Sicherheit im VBN (Bahn, Bus, Straßenbahn)

Im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) betreiben 33 Verkehrsunternehmen in einem Gebiet mit rund 8.300 qkm Fläche zehn Eisenbahnlinien, zehn Straßenbahnlinien sowie 360 Buslinien und befördern dabei jährlich rund 115 Mio. Fahrgäste. Im Land Bremen verkehren dabei 15 Verkehrsunternehmen.

Die Frage der objektiven (tatsächlich vorhandenen) und subjektiven (persönlich empfundenen) Sicherheit ist ein nicht zu unterschätzendes Kriterium in der Beurteilung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch ÖPNV-Nutzer und Bevölkerungskreise, die für den ÖPNV gewonnen werden sollen. Die Gewährleistung eines größtmöglichen Maßes an Sicherheit liegt im elementaren Interesse der einzelnen Verkehrsunternehmen und erfordert eine adäquate Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit zuständigen Stellen.

Bei dem VBN werden Dateien über sicherheitsrelevante Vorkommnisse im ÖPNV im VBN-Gebiet nicht geführt. Entsprechende Daten sind allenfalls bei einzelnen Verkehrsunternehmen vorhanden. Der VBN unterstützt jedoch die ihm angehörigen Verkehrsunternehmen mit Informationen über die Einschätzung der subjektiven Sicherheit durch VBN-Nutzer. Wesentliche Quelle ist hierfür die im Jahre 1998

VBN-weit erhobene Kundenbefragung (Kundenbarometer), bei der auch Sicherheitsfragen angesprochen wurden.

Bei den zuständigen niedersächsischen und bremischen Behörden sind zwar Daten zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen (Belästigung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung) an unterschiedlicher Stelle und für verschiedenen Zwecken vorhanden. Eine auf den ÖPNV bezogenen Zusammenstellung für das Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen ist allerdings nicht verfügbar.

So werden beispielsweise für das Land Bremen weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes noch im hiesigen Anzeigensystem der Polizei (ISA) Fälle von rechtswidrigen Übergriffen auf Kunden und Kundinnen sowie auf das Personal des ÖPNV separat erfasst, so dass sich hieraus die Verbindung einer Straftat mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht ableiten lässt. Bei der Erfassung der Strafanzeigen werden die von einer Straftat betroffenen Kunden und Kundinnen sowie die Angehörigen der Verkehrsbetriebe nämlich lediglich als Geschädigte ohne eine Verbindung zum ÖPNV registriert. Um statistische Erkenntnisse über rechtswidrige Übergriffe auf Fahrgäste und das Fahrpersonal im ÖPNV aus den Strafanzeigen zu gewinnen, wären unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen extrem personal- und zeitaufwendige Recherchen in den einzelnen Akten der von dieser Thematik betroffenen Massenkriminalität wie Diebstahl, Körperverletzung etc. erforderlich. Das gleiche gilt für eine Recherche bezüglich der an Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV begangenen Sachbeschädigungen.

Insoweit liegen dem Senat gezielte, den ÖPNV betreffende Auswertungen über sicherheitsrelevante Vorkommnisse aus polizeibehördlichen Unterlagen nicht und aus Unternehmensangaben lediglich im Einzelfall vor.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Wie viele Fälle von rechtswidrigen Übergriffen (Belästigung, Nötigung, Diebstahl, Raub u. a.) auf Kund(-innen)en und Fahr- bzw. Betriebspersonal wurden im Land Bremen in den letzten drei Jahren pro Jahr bekannt?

Bei der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) werden ihr bekanntgewordene rechtswidrige Übergriffe auf Fahrgäste und Fahrpersonal erfasst, soweit sie von besonderer Bedeutung sind oder zu Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes führen. Nach Angaben der BSAG werden durchschnittlich 250 Vorkommnisse pro Jahr registriert, bei denen die Polizei zur Abwicklung gerufen wird. Gegenüber dem Fahrpersonal kam es nach Angaben der BSAG im Jahre 1998 zu elf und im Jahre 1999 zu 22

Übergriffen mit Beraubung. Für das Jahr 2000 rechnet die BSAG mit rund 20 Fällen. Die BSAG geht im Übrigen von einer hohen Dunkelziffer bei Vorkommnissen aus, bei denen es zu Belästigungen, Bedrohungen etc. von Fahrgästen kommt, die aber dem Fahrpersonal nicht gemeldet werden.

