [Für die Recherche können entsprechende Angaben - im günstigsten Falle - auf Klebezetteln o. ä. auf den Transportkisten oder an den Objekten (insbes. Gemälden) von Interesse sein.]

Die amerikanischen Kulturgutschutz-Offiziere und andere westliche Alliierte entdeckten 1945 nach und nach mehr als 2 000 Verstecke von Kulturgut in Deutschland und führten sie in so genannten Collecting Points (Marburg, München, Offenbach, Wiesbaden, Celle) zusammen. Auch in den von der Roten Armee eingenommenen Gebieten befanden sich derartige Depots, in denen die so genannte NS-Raubkunst oft zusammen mit regulär erworbenen Museums-, Bibliotheks- und Archivbeständen untergebracht worden war.

III. Weiterführende Hinweise zur Archivlage

a) Übersicht über relevante Archivbestände

Die Kommunal- und Landesarchive werden den anfragenden Kultureinrichtungen, Behörden und möglichen privaten Anspruchsberechtigten mit ihrem üblichen Serviceangebot, insbesondere recherchespezifischer Beratungstätigkeit im Rahmen ihres laufenden Dienstbetriebes zur Verfügung stehen, "Präventivrecherchen" ohne konkrete Anfrage aber nicht durchführen können. Die spezifischen Recherchen sind von der jeweiligen Einrichtung und deren Personal zu realisieren. Archive stellen, soweit es sich nicht um eigenes Kulturgut handelt, nur die Rechercheinfrastruktur zur Verfügung. Die in der Anlage III a beigefügten Listen benennen Archivbestände in den Kommunal-, Landes-, Bundes- und anderen Archiven, in denen Unterlagen zur Verbringung ehemals jüdischen Eigentums vermutet werden können.

Bei konkreter Veranlassung sind jeweils noch vor Ort detaillierte Nachforschungen notwendig.

http://www.deutschland.de/rubrik.php?lang=1&category1=25&category2=29

http://www.unesco.org/cgi-bin/webworld/portal_archives/cgi/page.cgi?d=1

http://www.archivschule.de/content/ http://www.bundesarchiv.de/ http://www.landesarchiv-berlin.de http://gsta.spk-berlin.de http://www.gda.bayern.de/stalink.htm http://www.archive-bw.de/sixcms/detail.php?template=home http://www.archiverp.de/ http://www.hadis.hessen.de/ http://www.archive.nrw.de/ http://www.ub.fu- berlin.de/literatursuche/literatur_im_web/bibliotheken_archive/ueberblick _dt.html http://www.archive-argealp.de/

b) Erläuterungen des Bundesarchivs zum Bestand 323

Das Bundesarchiv hat zu dem in der Anlage III b genannten Archivbestand "B 323

Treuhandverwaltung von Kulturgut bei der Oberfinanzdirektion München" gesonderte Kurzinformationen für Archivbenutzer herausgegeben. Diese enthalten allgemeine Angaben zur Bestandsgeschichte, zum Inhalt, zur Benutzung und weiterführende Hinweise. Die Kurzinformationen des Bundesarchivs im vollständigen Wortlaut abrufbar unter http://www.bundesarchiv.de/

c) Rückerstattungsakten

Eine wichtige Erkenntnisquelle zur Provenienzforschung sind die Akten aufgrund des Bundesrückerstattungsgesetzes (BRüG), in denen früher vielfach die Entziehung von Kunstwerken dokumentiert worden ist. Insofern gab es korrespondierende Aktenbestände bei den kommunalen Wiedergutmachungsämtern sowie bei den Oberfinanzdirektionen, welche als Vertreter des Bundes in Nachfolge des Deutschen Reiches zwecks Entschädigung beteiligt wurden. Die örtliche Zuständigkeit der Ämter richtete sich nach der aktuellen Belegenheit bei rückgabefähigen Vermögensgegenständen, ansonsten nach der Belegenheit im Zeitpunkt der Entziehung. Dementsprechend sind die Archivaktenbestände der Rückerstattung über eine Vielzahl von Standorten verstreut.

