Bestand alle öffentlichen betriebenen landeseigenen Schwimmbäder geschlossenes Bad Finckensteinallee ist

9 4.1 Nutzungskonzept

Status quo Versorgungslage nach Badtypen Hallenbäder

Um zu ermitteln, in welchem Umfang die Versorgung der Bevölkerung ausreichend gesichert ist, werden bundesweit anerkannte Richtwerte3 zu Grunde gelegt. Dieser entspricht für Hallenbäder 0,01 m2 je Einwohner. Danach gibt es in Berlin eine erhebliche Unterversorgung in den Bezirken Lichtenberg, Neukölln und Reinickendorf. Eine Überversorgung ist in geringem Umfang nur in den Bezirken Mitte und TempelhofSchöneberg festzustellen. Für das Land Berlin insgesamt ergibt sich eine Unterversorgung von rund 17 %. Auflage 2007

Bestand = alle öffentlichen betriebenen landeseigenen Schwimmbäder (geschlossenes Bad Finckensteinallee ist berücksichtigt)

Gemäß Richtlinien für den Bäderbau vom Koordinierungskreis Bäder von 1982, vertreten durch die Deutsche Gesellschaft für das Bäderwesen, den Deutschen Schwimmverband und Deutschen Sportbund als Richtwerte für die Bedarfsplanung:

· für Hallenbäder 0,01 m² Wasserfläche je Einwohner

· Für Frei- und Sommerbädern 0,05 bis 0,15 m² Wasserfläche je Einwohner

Diese Werte wurden durch das Land Berlin ebenfalls als Grundlage für die Bedarfsbestimmung angesetzt.

- 10 Frei- und Sommerbäder Freibäder sind Bäder an natürlichem Gewässer. Sommerbäder sind saisonal betriebene Schwimmbäder mit Schwimmbecken. Sie sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Als Richtwert wird als ausreichende Versorgung ein Versorgungsgrad von 0,1 m2 je Einwohner angesetzt.

Frei- und Sommerbäder Richtwert: 0,1m² Auflage 2007; Bestand = alle öffentlichen betriebenen landeseigenen Schwimmbäder

Der Versorgungsgrad liegt in Berlin über dem Bundesdurchschnitt. Die höchsten Versorgungsgrade sind in den Bezirken Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf zu verzeichnen (hoher Anteil Freibäder). Zusammengefasst ist festzustellen, dass bei den Hallenbädern eine Unterversorgung vorliegt. Im Bereich der Frei- und Sommerbäder kann von einer ausreichenden Versorgung gesprochen werden kann.

Einschnitte in den Bestand der Hallenbäder (z. B. Hallenbad Finckensteinallee) führten in der Vergangenheit zu einer Zunahme der ermittelten Unterversorgung. Daher hat der Erhalt der 37 Hallenbäder aus folgenden Gründen Vorrang:

- 11 · Bäder sind insbesondere ganzjährig nutzbar,

· In Hallenbädern findet das gesetzlich vorgeschriebene obligatorische Schulschwimmen statt,

· Die Bereitstellung von über 50 % öffentliche (entgeltpflichtige) Daseinsvorsorge ist in Hallenbädern abzubilden und

· Hallenbäder sichern den Schwimmsport ab.

Gleichrangig sind die Sommerbäder in Kombibädern zu behandeln, die Hallen- und Sommerbäder an einem Standort in wirtschaftlicher Weise verbinden.

Erreichbarkeit der Bäder Grundsätzlich ist es aus Versorgungssicht zumutbar, wenn Schwimmbäder während der Öffnungszeiten innerhalb von 30 Minuten durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sind. Durch die sehr gute Verkehrsinfrastruktur Berlins ist diese Voraussetzung für die entgeltpflichtige und unentgeltliche Nutzung durch Vereine, Kitas und Horte grundsätzlich für jeden Einwohner Berlins erfüllt. Hinsichtlich des Schulschwimmens ist zu berücksichtigen, dass zu lange Fahrzeiten von den Schulen zu den Schwimmhallen den Unterrichtsablauf behindern und Zusatzkosten (Personalund Sachkosten) bei den Schulträgern auslösen. Durch die baubedingte Schließung der Schwimmhalle Finckensteinallee kommt es aktuell zu Problemen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, da Schwimmunterricht zur Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg, zum Stadtbad Tempelhof und zum Kombibad Mariendorf verlagert werden musste.

Versorgungslage aus Sicht der Daseinsvorsorge Daseinsvorsorge umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein „sinnorientiertes" menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen - die so genannte Grundversorgung. Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also auch Schwimmbäder. Daseinsvorsorge ist die entgeltpflichtige subventionierte Nutzung der Bäder.

Beginn der Verpachtung von Freibädern; keine Erfassung dieser Besucherzahlen durch BBB

Die Werte der zahlenden Besucher unterliegen starken Schwankungen, die im wesentlichen auf die jeweilige Sommersaison zurückzuführen sind. Die Bandbreite beträgt rund plus/minus 1 Million Umsatz im Jahr. Wenigstens 50% der in Hallenbädern vorhandenen Wasserflächen sind nach den Bestimmungen der Nutzungssatzung der BBB für das öffentliche Schwimmen (entgeltpflichtige Daseinsvorsorge) bereitzustellen. Diese Verpflichtung wird von den BBB erfüllt.