Bäder bleiben im Eigentum des Landes Berlin

Hinzuweisen ist auf die Bäder, die entsprechend dem BBBG nicht auf die BBB Infra übertragen werden. Diese Bäder bleiben im Eigentum des Landes Berlin und befinden sich im Olympiapark und im Sportforum Berlin (Bad Nr. 23 Hallenbad Forumbad Olympiastadion, Bad Nr.24 Sommerbad Olympiastadion, Bad Nr. 75 Hallenbad Sportforum Hohenschönhausen). Bis auf das bereits sanierte Hallenbad Sportforum Hohenschönhausen sind die genannten Bäder Bestandteil des Sanierungsprogramms, das von der BBB Infra umzusetzen ist. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind zwischen dem Land Berlin, den BBB und der BBB Infra zu vereinbaren.

Für das Jahr 2008 sind durch die BBB Infra Maßnahmen mit einem finanziellen Umfang in Höhe von bis zu 10 Mio. vorgesehen. Das Projektcontrolling wird von der BBB Infra beauftragt von einem Dienstleister erbracht; gleiches gilt für Architekten und ingenieurtechnische Planungsleistungen und Projektsteuerung. Grundsätzlich wird angestrebt, die Schließzeiten möglichst in die Sommerschließzeiten zu legen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass es wegen unvorhergesehener zusätzlicher Sanierungsbedarfe und / oder der aktuellen Bauauftragslage auch außerhalb der Sommerschließzeiten Bau bedingte Bäderschließungen geben wird. Die BBB werden dies in enger Kooperation mit den Regionalen Beiräten und dem Sport rechtzeitig kommunizieren.

Zusätzlich ist beabsichtigt, die Maßnahmen an geeigneten Standorten durch flankierende, drittmittelfinanzierte Vorhaben zu ergänzen. So sind die Mittel des BundLänder-Programms „Investitionspakt" in voraussichtlicher Höhe von bis zu rund 5,3 Mio. für klimaschutzrelevante und energiesparende Maßnahmen an Bäderstandorten) zu verwenden.

Eine Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten des UEP II als auch des Programms „Soziale Stadt" wird im Verlauf des Jahres 2008 erfolgen.

Spätestens bis Mitte des Jahres 2008 ist durch die BBB und die BBB Infra in Abstimmung mit SenInnSport ein Gesamtsanierungsplan 2008 ­ 2012 (je Bad und Haushaltsjahr) zu erstellen.

Der Senat ist vom Hauptausschuss am 21.11.2007 aufgefordert worden, „jährlich über den Stand der Maßnahmenplanung und ­realisierung im Rahmen der zur Bädersanierung bereitgestellten 50 Mio. zu berichten. Die aus anderen Landes-, nationalen und EU-Programmen zusätzlich zum Einsatz kommenden Mittel sind gesondert darzustellen." Dieser Berichtspflicht wird die zuständige Senatsverwaltung gesondert bis spätestens Oktober eines jeden Jahres entsprechen. Der erste Bericht wird nach der Beratung dieser Mittelung zur Kenntnisnahme gefertigt werden.

Im Vorgriff der Berichterstattungen ist auf den Erfolg zum Programmjahr 2007 hinzuweisen. Es ist gelungen, den Zielsetzungen des Bädersanierungsprogramms ­ die Bestandssicherung der Bäder, insbesondere Durchführung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ­ mit Beginn des Programms zu entsprechen. Mit Ausnahme der Standorte - Schwimmhalle Helmut Behrendt und Schwimmhalle Stadtbad Charlottenburg „Alte Halle" -, an denen statische Probleme der Tragwerkskonstruktion zur Beeinträchtigung der Standsicherheit führten bzw. Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind, stehen die Bäder wieder der Bevölkerung zur Verfügung.

Die Gesamtübersicht der Maßnahmen ab 2009 ist als Anlage 5 beigefügt. Die Zusammenstellung basiert noch auf der Grundlage von Kostenschätzungen. Es wird im Rahmen der jährlichen Berichtstattung über das Sanierungsprogramm eine jeweils auf ein Bad bezogene Fortschreibung der Zahlen geben, wenn der Planungsstand „Kostenberechnung" vorliegt. Ziel ist es, mit Hilfe der Nutzung von zusätzlichen Förderprogrammen den Instandsetzungsstau weitgehend abzubauen und gleichzeitig Umwelt entlastende Effekte zu erreichen.

