Strukturmittel für Sprachförderung

Ziel ist es, die Zuweisung transparenter und gerechter zu gestalten.

Jede Schule bekommt über den Stundentafelbedarf hinaus Strukturmittel für Sprachförderung und Integration zugemessen, die sie eigenverantwortlich nutzen soll. Der bisherige Umfang der Mittel zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und mit sonderpädagogischem Förderbedarf bleibt für die Zielgruppen voll erhalten. Die Verteilung erfolgt aber nach einem landeseinheitlichen Zuweisungssystem, das transparent ist und eine gerechtere Verteilung der Mittel sicherstellen soll.

Für die Zuweisung der Strukturmittel zur Sprachförderung wird ein neues Sozialindikatorenmodell verwendet. Der Indikator berücksichtigt neben dem Anteil von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache auch die Anzahl der lernmittelbefreiten Kinder an einer Schule.

Jede Schule verfügt zusätzlich über einen Pool zur Profilbildung. Darüber hinaus gibt es zentrale Reserven, die von der Schulaufsicht eingesetzt werden.

Entwicklung des Personalbedarfs der Berliner Schulen:

1. Wie wird sich aus Sicht des Senats der Bedarf an Lehrkräften in den nächsten 8 Jahren unter Berücksichtigung der Schülerzahlen im Land Berlin entwickeln, und wie viele Neueinstellungen werden unter Berücksichtigung des Ausscheidens von Lehrerinnen und Lehrern in diesem Zeitraum notwendig?

2. Welche neueren Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung (Geburtenentwicklung, Zu- und Wegzüge) müssen Senat und Bezirke berücksichtigen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Personalentwicklung und die Planung und Sicherung der Schulstandorte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Entwicklungen in den Bezirken?

Zu 1. und 2.: Grundlage für die Berechnung des künftigen Bedarfs an Lehrkräften ist die Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen. Die Prognose erfolgt auf der Basis der Ist-Schülerzahlen des Schuljahres 2006/07 sowie der Ist-Entwicklung in den vergangenen Schuljahren, der Ist-Bevölkerungszahlen vom 31.12.2005 und der Basisvariante der aktuellen, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellten und als Orientierungsrahmen für Planungen in der Stadt vorgesehenen Bevölkerungsprognose für Berlin 2002 ­ 2020.

Neuere Veränderungen werden durch die implizite Aufnahme in die Basisvariante der Bevölkerungsprognose und die Berücksichtigung in den bezirksspezifischen Struktur- und Übergangsquoten berücksichtigt. In der Konsequenz wird die Personalplanung jeweils angepasst. Ebenso sind die ermittelten Zahlen die Grundlage von Planungsprozessen in den Bezirken. Konkrete Planungen zum einzelnen Schulstandort ergeben sich aus der von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellten Schülerprognose aber nicht.

Der Lehrkräftebedarf wird insgesamt in den kommenden Jahren kontinuierlich abnehmen, bis zum Schuljahr 2011/12 um rund 1.000 Vollzeiteinheiten (VZE).

In der Grundschule wird der Bedarf in den kommenden Jahren leicht ansteigen, während in den allgemein bildenden Oberschulen wie auch den beruflichen Schulen zunächst noch mit einem abnehmenden Lehrerbedarf zu rechnen ist. Der durch den vorgezogenen Schulanfang zusätzliche „halbe Jahrgang" wird die Oberschulen erst im Schuljahr 2011/12 erreichen.

Langfristig nimmt durch das Absinken des Lehrerbedarfs auch die Zahl der benötigten Stellen ab. Allerdings reduziert sich der Lehrerbestand fortlaufend sehr viel stärker als der Lehrerbedarf. Im Land Berlin wird es daher immer erheblichen Bedarf an Neueinstellungen geben.

Die Planung und Sicherung der Schulstandorte erfolgt durch die jeweils zuständigen Schulträger im Rahmen der bezirklichen Schulentwicklungsplanung durch entsprechende bezirkliche Schulentwicklungspläne (allgemein bildende Schulen) bzw. durch sektorale Teilplanungen im Rahmen des Schulentwicklungsplans für die Gesamtstadt (berufliches Schulwesen und andere zentral verwaltete Schulen). Verbindliche Grundlage für die Schulentwicklungsplanung der einzelnen Schulträger ist die von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellte Schülerprognose, die wiederum auf der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fußt. Auf diese Weise wird sicher gestellt, dass die Summe aller Teilplanungen dem Bedarf der Gesamtstadt entspricht.

Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung wirken sich auf der Ebene der Gesamtstadt nur mittel- bis längerfristig aus.

Auf lokaler Ebene kann es ­ innerhalb des Gesamtrahmens ­ dabei durchaus zu spezifischen Entwicklungen kommen (etwa durch Konzentration bestimmter Bevölkerungssegmente in bestimmten Stadtgebieten), auf die die bezirkliche Planung - ggf. auch kurzfristig - reagieren muss. Derartige regional wirksame Entwicklungen wiederum lösen eine entsprechende Änderung der bezirksspezifischen Strukturdaten aus und werden in den Folgejahren im Zuge der Fortschreibung der Schülerprognose berücksichtigt.

Konsequenzen für die Lehrer/innenaus- und Weiterbildung:

1. Wie müssen sich die Ausbildungszahlen für den Vorbereitungsdienst für die Jahre 2007/08 bis 2015/16 entwickeln, um den Einstellungsbedarf an Lehrkräften zu decken und welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Einstellungsbedarf für die Fortschreibung bzw. Neuverhandlung der Hochschulverträge nach 2009 hinsichtlich der Absolvent/innen der Lehrer/innenausbildung?

