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Da freie Arztwahl besteht, werden von den KJGDen Untersuchungsberechtigungsscheine auf Verlangen ausgegeben, wenn der Wunsch besteht, die Untersuchungen von frei gewählten niedergelassenen Ärzten/innen ausführen zu lassen. Diese Ärzte/innen rechnen anschließend die Kosten mit dem entsprechenden Bezirksamt ab.
Einschulungsuntersuchungen (ESU)
Die Auslagerung der Einschulungsuntersuchungen aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst im Sinne eines Outsourcing wird allgemein als nicht zielführend erachtet und deshalb nicht verfolgt. Laut gesetzlicher Grundlage gehört die Durchführung der Einschulungsuntersuchungen zu den Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bereich der Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und des Schutzes der Gesundheit für Kinder und Jugendliche.
Die Einschulungsuntersuchungen sind als gesetzliche Kernaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in diesem Fall des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes anzusehen.
Nach § 55 Absatz 5 Schulgesetz besteht in Berlin die gesetzliche Pflicht einer schulärztlichen Untersuchung vor der Einschulung. Die schulärztliche Untersuchung wird nach Gesundheitsdienstgesetz § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c vom Öffentlichen Gesundheitsdienst als Kernaufgabe sichergestellt. Eine Vergabe an Dritte würde eine gesetzliche Änderung des § 52 Abs. 1 Schulgesetz erforderlich machen (Reihenuntersuchung, die zur Schulgesundheitspflege gehört). Die ärztlichen Aufgaben der Schulgesundheitspflege werden gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz von den Gesundheitsämtern durchgeführt.
Aus individualmedizinischer Sicht bietet die Einschulungsuntersuchung eine einmalige, qualitätsgesicherte Chance der standardisierten Begutachtung des Entwicklungsstandes des Kindes, der Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen und Risiken, der Einleitung entsprechender Maßnahmen und der Beratung der Eltern und anderer Beteiligter (z. B. Erzieher/innen, Lehrer/innen). Diese Chance darf auch aus Gründen des Kinderschutzes nicht vertan werden. Die Inanspruchnahme der ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 nimmt mit zunehmendem Alter des Kindes ab. Für die U8 und U9 liegt sie berlinweit nur noch bei 83 %, in der unteren sozialen Schicht sogar nur bei 75 % bzw. 77 %.
Für die Gesundheitsberichterstattung des Landes Berlin stellt die Einschulungsuntersuchung eine Datenquelle von unschätzbarem Wert dar. Sie ist die einzige epidemiologische Vollerhebung, verknüpft gesundheitliche und soziale Merkmale, liefert wertvolle Erkenntnisse zu der Bedeutung der sozialen Lage der Familie und einem familiären Migrationshintergrund für die gesundheitliche Lage der Kinder in Berlin und ermöglicht sozialräumliche Auswertungen.
Die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen fließen nicht nur in Gesundheitsberichte ein, die ein breites Presseecho finden und vielfach nachgefragt werden, sondern sie werden auch für gesundheitspolitische Zwecke genutzt, z. B. für die Entwicklung und Überprüfung von Gesundheitszielen für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz.
Eine externe Vergabe der Einschulungsuntersuchungen an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte würde die Standards der Erreichung jedes einzelnen Kindes sowie der einheitlichen Durchführung und Dokumentation gefährden und damit sowohl vom individuellen und Kinderschutz-Standpunkt aus als auch aus Sicht der Gesundheitsberichterstattung diese wertvolle Untersuchung und Datenquelle qualitativ abwerten. Davon abgesehen, würde eine externe Vergabe erhebliche Mehrkosten verursachen, ohne dass ein reibungsloser Ablauf wie jetzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst gewährleistet wäre.
Andere Bundesländer haben von einer Auslagerung der Einschulungsuntersuchung aus ähnlichen wie den oben aufgeführten Gründen Abstand genommen (Nordrhein-Westfalen, 2003) oder sie nach einer Erprobungsphase mit freiwilliger Inanspruchnahme bei niedergelassenen Ärzten/innen wieder verbindlich eingeführt (Hamburg, 2003).
