Perspektive der KiTa-Eigenbetriebe bewerten

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Bericht vorzulegen, der die Schlussfolgerungen darlegt, die der Senat aus den Ergebnissen des Gutachtens der unabhängigen Wirtschaftsprüfer zur Bilanz der fünf KitaEigenbetriebe zieht. Dabei ist im Einzelnen je Eigenbetrieb zusätzlich darzustellen:

1. Die Höhe des für die Jahre 2008 bis 2009 weiterhin zu erwartenden erforderlichen Ausgleichs der strukturellen Sonderbelastungen im Bereich des pädagogischen Personals durch den Senat;

2. Die Höhe der bislang getätigten Aufwendungen für die bauliche Instandhaltung und Renovierung der Gebäude wie der Inneneinrichtung und Angaben zur mittel- und langfristigen Investitionsplanung;

3. Die Implikationen für die wirtschaftlichen Perspektiven der Eigenbetriebe bei strikter Gleichbehandlung der Eigenbetriebe und den Freien Trägern.

Der Bericht soll ferner die Möglichkeiten und finanziellen Konsequenzen der weiteren, vollständigen Übertragung von städtischen Kindertagesstätten in freie bzw. gemeinnützige Trägerschaft prüfen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.09.2008 zu berichten.

Begründung:

Zum Januar 2006 wurden die öffentlichen Berliner Kindertagesstätten in fünf Kita-Eigenbetriebe überführt. Damit werden in 280 städtischen Kindertageseinrichtungen derzeit 31.000 Plätze angeboten.

Die Geschäftsführer der fünf Eigenbetriebe haben aus dem dem Senat vorliegenden unabhängigen Wirtschaftsgutachten über das erste Bilanzjahr 2006 den Schluss gezogen, dass die städtischen Kitas finanziell nicht genügend abgesichert sind.

Zu 1.: Die strukturellen Sonderbelastungen der Kita- Eigenbetriebe gegenüber Freien Trägern ergeben sich aus den für den öffentlichen Dienst Berlins geltenden Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und des Berliner Anwendungstarifvertrages. Sie bestehen im Einzelnen in Regelungen zur Besitzstandswahrung für Vermittlungsgruppenleiter/innen, in Belastungen durch die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit und teilweisen Freizeitausgleich, aus dem Vergütungsgruppenzuschlag des BAT für Erzieher/innen und dem Ausgleich von Arbeitszeitkonten.

Diese Sonderbelastungen im Bereich des pädagogischen Personals werden in der Durchschnittskalkulation des Kostenblatts in der Rahmenvereinbarung zur der Finanzierung der Tageseinrichtungen nicht erfasst.

Die Eigenbetriebe waren bisher nach eigenen Angaben nicht in der Lage, Rückstellungen in der Höhe vorzunehmen, wie es entsprechend den tarifvertraglichen Bindungen erforderlich wäre, um auch in der Zukunft ihr Personal finanzieren zu können.

Zu 2.: Aufgrund des sehr hohen Personalbedarfs und dessen unzureichender Finanzierung sind die Kita- Eigenbetriebe nach eigenen Aussagen nicht in der Lage, andere unerlässliche Investitionen vornehmen sowie die dafür erforderlichen Rücklagen zu bilden. Der aufgelaufene Investitionsstau lässt befürchten, dass die Kindertagesstättengebäude langfristig nicht in einem adäquaten Zustand erhalten werden können.

Zu 3.: Mit dem Auslaufen des Tarifvertrages in 2009 entfällt die Verpflichtung des Senats, den Eigenbetrieben Zuschüsse aus dem Landeshaushalt zukommen zu lassen. Die Eigenbetriebe müssen sich dann genauso wie die Freien Träger aus eigenen Mitteln finanzieren.

Im Falle von Verlusten sind die Fehlbeträge vom Träger, mithin dem Land Berlin, vertreten durch die am Eigenbetrieb beteiligten Bezirke, zu tragen.

Dieser Umstand sowie der insgesamt vom Senat gewährte Finanzausgleich führen zu einer einseitigen Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der Freien Träger von Kindertagesstätten.

Die Organisation der städtischen Kindertagesstätten in der Rechtsform der Eigenbetriebe birgt ein hohes finanzielles Risiko für das Land Berlin. Zur Abschirmung dieses Risikos ist deshalb eine erneute Prüfung der für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Frage kommenden Rechtsformen unerlässlich.

Die wirtschaftlichen Risiken einer Fortführung der Eigenbetriebe müssen daher erneut und unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile einer Übertragung an Freie Träger bzw. einer Fortführung in der Rechtsform einer GmbH gegenüber gestellt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.08.2008 zu berichten.