Schätzungsweise 80 % aller Rückerstattungsakten befinden sich allerdings in Berlin, allein die Oberfinanzdirektion Berlin verfügt über ca. eine Million Rückerstattungsakten. Dies beruht nicht nur auf der früheren Größe der jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie auf dem Umstand, dass sich die zentralen Staatsorgane, welche die Vermögenseinziehung betrieben haben, in der Reichshauptstadt befanden, sondern insbesondere auf der Sonderzuständigkeit Berlins gemäß § 5 BRüG. Nach dieser Vorschrift war (West-)Berlin zuständig, wenn Vermögensgegenstände außerhalb der Altbundesländer entzogen worden sind (also insbesondere alle ausländischen Entziehungen) und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Verbringung in die Altbundesländer belegt war, ohne dass der genaue Ort festgestellt werden konnte; dasselbe galt für Verbringungen nach Ost-Berlin, so dass der ganze Bereich der ehemaligen Reichshauptstadt abgedeckt war (vor allem war Berlin zentraler Standort für Versteigerungen jüdischer Kunstsammlungen).

Es wird daher empfohlen, sich mit Anfragen zunächst an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) DGZ- Ring 12

3086 Berlin (Postanschrift: 11055 Berlin) Tel.: (01888) 7030­0 / ((0)30) 91608- 0

Fax: (01888) 7030­1140 / ((0)30) 91608- 40; Email: poststelle@badv.bund.de zu wenden.

Bei der Beantwortung werden ggf. Hinweise auf andere Standorte von Rückerstattungsarchiven gegeben. Da das Rückerstattungsarchiv der Oberfinanzdirektion Berlin mit einer zentralen Geschädigtenkartei erschlossen ist, sollten Anfragen den Namen und Vornamen des Geschädigten sowie möglichst Geburtsdatum/Geburtsort oder sonstige Hinweise zur Identifizierung enthalten.

Ferner hat das BADV (vormals: Oberfinanzdirektion Berlin (OfD) die aus ihrem Rückerstattungsarchiv ersichtlichen Kunstwerke in einer Kunstobjektdatei erfasst, so dass auch rein objektbezogene Anfragen möglich sind. Auf dem Grunddatenbestande basierende Auskünfte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

IV. Umgang mit Rechercheergebnissen

a) Verfahren der Länder und Kommunen

· Länder und Kommunen stellen durch geeignete, den jeweiligen Gegebenheiten angemessene Verfahren sicher, dass Rechercheergebnisse und Informationen nicht ohne Gegenprüfung (Vier-Augen-Prinzip) an die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste6 weitergeleitet werden. Die großen Kultureinrichtungen des Landes oder der Gebietskörperschaften, in denen die doppelte Ergebnisprüfung per se organisierbar ist, könnten insoweit eine Patronatsfunktion für kleinere oder gar nur neben- oder ehrenamtlich geleitete Einrichtungen übernehmen, als sie regelmäßig, spätestens aber vor der Weiterleitung an die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste beratend und überprüfend eingebunden werden.

· Ob außerdem Dachverbänden oder Fachämtern eine Clearing-Funktion zugewiesen wird, Ministerien, Dezernate oder Mittelbehörden in das Verfahren einzuschalten sind, ist auf Landesebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu entscheiden und mit der Verteilung der Handreichung bekannt zu geben.

· Ebenfalls obliegt der Entscheidung der Länder nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, ob und wie die betroffenen Mitarbeiter der Kultureinrichtungen durch zusätzliche Information und/oder Veranstaltungen mit der Handreichung vertraut gemacht werden.

b) Übermittlung der Rechercheergebnisse an die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste / www.lostart.de.

1. Allgemeines:

Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste unterhält das Datenbanksystem Lostart / www.lostart.de. Variante 1: Es besteht für die betroffenen Institutionen die Möglichkeit, die im Zuge ihrer Provenienzrecheche ermittelten Daten unmittelbar über das Internet, den

Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste ist seit 2001 eine Einrichtung des Bundes und der Länder. Sie wurde 1994 in Bremen zunächst als "Koordinierungsstelle der Länder für die Rückführung von Kulturgütern" gegründet und 1998 beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg angesiedelt. Unter Nr. III der Gemeinsamen Erklärung ist die Prüfung eines Internetangebotes bzgl. der Dokumentation und Recherche NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes vorgesehen.

Bund und Länder kamen überein, diese Aufgabe mit der Nutzung der finanziellen, personellen und tatsächlichen Synergieeffekte der Koordinierungsstelle und deren Internet-Projekt zu verbinden. Hierzu wurde die erwähnte Stelle der Länder in die "Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste" erweitert und, nun finanziert durch Bund und Länder, beim Land Sachsen-Anhalt eingerichtet.