Die Einwerbung von ergänzenden Drittmitteln aus anderen Förderprogrammen wird beginnend mit dem 2. Programmjahr eine verstärkte Bedeutung zugemessen, da der gesamte Instandsetzungs- und Sanierungsstau von 66,1 Mio. nicht vollumfänglich mit dem 50 Mio. - Bädersanierungsprogramm beseitigt werden kann. Es gibt zudem zusätzliche Anforderungen des Klimaschutzes und zu Energieeinsparung als auch Erfordernisse zur Senkung der Betriebskosten zu berücksichtigen. Allerdings müssen diese Möglichkeiten standort- und projektkonkret geprüft werden, was auch eine Maßnahmen-, Programm- und Zeitkompatibilität bedingt. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt aus dem jeweiligen Einzelplan.

Aktuell in Frage kommende Förderprogramme: Investitionspakt:

Der Investitionspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen als ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung, zu Wachstum und Beschäftigung wurde vorerst für das Haushaltsjahr 2008 aufgelegt. Im Rahmen der Zuschussgewährung können Sporthallen / Schwimmbäder energetisch modernisiert werden; im Falle einer Verortung in einem Fördergebiet der Stadterneuerung sogar umfassende bauliche Erneuerungen zugelassen werden. Die Mittelbewirtschaftung obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Unter Berücksichtigung der hohen Instandsetzungs- und Sanierungserfordernisse sowie der hohen Bewirtschaftungskosten zur Unterhaltung der Bäderstandorte ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport der Auffassung, die für den Sport einsetzbaren Mittel schwerpunktmäßig auf die Berliner Bäderlandschaft auszurichten.

Berliner Gesamtstrategien EFRE- und ESF-Förderung - Förderperiode 2007 bis 2013

Der Sport stellt im Kontext der EU-Förderungen keinen Schwerpunkt dar. In diesem Sinne können Sport(infrastruktur)maßnahmen nur mittelbar gefördert werden. Ob es gelingt, den Förderbedingungen zu entsprechen, muss vorerst geprüft werden. Ansatzpunkte existieren in den Prioritätenachsen „Umwelt" und „Nachhaltige Stadtentwicklung". Es ist diesbezüglich nicht zu verkennen, dass der Sport im weiteren Sinne

- gerade auch Schwimmen und Baden - für die Berliner Wirtschaft und die Berliner Bevölkerung einen bedeutenden „weichen" Standortfaktor darstellt. Für eine mit Erfolg zu versehende Antragstellung werden aber voraussichtlich Kooperationsmodelle mit dem Berliner Schwimmverband bzw. den Berliner Schwimmsportvereinen zu entwickeln sein, die die Förderbedingungen in der Prioritätenachse - „Nachhaltige Stadtentwicklung" (Operation Zukunftsinitiative Stadtteil) entsprechen könnten.

Umweltentlastungsprogramm - UEP II:

Das UEP II ist Bestandteil der EFRE-Förderung für Berlin in der Förderperiode 2007 ­ 2013 und stellt die Prioritätsachse 4 ­ Umweltschutz ­ des Operationellen Programms dar. Ziel des Programms ist die Entlastung der Umwelt in Berlin mit den Schwerpunkten Klima-, Gewässer- und Naturschutz. Der Schwerpunkt Klimaschutz sieht u. a. die Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien und von Maßnahmen „Verbesserung der Beschäftigungspotenziale in den Quartieren durch lokale Netzwerkbildung und wissensorientierte Infrastrukturen; der Stabilisierung der Berliner Bevölkerung und dem Erhalt der sozialen Mischung durch die Sicherung der Attraktivität und der dauerhaften Marktfähigkeit von Quartieren; der Gewährleistung eines gleichen Zugangs zu Beschäftigung und öffentlichen Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von Wohnort, sozialem Status und ethnischer Herkunft; der Verringerung von Flächenverbrauch und regionalen Verkehrsbelastungen durch Revitalisierung brachgefallener Flächen als (Experimentier-) Räume, insbesondere für Forschung, Gewerbe und Dienstleistungen; der Verbesserung der Qualität der städtischen Umwelt"