Zu 1.: Bereits ab dem Jahr 2008 werden die Ausbildungskapazitäten in der zweiten Phase der Lehrer/innenausbildung von 1.500 in zwei Stufen auf 1.900 Plätze erhöht. Damit dürften mehr Personen ausgebildet werden als voraussichtlich für Neueinstellungen benötigt werden (s.o.). Konsequenzen bezüglich der Neuverhandlung der Hochschulverträge sind derzeit noch nicht ersichtlich.

2. Wie viele Absolventen/innen des Referendariats sollen im genannten Zeitraum pro Jahr ein Angebot zur Einstellung als Lehrkraft im Dienste des Landes Berlin erhalten?

Zu 2.: Der Einstellungsbedarf an Lehrkräften wird nur zu einem Teil aus den aktuellen landeseigenen Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes gedeckt. Bei Einstellungen sind auch Bewerbungen aus früheren Jahrgängen sowie aus anderen Ländern zu berücksichtigen. Die Einstellungen in den Berliner Schuldienst erfolgen innerhalb der fachlichen Anforderungen der Schulen nach einer Bestenauslese gemäß Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Aussagen, wie viele Absolventen/innen des Berliner Vorbereitungsdienstes ein Einstellungsangebot erhalten werden, sind daher nicht möglich. Dies ist jeweils abhängig von den vorliegenden Bewerbungen für die jeweiligen fachlichen Anforderungen.

3. Welche Maßnahmen wird der Senat zur Aktualisierung der vorhandenen Bewerber/ innenlisten ergreifen?

Zu 3.: Die Bewerbungslisten für den Vorbereitungsdienst werden tagesaktuell geführt.

Im Einstellungsverfahren für die Lehrkräfte in den Berliner Schuldienst mit abgeschlossener zweiter Staatsprüfung werden die Bewerbungslisten der zentralen Nachsteuerung jährlich aktualisiert. Sofern jemand eingestellt oder die Bewerbung zurückgezogen wird, erfolgt die Löschung von der Liste. Eine Bewerbung zum Schulhalbjahr ist ebenfalls möglich. Sofern schulbezogene Stellenausschreibungen veröffentlicht werden, wird nicht auf diese Liste zurückgegriffen. Stattdessen bewerben sich interessierte Lehrkräfte direkt bei der Schule, so dass ein aktueller Kreis der Bewerbungen vorliegt.

4. Mit welchen Absolventen/innenzahlen der Lehramtsstudiengänge bzw. der Bachelor- und Masterstudiengänge für angehende Lehrkräfte rechnet der Senat für den fraglichen Zeitraum bezogen auf die einzelnen Unterrichtsfächer?

5. Wie wird der Senat auf eine etwaige Unterschreitung der in den Hochschulverträgen vereinbarten Absolventenzahlen reagieren?

Zu 4. und 5.: Die Berliner Universitäten haben sich in den bis Ende 2009 geltenden Hochschulverträgen verpflichtet, eine jährliche Absolventenzahl von 850 für die Lehrämter bereitzustellen. Die für Lehramtsfragen zuständigen Vizepräsidenten haben sich bereits frühzeitig über eine Verteilung dieser Zahl auf die einzelnen Hochschulen, Fächer und Lehrämter verständigt.

Der Senat sieht derzeit noch keine Anzeichen dafür, dass mit den Folgeverträgen eine Veränderung dieser Zahlen notwendig wird. Denn auch wenn angesichts der Umstellung auf lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge eine vollständige Planungssicherheit nicht zu gewährleisten ist, zeichnet sich ab, dass die o. g. jährliche Absolventenzahl erreicht wird. So werden in einer Übergangsphase fehlende Absolventen mit Masterabschluss durch Absolventen mit herkömmlichen Staatsexamensprüfungen (Erstes Staatsexamen) mindestens ausgeglichen. Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die 6.000 Studierenden nach den alten Studiengängen, bei denen in Anbetracht des bevorstehenden Meldeendes zu den Staatsexamensprüfungen am 30. September 2010 zu einem erheblichen Teil von einem entsprechenden Abschluss auszugehen ist.

Zudem ergibt sich eine zusätzliche Planungsunsicherheit insbesondere aus einem Einmaleffekt: Zurzeit können sich kaum Studierende anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland bewerben, da ein Wechsel aus den traditionellen Studiengängen nicht möglich ist und nicht überall eine mit der Berliner Regelung vergleichbare Studienstruktur gewählt wurde.

Masterabsolventen für die Lehrämter des gehobenen Dienstes werden erstmalig in 2008 erwartet. Für die Lehrämter des höheren Dienstes gilt dies ab 2009. Im Wintersemester 2007/08 haben die Bachelorabsolventen, die diese Abschlussziele erreichen können, ihr Masterstudium aufgenommen. Allerdings konnten aus den Berliner Universitäten im ersten Jahrgang nur die schnellsten Studierenden das Masterstudium aufnehmen. Die Entwicklung der Studierendenzahlen im Bachelor zeigt aber - zusammen mit Befragungen der Studierenden -, dass die Berliner Universitäten voraussichtlich 2010 ihre Anteile an Masterstudierenden erreichen werden.

Im Einzelnen ergibt sich für die Berliner Universitäten derzeit die folgende Prognose:

Die Freie Universität Berlin erwartet eine Absolventenzahl von 350 per annum. Dies entspricht der in den Hochschulverträgen festgelegten Zielzahl. Eine Differenzierung nach Unterrichtsfächern und Lehrämtern ist erst nach Durchlaufen der Kohorte der Masterstudienabsolventen ab 2009 oder 2010 möglich.