Nach Angaben der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven AG (VGB) wurden dort im Jahre 1998 neun, im Jahre 1999 drei und im Jahre 2000 sechs Übergriffe auf Fahrgäste und Fahrpersonal bekannt.

Hinsichtlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) wird auf die Antwort zu

Frage 4 a verwiesen. Weitere Erkenntnisse über Übergriffe auf Fahrgäste und Fahrpersonal im Bereich des Landes Bremen liegen dem Senat nicht vor.

2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über rechtswidrige Beschädigungen (Grafitti, Scratchen, Zerstörung von Inventar u. a.) in den Fahrzeugen und Anlagen des öffentlichen Nahverkehrs pro Jahr?

Hinsichtlich des von der BSAG und der VGB betriebenen ÖPNV wird auf die Antwort zu Frage 3 und hinsichtlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) wird auf die Antwort zu Frage 4 a verwiesen. Weitere Erkenntnisse über rechtswidrige Beschädigungen an Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV im Bereich der VBN liegen dem Senat nicht vor.

3. In welcher Höhe liegen Einnahmeausfälle und Schäden, die der Allgemeinheit im von der öffentlichen Hand subventionierten Personennahverkehr im Lande Bremen durch Vandalismus und Schwarzfahrerei pro Jahr erwachsen?

Die BSAG beziffert die ihr an Fahrzeugen durch Vandalismus entstehenden Schäden auf jährlich rund 2,5 Mio. DM. Die Höhe der Einnahmeausfälle durch Schwarzfahren schätzt die BSAG auf jährlich 3 bis 4 Mio. DM.

Nach Angaben der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven AG wird bei der VGB von Schäden in den Fahrzeugen in Höhe von durchschnittlich 10.000 DM/Jahr und an Haltstellen in Höhe von durchschnittlich 35.000 DM/Jahr ausgegangen.

Hinsichtlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) wird auf die Antwort zu

Frage 4 a verwiesen. Weitere Erkenntnisse über Einnahmeausfälle und Schäden durch Vandalismus und Schwarzfahrer im Land Bremen liegen dem Senat nicht vor.

4. a) Wie viele dieser Vorfälle haben sich in den Nahverkehrszügen bzw. -fahrzeugen abgespielt, wie viele außerhalb im Bereich von Bahnhöfen und Haltestellenanlagen?

In den von der DB Regio AG betriebenen Nahverkehrszügen werden sicherheitsrelevante Vorkommnisse erfasst, bearbeitet und statistisch ausgewertet mit dem Ziel, Schwerpunkte umgehend zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Auswertung erfolgt dabei jeweils für den gesamten Regionalbereich Niedersachsen/Bremen. Eine getrennte Darstellung der Auswertung für das VBNGebiet erfogt zurzeit nicht.

Die DB Regio AG erfasst sicherheitsrelevante Vorfälle in den Zügen getrennt nach:

- verbalen Handlungen gegen Reisende bzw. Mitarbeiter,

- tätlichen Handlungen gegen Reisende bzw. Mitarbeiter,

- gegen Reisende ausgesprochenen Belehrungen und

- ausgesprochenen Zugverweisen.

In den Jahren 1998 bis Aug. 2000 lagen die durchschnittlichen Vorfälle der vorgenannten vier Teilbereiche bei: verbale Handlungen 440/Monat 382/Monat 355/Monat tätliche Handlungen 4,6/Monat 4,8/Monat 1,5/Monat Belehrungen 4260/Monat 3680/Monat 5770/Monat Zugverweise 123/Monat 87/Monat 73/Monat

Neben sicherheitsrelevanten Vorfällen in den Nahverkehrszügen selbst sind nach Angaben der DB Regio AG im gesamten VBN-Gebiet in begrenztem Umfang auch transportgefährdende Vorfälle wie z. B. Bewerfen von Zügen, Ablegen von Steinen und sonstigen Gegenständen im Gleis u. ä. zu verzeichnen.

Der Anteil der Schwarzfahrer am Fahrgastaufkommen im SPNV ist für das Gebiet der VBN bzw. das Land Bremen seitens der DB Regio AG nicht ausweisbar.

Bei den von der DB Regio AG im Regionalbereich Niedersachsen/Bremen festgestellten Sachbeschädigungen stehen die durch Graffiti verursachten Schäden an erster Stelle. Allein im ersten Halbjahr des Jahres 2000 wurden nach Angaben von DB Regio AG ca. 500 Fälle von Außengraffiti registriert. In einzelnen Monaten waren bis zu 11 % der Reisezugwagen von Graffitischäden betroffen. Im Bereich des VBN kommen Graffitischäden am häufigsten in Bremen Hbf, Bremen-Vegesack, Diepholz, Verden (Aller) und Rotenburg (Wümme) vor. Für das Entfernen von Graffiti entstehen je nach Lackierung der Fahrzeuge Kosten in Höhe von bis zu 180,00 DM/qm zuzüglich Nutzungsausfall.

Die Beschädigungen der Fensterscheiben durch Scratching nimmt nach Angaben der DB Regio AG ständig zu. Daneben verzeichnet die DB Regio AG immer wieder erhebliche Vandalismusschäden an Inneneinrichtungen der Fahrzeuge. Die Palette geht über das Zerstören von Decken- und Wandverkleidungen über das Abreißen von Kopfstützen bis hin zum Entleeren von Feuerlöschern.

Strafbare Handlungen und andere sicherheitsrelevante Vorkommnisse treten verstärkt in den abendlichen Tagesrandlagen auf. Aus örtlicher Sicht ist die Strecke Bremen Hbf - Bremen-Vegesack als Problemstrecke zu nennen.

Die DB Regio AG legt dem Land Bremen und den niedersächsischen Aufgabenträgern für den SPNV monatlich Statusberichte über den von ihr durchgeführten SPNV vor. Darin werden jeweils zusammengefasst für den gesamten Regionalbereich Niedersachsen/Bremen in dem Abschnitt Sicherheit die von der DB Regio AG erhobenen sicherheitsrelevanten Vorkommnisse in Form von Jahresganglinien fortgeschrieben und dargestellt. Dabei wird differenziert nach den Merkmalen verbale sowie tätliche Handlungen gegenüber Reisenden und Personal, Belehrungen und Zugverweise. Ergänzend wird dazu der Einsatzumfang des Sicherheitspersonals dokumentiert.

Über sicherheitsrelevante Vorfälle auf den in den Zuständigkeitsbereich von Station und Service AG fallenden Bahnhöfen und Haltepunkten liegen dem Senat keine differenzierten Erkenntnisse vor. Häufige Vandalismusschäden sind an Fahrausweisautomaten zu verzeichnen.

4. b) Welche Haltestellen werden als besondere Angsträume eingestuft, und welche Maßnahmen werden dagegen unternommen?

Für die Auswertung der polizeilichen Statistiken und Ermittlungsakten mit dem Ziel, konkrete Haltestellen als Tatorte aus dem so genannten Kriminalitätshellfeld herauszufiltern, um sie dann als Angsträume einzustufen, gelten die bereits in den Vorbemerkungen dargestellten Schwierigkeiten. Umfassende Zusammenstellungen von Haltestellen, die durch kriminelle Vorfälle aufgefallen und von daher als potentielle Angsträume einzustufen sind, sind dem Senat weder für das Land Bremen noch das niedersächsische VBN-Gebiet bekannt.

Die Polizei hat in den letzten zwei Jahren Bürgerbefragungen in Bremen und Bremerhaven durchgeführt und die Adressaten auch zu Unsicherheitsräumen befragt. Dabei haben die Befragten neben Parkplätzen und Grünanlagen auch Bahnhöfe und Haltestellen pauschal als Unsicherheitsorte angegeben.