Gastronomie

Kenntnisnahme über Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch Einführung des dänischen Smiley-Systems in der Lebensmittelwirtschaft

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10.11.2007 folgendes beschlossen:

1. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Bericht über die Möglichkeit der Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch Einführung des dänischen SmileySystems in der Lebensmittelwirtschaft vorzulegen. In dem Bericht sind insbesondere folgende Fragen zu prüfen:

· Welche Voraussetzungen und speziellen Bedingungen lagen in Dänemark bei der Einführung des Smiley-Kennzeichnungssystems vor?

· Über welchen Zeitraum wurde das System implementiert?

· Welche positiven und negativen Erfahrungen wurden seit der Einführung des Systems gemacht?

· Welche Positionen nehmen die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter, die IHK, der Verband der Lebensmittelkontrolleure, die Lebensmittelwirtschaft und ihre Verbände zu einem Informationsinstrument wie dem Smiley-System ein?

· Welche rechtlichen Erfordernisse müssten erfüllt sein, um ein solches Smiley-System in Berlin einzuführen?

2. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert,

· anhand eines Bezirks die Konsequenzen der Einführung eines solchen Smiley-Systems für die Lebensmittelüberwachung in den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämtern modellhaft darzustellen,

· darzulegen, ob es rechtlich und technisch bereits heute möglich ist, die Prüfungsberichte der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Memorandum Lebensmittelsicherheit, das von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am 15. März 2007 vorgestellt wurde, wird zur Verbesserung des Informationsniveaus der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der Einführung eines rechtlich verbindlichen SmileySystems nach dänischem Vorbild vorgeschlagen. Derzeit werden in Berlin ca. 2/3 der unter das Lebensmittelrecht fallenden Betriebe pro Jahr kontrolliert. Die für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der 12 Berliner Bezirke (VetLeb) überwachen die Einhaltung dieser Anforderungen u.a. bei Herstellern, Importeuren, Händlern, Lebensmittel-Transportunternehmen, in der Gastronomie und Kiosken, d.h., in jedem Unternehmen, das dem Lebensmittelrecht unterliegt.

Die Kontrollen erfolgen auf Grundlage einer Risikobewertung. Die Kontrollfrequenzen der Betriebe sind demnach abhängig von dieser Bewertung. Zur Risikobewertung gehören u.a. folgende Indikatoren:

· die Verderblichkeit der Produkte

· die Größe des Betriebes (regionale oder europaweite Versorgung)

· wie sensibel der Bereich ist, z. B. Säuglingsnahrung, Trinkmilch

· wie gut das Eigenkontrollsystem des Betriebes funktioniert

· Art und Anzahl der bisherigen Verstöße im Hygienebereich.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert systematisch jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder anbietet. Dies ist den Verbrauchern überwiegend nicht bekannt, da die Ergebnisse dieser Kontrollen nicht veröffentlicht werden. Die Einführung eines Smiley-Systems wäre eine Möglichkeit, die Informationen und damit das Qualitätsbewußtsein der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen.

In Dänemark hängt in jedem Betrieb ein Kontrollbericht der Überwachung aus, auf dem je nach Ergebnis ein lächelnder, ein neutraler oder ein negativer Smiley abgebildet ist. Dänemark konnte damit die Beanstandungsquote in den Betrieben deutlich verringern. Alle mit Lebensmittel handelnden Geschäfte wie Restaurants und Imbissstände werden dort für den Verbraucher sichtbar mit dem Symbol gekennzeichnet, das auf den ersten Blick einen Eindruck zur allgemeinen Hygienesituation des Geschäftes gibt. Die Kennzeichnung hat vier Prädikate:

1. Die Kontrolle hat keine Beanstandungen ergeben.

2. Bestimmte Regeln müssen besser beachtet werden (Ermahnung).

3. An das Unternehmen ist durch die Kontrollbehörde eine Verfügung oder ein Verbot ausgesprochen.

4. Das Unternehmen hat eine Strafverfügung erhalten, wurde an die Polizei gemeldet oder die Geschäftszulassung wurde eingezogen.

Alle Unternehmen müssen die Smileys für den Verbraucher gut sichtbar anbringen und auch den vom Kontrolleur verfassten Kontrollbericht. Im Internet steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern der letzte Prüfbericht für jedes Unternehmen zur Verfügung. Außerdem sind die Smileys der letzten vier Prüfungen mit dazu gehörigem Prüfdatum abgebildet. Die Entwicklung von Unternehmen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene wird somit für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent dargestellt. Der Erfolg dieses Instruments ist deutlich messbar: Binnen vier Jahren ist der Anteil der Betriebe mit einem lächelnden Smiley von 70 auf 77 Prozent gestiegen. Die Transparenz ist Anreiz für Unternehmen, sich an die Regeln zu halten. Laut Umfrage würden 79 Prozent der Dänen kein Restaurant mit negativen Smiley besuchen. Für eine Übertragung des dänischen Systems ist jedoch eine rechtliche Grundlage notwendig, die es zurzeit weder bundes- noch landesweit gibt.

Vorraussetzung für die Einführung des Dänischen Smiley-Systems in Berlin Akzeptanz

Eine Akzeptanz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht der Berliner Senat als gegeben.

Das entspricht den Erfahrungen aus Dänemark und wird durch die Stellungnahme der Berliner Verbraucherzentrale bestätigt. Die Berliner Verbraucherzentrale befürwortet eine Veröffentlichung der Daten der von den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern der Berliner Bezirke festgestellten Kontrollergebnisse, z. B. im Internet. Dabei befürwortet die Berliner Verbraucherzentrale ausdrücklich eine zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung, die nicht nur die positiv bewerteten Ergebnisse, sondern auch die der negativ in Erscheinung getretenen Betriebe veröffentlicht. Mit der Kennzeichnung nach dänischem Vorbild würden die begrenzten Möglichkeiten, die das VerbraucherInformationsgesetz den Verbraucher/innen bietet, nicht nur ergänzt, sondern wirkungsvoll übertroffen werden. Voraussetzung für die Einführung des Systems wäre nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin eine den Aufgaben entsprechende materielle und personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke.