Wohnen

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2007 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben sicherzustellen, dass die Kanalisierung der noch nicht an das Abwassernetz angeschlossenen Siedlungsgebiete gegenüber der bisher vorliegenden Planung deutlich schneller erfolgt. Dazu ist die Investitionsplanung der Berliner Wasserbetriebe anzupassen, wobei die mit Priorität durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen des bestehenden Kanalnetzes zu berücksichtigen sind.

Bei der Überarbeitung der Planung sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

- Ziel ist es, dass die Erschließung der Altsiedlungsgebiete der Kategorie I (vgl. Drs 15/5540 neu) zum überwiegenden Teil bis zum Jahr 2012 erfolgt und bis zum Jahr 2015 vollständig abgeschlossen ist. Sofern dem im Einzelfall eigentumsrechtliche, genehmigungsrechtliche oder straßenverkehrstechnische Probleme entgegenstehen, sind diese möglichst frühzeitig zu klären. Insbesondere die Straßenverkehrsbehörden sind aufgefordert, diesen Prozess aktiv zu unterstützen.

- Für die Altsiedlungsgebiete der Kategorien II und III mit ihrer geringen Siedlungsdichte und den hohen Erschließungskosten pro Anschluss ist unter Berücksichtigung der weiteren städtebaulichen Entwicklung darzustellen, wann die eineinzelnen Siedlungen mit einem Anschluss an die Abwasserkanalisation rechnen können.

- In Abstimmung mit den Wasserbetrieben ist darzustellen, ob alternativ für die Gebiete der Kategorien II und III der Bau von semizentralen Kleinkläranlagen ermöglicht werden kann, sofern nicht zwingende wasserwirtschaftliche oder ökologische Gründe dagegensprechen. Diese Anlagen können entweder durch die Wasserbetriebe oder auf Initiative der Anwohner in privater Trägerschaft errichtet und betrieben werden. Sofern dazu die Änderung von Gesetzen notwendig ist, sind dem Abgeordnetenhaus entsprechende Vorschläge zu unterbreiten

Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung zum 31. März 2008 zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

In den Jahren 2001 bis 2008 wurden die Altsiedlungsgebiete von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) abwassertechnisch erschlossen, die im Abwasserbeseitigungsplan Berlin 2001 festgelegt waren. Diese Gebiete wiesen auf Grund ihrer Lage ein besonderes Schutzbedürfnis aus Sicht des Grundwasserschutzes auf.

Für die noch verbleibenden so genannten „blauen Gebiete" des Abwasserbeseitigungsplanes legt der Senat hiermit die gegenüber dem technischen Konzept von 2006 (siehe Drucksache 15/5540 Neu) gestraffte Planung der BWB vor.

Die Gebiete wurden nach spezifischem Erschließungsaufwand und unter städtebaulichen Aspekten wie folgt drei Kategorien zugeordnet, wobei in den Gebieten der Kategorie I derzeit etwa 12.000, in den Gebieten der Kategorien II und III zusammen etwa 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner wohnen: Kategorie I: - Buchholz West II

- Mahlsdorf Nord IV

- Altsiedlung Blankenburg

- Stadtrandsiedlung Blankenfelde

- Buchholz Nord II

- Steinstücken

- Heinersdorf Altsiedlung

- Siedlung Spreetal

- Siedlung Wartenberg Kategorien II und III: - Buchholz Nord I

- Gatow Siedlung Habichtswald

- Schönholz

- Spreewiesen

- Biesenhorst

- Karow Süd

- Blankenfelde Altsiedlung

- Karow Altsiedlung

- Neu Venedig

- Schmöckwitz Werder

- Rahnsdorf Süd

- Schmöckwitz Schwarzer Weg

- Siedlung Schönhorst (100 % Privatstraßen) Siedlungsgebiete der Kategorie I