Personelle Zielstruktur des ÖGD
Im Rahmen der Umsetzung des GDG ist die Implementierung der einheitlichen Grundstruktur der bezirklichen Gesundheitsämter und Zentren eine Grundvoraussetzung, um durch Prozessoptimierung und Verlagerung von Aufgaben in Gewährleistungsverantwortung eine Zielzahl der personellen Ausstattung des ÖGD in 2010 zu ermitteln.
Die Umgestaltung des ÖGD im Sinne des GDG erfordert neben der Bündelung von Ressourcen eine Ausrichtung auf seine Zielgruppen und die Einführung handhabbarer Systeme der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Dazu gehören:
· die bedarfsgerechte Einführung von IuK-Technik in allen Bereichen,
· Fort- und Weiterbildung,
· Personal- und Organisationsentwicklung,
· der Einsatz von Sprachmittlern/innen, wobei eine erhöhte Flexibilität durch den Einsatz auf Honorarbasis erreicht werden soll.
Alle diese Instrumente sind darüber hinaus auch teilweise dazu geeignet, einen Beitrag zur Prozessoptimierung zu leisten.
Gewährleistungsaufgaben des ÖGD sollen gemäß §1, Abs. 4, GDG, sofern sinnvoll, an Dritte übertragen werden. Die Umsetzung erfolgt durch Umwandlung der Personalmittel in Transferausgaben. Bei vorauszusetzender und notwendiger gleicher Qualität der Dienstleistungen ist zwar nicht von einem direkten Einsparpotenzial auszugehen, dennoch ist über einzelmaßnahmenbezogene Verlagerungsquoten ggf. zu entscheiden. Langfristig ist außerdem mit einer Einsparung durch den Wegfall von Pensionsrückstellungen etc. im Öffentlichen Dienst zu rechnen. Eine gute IuK- Ausstattung macht darüber hinaus zusätzliche Einsparungen im Verwaltungsbereich möglich.
Unter Beachtung der o.g. Voraussetzungen und der Berücksichtigung aller eintretenden Veränderungen kann die Aufgabenwahrnehmung gemäß GDG mit einem Gesamtstellenumfang von 1.553 Soll-Stellen in 2010 in erforderlicher Qualität und Quantität erfolgen. Unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben und erläuterten Maßnahmen, insbesondere die Vergabe in Gewährleistung wie geplant umgesetzt werden, kann eine sichtbare Reduzierung der Soll-Ausstattung in 2010 gegenüber der Sollausstattung in 2006 (1.796,25 bzw. 1811,25 Stellen) erreicht werden.
Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer verbindlichen Zielzahl für den ÖGD erfolgt und ein Zwischenstand erreicht, der Ausgangspunkt für die nächsten Etappen ist.
Die Bezifferung der personellen Ausstattung je Bezirk und Fachbereich unter Berücksichtigung auch sozialräumlicher Kriterien soll ein Ergebnis des Arbeitspaketes „Personelle Ausstattung" sein. Hierzu wird zum Abschluss des Projektes „Umsetzung des GDG" berichtet werden.
Ferner sind die Erfahrungen mit der Gründung und Bildung der Zentren zunächst abzuwarten, bevor weitere Konsequenzen gezogen und bewertet werden können.
Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass sich durch Altersabgänge und weitere Aufgaben, die mittelfristig in Gewährleistungsverantwortung durch Dritte wahrgenommen werden können, die Zahl der im ÖGD originär angesiedelten Stellen bis zum Jahr 2015 weiterhin verringern kann.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfungen für Aufgabenverlagerungen ist eine abschließende Quantifizierung auch unter diesem Aspekt noch nicht möglich.
Um das personelle Optimierungspotential im ÖGD vollständig erschließen zu können, sind deshalb die beschriebenen weiteren Schritte abzuwarten.