Verbraucherschutz

Fachbereich 2 ­ Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Im Fachbereich 2 werden folgende Aufgabenblöcke erledigt:

· Infektionsschutz und Hygiene (einschl. Lebensmittelpersonalhygiene und ordnungsbehördlicher Bestattungen)

· Umweltbezogener Gesundheitsschutz

· Katastrophenschutz

· Aufsicht über die Einrichtungen des Gesundheitswesens

· Stellungnahmen aus hygienischer und umweltmedizinischer Sicht

Zur Zeit ergeben sich in diesem Fachbereich gegenüber dem 1. Zwischenbericht keine Veränderungen der personellen Ausstattung und Qualifikationen. Durch diverse neue Rechtsvorschriften wie z. B. die neuen internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) sind mittelfristig aber durchaus Veränderungen denkbar.

Fachbereich 3 - Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Erwachsene ­

Dem Fachbereich 3 „Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Erwachsene" liegen die folgenden Aufgabenkomplexe als Kernaufgaben des ÖGD in staatlicher Erfüllungsverantwortung zu Grunde:

· Gesundheitliche Beratung, psychosoziale Betreuung und Hilfevermittlung einschl. gutachterlicher Stellungnahmen sowie Sicherstellung der vor- und nachgehenden Gesundheitshilfe

· Krisenintervention einschl. Unterbringung und Gutachten (Hilfen und Schutzmaßnahmen nach dem Gesetz für psychisch Kranke- PsychKG)

· Prävention von zivilisatorischen Krankheiten / Geriatrie.

Sie wurden um die bereits im 1. Zwischenbericht aufgeführten Gewährleistungsaufgaben der kommunalen Suchtberatung bereinigt. Die spezifischen Leistungen der Suchtberatung für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen werden ab 2008 im Rahmen des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) durch zweckgebundene Zuwendungen an frei gemeinnützige Träger finanziert und von diesen erbracht.

Bei der Sollstruktur wurden die bereits entwickelten Personalbemessungsgrundlagen/ Indikatoren berücksichtigt: für den Bereich Sozialpsychiatrie: die erforderliche Anzahl von Fachärztinnen/ärzten je 100.000 Einwohner die erforderliche Anzahl von Sozialarbeitern/innen, Sozialpädagogen/innen je 100.

Einwohner die erforderliche Anzahl von Psychologen/innen je100.000 Einwohner die erforderliche Anzahl von Verwaltungskräften je 100.000 Einwohner und für den Bereich Behindertenberatung: Fachärztinnen/-ärzte (1 Arzt/Ärztin pro Bezirk) Verwaltungskräfte (1 Verwaltungskraft pro Bezirk) Sozialarbeiter/innen; Sozialpädagogen/innen (Basis: 5 Sozialarbeiter/innen pro Bezirk) Berechnungsbasis:1.150 Fälle pro Bezirk (wenn es mehr als 1.150 Fälle in einem Bezirk gibt, dann erhöht sich die Anzahl der Sozialarbeiter/innen entsprechend) und für den Bereich Gutachten nach SGB II und XII: Fachärztinnen/-ärzte (1 Arzt/Ärztin pro Bezirk)

Der vorgesehene Fallzahlschlüssel für den Bereich der Behindertenberatung (Personalbemessungsgrundlage/Indikatoren) wird regelmäßig in einem Abstand von 2 Jahren überprüft. Dabei sind die Meinungen verschiedener Experten und Gutachter zu berücksichtigen sowie Vergleichszahlen aus anderen Großstädten heranzuziehen, wobei die demografische Entwicklung sowie gesetzliche Veränderungen zu berücksichtigen sind.

Die erforderlichen Stellenäquivalente und der Umfang der für die Aufgaben der kommunalen Suchtberatung durch Zuwendungen erforderlichen Finanzierung werden in den Anlagen 2 und 3 zur Ermittlung eines Umschichtungsbetrages der kommunalen Suchtberatung dargestellt. Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen einer Verlagerung dieser Aufgabe an freie Träger bedeuten eine Reduzierung um 21 Stellen, die sich in der KLR der Produkte der sozialpsychiatrischen Dienste widerspiegelt.

Zur Finanzierung der Suchtberatung als Gewährleistungsaufgabe in freier Trägerschaft wurde im Ergebnis die Herauslösung eines Betrages von rund 1,2 Mio. aus den Produktsummen der Sozialpsychiatrischen Dienste der betreffenden Bezirke zur Gegenfinanzierung für die flächendeckende Ausstattung aller Bezirke mit einem Suchtberatungsangebot abgestimmt.

Damit ist eine Verlagerung von Haushaltsmitteln innerhalb der Globalsummen der Bezirke aus den Personalmitteln in die Hauptgruppe 6 erfolgt. Für das Land Berlin ergeben sich insofern keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen. Einsparungen werden sich durch die Reduzierung von Personalstellen der kommunalen Suchtberatungen im Bereich der Sachkosten ergeben, die derzeit noch nicht näher beziffert werden können und von den Gegebenheiten im jeweiligen Bezirk abhängig sind.

Damit sind die Voraussetzungen für die „Produktbudgetierung mit vollständigem Wertausgleich" im Bereich der Alkohol- und Medikamentenberatung geschaffen worden. Ziel ist es, ein flächendeckendes, zwischen den Bezirken entsprechend ihrer Sozialstruktur ausgewogenes und vergleichbares Beratungsniveau zu erreichen.

Die Darstellung der Sollstruktur von 285,50 Stellen aus dem 1. Zwischenbericht für die Aufgabenkomplexe „Beratung, psychosoziale Unterstützung und Hilfevermittlung einschl. gutachterliche Stellungnahmen" sowie „Krisenintervention einschl. Unterbringung und Gutachten" verändert sich somit um 21 Stellen (davon 6 Ärztinnen/ Ärzte, 8 Dipl.Soz.Pädagogen/innen., 7 Verwaltungskräfte) auf 264,50

Stellen.

Stellt man diese Personalbemessung dem verminderten Personalbestand durch voraussichtlich ausscheidende Kräfte gegenüber, ist ein Nachbesetzungsbedarf für ärztliches Personal ab 2010 zu erwarten.

Eine weitere Änderung gegenüber der in 2006 festgelegten Sollstruktur im FB 3 ergibt sich aus einem Mehrbedarf an Stellen für Sozialarbeiter/innen / Dipl. Sozialpädagogen/innen für die Beratung behinderter Menschen.

Aufgrund fehlender Fallzahlen (Anzahl der Erstkontakte) konnte im 1. Zwischenbericht noch keine verbindliche Berechnung für die künftige Sollstruktur vorgenommen werden. Bei Überschreitung von 1.150 betreuten Fällen in einem Bezirk wurden zusätzliche Sozialpädagogen/innen-Stellen mit einem Schlüssel von 1 zusätzlichen Stelle pro 230 Fällen (laut Expertenurteil) in Aussicht gestellt.

Die Fallzahlen aus der KLR 2007 liegen nun in Form der ermittelten Erstkontakte vor.

Berechnungsbasis: 17.150 gezählte Erstkontakte 1.150 Fälle pro Bezirk = 13.800 (Basis 5 Soz.päd. pro Bezirk = 60 Stellen) 3.350 Fälle zusätzlich : 230 = 15 Stellen

Der erforderliche Personalbedarf für die Berufsgruppe der Dipl. Sozialpädagogen/innen, Sozialarbeiter/innen im Bereich der Beratung behinderter Menschen wird mit 15 zusätzlichen Stellen auf insgesamt 75 (statt bisher 60) in der Sollstruktur festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass die erforderlichen Stellen für Sozialarbeiter/innen im Rahmen des T- Ist des ÖGD gesamt vorhanden sind und einer Umverteilung innerhalb der Bezirke bedürfen, da in dieser Qualifikation bis 2009 eine Überausstattung besteht. Eine Versetzung der Mitarbeiter/innen in das ZeP entfällt damit für die Bezirke. Ein Nachbesetzungsbedarf ist ab 2010 aufgrund der Altersabgänge zu erwarten. Die Darstellung der Sollstruktur von 84,50 Stellen aus dem 1. Zwischenbericht für die Kernaufgaben in der Beratung und Hilfe für behinderte Menschen verändert sich somit um 15 zusätzliche Stellen in diesem Bereich auf 99,50 Stellen.

Fachbereich 4 ­ Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Bei den im Fachbereich 4 wahrzunehmenden Aufgaben

· Schutz der Bevölkerung im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen,

· kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen,

· Überwachung des Verkehrs mit Futtermitteln,

· Tierseuchenüberwachung und ­bekämpfung,

· Tierkörperbeseitigung,

· Tierschutz

· Abwehr von Gefahren, die von Tieren ausgehen

· Überwachung des Verkehrs von frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken, handelt es sich fast vollständig um Pflichtaufgaben im Sinne des § 1 Absatz 4 GDG (Aufgaben also, „...die als Pflichtaufgaben auf anderen Landesgesetzen, auf Bundesrecht oder auf dem Recht der Europäischen Union beruhen...").

Im Rahmen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde für die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter (VetLeb) festgelegt, dass das Ist der am 01.01.2005 vorhandenen Stellen die künftige Sollstruktur darstellt.

Für den Fachbereich 4 des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde mit dem 1. Zwischenbericht über die personalwirtschaftlichen Auswirkungen der Reform des ÖGD vom 22.08.2006 an den Hauptausschuss (Rote Nr. 3732 B) eine Sollstruktur von 200 Stellen ermittelt.

Schon im Bericht an den Hauptausschuss wurde festgestellt: „Die Aufgliederung konnte wegen noch laufender Erhebung in den Bezirken noch nicht erfolgen."

Die Auswertung der Erhebung führte zu dem Ergebnis, dass zum 01.01.2005 die VetLeb der Bezirke über 215 Stellen (davon 62 Stellen wissenschaftliches Personal, 85 Stellen Lebensmittelkontrolleure/innen und Handelsklassenkontrolleure/innen, 58 Stellen Verwaltung, 2

Stellen Weinkontrolle sowie 8 Stellen Probennehmer/innen) verfügten. In Folge dieses Ergebnisses wird eine Sollstruktur von 215 Stellen für die oben benannten Aufgaben ausgewiesen.

Der Beschluss zum Haushalt 2008/2009 legt darüber hinaus fest, dass der Bezirk Mitte für die Aufgabe der Überwachung des Fleischgroßmarktes 350.000,- für Personal- und Sachmittel erhält. Neben den Sachmitteln ist geplant, fünf Personalstellen (2 Fachtierärztinnen / -ärzte; 2

Lebensmittelkontrolleurinnen /-kontrolleure und 1 Verwaltungskraft) einzurichten.

Damit erhöht sich die Soll-Zahl des Fachbereiches 4 auf 220 Stellen für die Jahre 2008 und 2009.