Mitteilung zur Kenntnisnahme Keine Erhöhung der Wasserpacht für gemeinnützige wassersporttreibende Vereine Drs 160620 und

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 08.11.2007 Folgendes beschlossen: „Der Senat von Berlin wird beauftragt, sich beim Bundesministerium für Verkehr für die Rücknahme der von den gemeinnützigen wassersporttreibenden Vereinen geforderten bis zu 600% erhöhten Wasserpacht und eine Rücknahme der erfolgten Kündigung der Nutzungsverträge einzusetzen.

Der Senat von Berlin soll bis zum 31. Dezember 2007 berichten."

Zum Beschluss des Abgeordnetenhauses wird wie folgt berichtet: Situation der Nutzungsentgelte an Bundeswasserstraßen

Im Jahr 2000 hatte der Bundesrechnungshof zur Thematik der Nutzung bundeseigener Grundstücke durch die Freizeitschifffahrt einen dringenden Handlungsbedarf angemahnt, weil die Entgelte damals seit mehr als 10 Jahren nicht an die Entwicklung der allgemeinen Preise angepasst wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte 2002 das Anliegen des Bundesrechnungshofes bestätigt. Es sollte eine Anpassung der Pachten um 30% vorgenommen werden.

Die Nutzungsentgeltverordnung von 1987 wurde 2004 durch die neue Verwaltungsvorschrift VV-WSV 26041 des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ersetzt. Diese sah u.a. vor:

Wegfall der 1/3 - Reduzierung für gemeinnützige Vereine

Wegfall der Preisdifferenzen der Wasserflächen (einheitlicher Preis)

Wegfall der Entgeltdifferenzierung zw. Land- und Wasserfläche

Anhebung des nach obigen Grundsätzen ermittelten Entgelts um ca. 30%.

Bei zukünftigen Verträgen sollte ein ortsübliches Nutzungsentgelt verlangt werden. Dieses lag zwischen 0,30 und der Obergrenze von 3,50 /m².

Die Anpassung von Verträgen zwischen dem Bund - in Berlin vertreten durch das Wasserund Schifffahrtsamt Berlin (WSA Berlin) - und den jeweiligen Vereinen geschieht sukzessive nach Ablauf bestehender Verträge bzw. bei der Beantragung von Nutzungsänderungen an den Steganlagen.

Als wesentliche Ursachen für die neuen hohen Pachtpreise für gemeinnützige Wassersportvereine in Berlin werden gesehen:

- Die Aufhebung der Differenzierung zwischen Land- und Wasserpachtpreis

- Die Aufhebung der Differenzierung zwischen den Wasserflächen selbst

- Die bestehende unterschiedliche Pachtgestaltung für gemeinnützige Wassersportstandorte aufgrund historischer Bedingungen.

Verhandlungen und Beschluss des Sportausschusses des Deutschen Bundestages Verhandlungen zwischen den Sportverbänden (Deutscher Olympischer Sportbund, DOSB und Deutscher Segler-Verband, DSV) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) führten ­ aufgrund eines Beschlusses des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 19.01.2005 ­ bereits zu einer Verbesserung der Situation für den gemeinnützigen Wassersport. So wurde für die derzeit gültige Nutzungsentgeltverordnung eine Reduzierung der Entgelte auf 0,20 bis 2,20 erreicht. Darüber hinaus wurde die Reduzierung der Pachtsumme um ein Drittel für gemeinnützige Wassersportvereine wieder eingeführt. Bei Härtefällen ist eine stufenweise Anpassung der Pacht bis zum 01.01.2011 möglich. Auf der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 19.01.2005 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst: „Der Sportausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss, in der BHO einen Vermerk aufzunehmen, nach dem die

1. Preisdifferenzierung zwischen Land- und Wasserflächen und die

2. Preisdifferenzierung bei den Wasserflächen zwischen

a. Inanspruchnahme durch ortsfeste schwimmende Anlagen (z.B. Stege)

b. Nebenflächen (z.B. für Haltetrossen, Bootseinsetzflächen)

c. Restflächen bei denen die Nutzung durch Dritte möglich ist, in Abstimmung mit den Betroffenen angemessen angepasst wird.

Die Reduzierung des Betrages um 1/3 für gemeinnützige Vereine soll erhalten bleiben. Bis zum Zeitpunkt einer neuen Beschlussfassung spricht sich der Sportausschuss für ein Moratorium aus."

Da die Abstimmung mit den Betroffenen zum Problem der „Preisdifferenzierung" offensichtlich nicht ausreichend stattgefunden hatte, wurde das Thema Nutzungsentgelte auf der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 19.09.2007 erneut angesprochen. Die Sportverbände plädierten weiterhin für die Einführung einer Preisdifferenzierung. Ebenso wurde auf dieser Sitzung noch einmal von den Verbänden auf die nicht sachgerechte Regelung und die exorbitante Steigerung der Gebühren verwiesen. Dem entgegen steht die Position des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; zur Zeit gilt Version 2007.1