Die Deutsche Sprache als Kulturgut schützen!

Der Senat wird aufgefordert,

I. die Bundesregierung im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches aufzufordern,

1. sich für die Stärkung des Kulturgutes deutsche Sprache einzusetzen und dafür einer Ersetzung und Verdrängung von Teilen des deutschen Wortschatzes durch Anglizismen, Kunstwörter und Jargons entgegenzuwirken;

2. die Durchsetzung der vorhandenen gesetzlichen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, des Medizinproduktgesetzes sowie der Europäischen Produktsicherheitslinie zum Schutz der deutschen Sprache konsequent nachzuhalten;

3. den Erwerb der deutschen Sprache auch außerhalb des Sprachunterrichts verstärkt zu fördern;

4. sich für das Erlernen des Deutschen als lohnende Fremdsprache im Ausland einzusetzen;

5. Deutsch im Besonderen für die Forschung, Lehre, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft als international gesprochene und genutzte Sprache zu fördern;

6. Gesetzestexte, Verlautbarungen, eigene Werbekampagnen, Veröffentlichungen aller Art sowie weitergehende Kommunikation in deutscher Sprache zu verfassen;

7. gegenüber dem Rat der Europäischen Union sowie den europäischen Institutionen die vollständige und ausnahmslose Gleichberechtigung des Deutschen als Arbeitssprache zu fordern;

8. als Anteilseigner, Genehmigungsbehörde und als Fiskus durchgängig die deutsche Sprache z. B. in Beschilderungen, Leitsystemen, Beschriftungen in Bahnhöfen, Flughäfen und öffentlichen Gebäuden zu verwenden. Dies schließt die Möglichkeit nicht aus, zusätzliche internationale Sprachen oder Minderheitensprachen zu verwenden.

II. Den genannten Forderungen auch in seiner Verantwortung als Bundesland nachzukommen und darüber hinaus öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten verstärkt für ihre sprachliche Vorbildfunktion in die Verantwortung zu nehmen.

Begründung: Deutsch gehört zu den großen Kultursprachen der Welt. Sie ist die meistgesprochene Sprache in der europäischen Union. 100 Millionen Menschen sprechen Deutsch als Muttersprache, 20 Millionen lernen weltweit Deutsch als Fremdsprache. Die deutsche Sprache ist das prägende Element der deutschen Identität und gemeinsame Grundlage für das Leben in Deutschland. Sie zu erhalten, pflegen und fördern ist Ziel dieses Antrages.

Gesetzliche Regelungen, die Verwendungen deutscher Sprache bestimmen, bestehen ausreichend in Deutschland. Dazu gehören Regelungen für Gerichtsund Verwaltungsverfahren, für Gebrauchsanleitungen, Lebensmittel, Medizinprodukte und zur Geräte- und Produktsicherheit. Verbraucherschutzverbände beklagen jedoch die fehlende Durchsetzung dieser Gesetzgebungen. Mit dem Antrag verfolgt die CDU-Fraktion ausdrücklich nicht die Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen.

Wir wissen, dass in einer globalisierten Welt international Wörter und Begriffe verwandt werden, die auch aus unserer Sprache nicht wegzudenken sind. Jede Sprache ist von anderen beeinflusst, entwickelt sich weiter. Keiner, auch die Antragsteller, können sich einer solchen Entwicklung entziehen. Umso wichtiger bleibt das mit dem Antrag verfolgte Ziel.

Fernseh- und Radiosender, aber auch Internetanbieter und Werber zählen das geschriebene und gesprochene Wort zu ihrem Handwerkszeug. Ihnen kommt täglich aufgrund der hohen Erreichbarkeit der Menschen eine ganz eigene Verantwortung für die Pflege der deutschen Sprache zu. Jedoch entscheidet nicht immer die verbale Vielfalt, die korrekte Aussprache und der Verzicht auf Anglizismen über ihren kommerziellen Erfolg. Daher ist es umso bedeutender, immer wieder Bewusstsein für die umfassende und korrekte Verwendung der deutschen Sprache zu entwickeln, sie zu nutzen und zu einem Qualitätsmerkmal zu entwickeln.

Nicht nur Sprachunterricht in seiner ursprünglichen Form eröffnet die Chance, die Sprache zu lernen und auch zu sprechen. Theaterspiele und Singen unterstützen - als Beispiele - ebenfalls diese Prozesse. Aber auch Projekte wie „Deutsch auf dem Schulhof" geben der deutschen Sprache Bedeutung, schaffen zusätzlich eine emotionale und soziale Bindung untereinander. Projekte von Schulen, Volkshochschulen und der allgemeinen Jugendarbeit sind deshalb stärker zu unterstützen.

EU-weit spricht jeder dritte Bürger Deutsch. Während Deutsch als Fremdsprache in Mittel- und Osteuropa eine starke Stellung hat, ist sie in West- und Südeuropa weiterhin gering vertreten.

Im Gegenzug dazu darf die Förderung der englischen Sprache nicht auf Kosten des Deutschunterrichtes in deutschen Kindergärten, Vor- und Grundschulen, den weiterführenden Schulen sowie in der beruflichen Ausbildung erfolgen.

Als internationale Wissenschaftssprache setzt sich Englisch besonders durch.

Um nicht zu gefährden, dass nach und nach wichtige Beiträge der deutschen Wissenschaft an Beachtung verlieren, muss Deutsch als international gesprochene und genutzte Sprache gefördert werden.

In der Europäischen Gemeinschaft wurde ein Dreisprachenregime festgelegt, das rechtlich bindend ist. Jedoch werden zahlreiche beratungs- und entscheidungsrelevante EU-Dokumente nicht oder nur unvollständig in deutscher Sprache vorgelegt.

Bei den von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland" gehörten Experten besteht Einigung darüber, dass innerhalb des deutschen Bildungswesens und der medialen Öffentlichkeit das Sprachbewusstsein verschwindet und der Wortschatz schrumpft. Die Bereitschaft die deutsche Sprache zu pflegen, zu fördern und fortzuentwickeln nimmt nach und nach ab. Jahr für Jahr werden Begriffe aus den Rechtschreibwörterbüchern gestrichen, die nicht mehr gesprochen werden.

Wer die deutsche Sprache erlernt und pflegt, prägt Identität, erwirbt und erhält damit auch unser Kulturgut.