Die Problematik der Wasserpachterhöhung für Bundeswasserstraßen ist in Berlin vor allem im historischen Kontext zu betrachten

Einige Vereine sind sogar in ihrer Existenz bedroht. Ein Vereinssterben in dieser sinnvollen gemeinnützigen Sport- und Freizeitbeschäftigung kann nicht im öffentlichen Interesse liegen. Hier wäre es zweckmäßig, Härtefälle zu vermeiden und sozialverträgliche Regelungen zu finden.

Ebenso ist die Praxis, mit gemeinnützigen Wassersportvereinen nur noch Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen, problematisch. Die Grundstücksverträge, die mit gemeinnützigen Vereinen von Seiten des Landes Berlin abgeschlossen werden, laufen im Allgemeinen über fünf bis zehn Jahre, um den Vereinen eine Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Gemäß dem Sportförderungsgesetz von Berlin können öffentliche Zuschüsse und Kredite für gemeinnützige Vereine nur mit der Garantie einer langfristigen Nutzung gewährleistet werden. Ähnliche Bedingungen stellen andere Kreditgeber auch. Insofern ist der Abschluss eines nur kurzfristigen Pachtvertrages ein großes Hindernis für die Arbeit der gemeinnützigen Vereine. Ähnliches trifft für Wassersportvereine zu, die Eigentümer ihrer Grundstücke geworden sind mit der Maßgabe, diese Grundstücke für den gemeinnützigen Wassersport zu nutzen. Auch hier sind kurzfristige Pachtverträge und unverhältnismäßige Pachterhöhungen für den Wassersport sachlich nicht nachvollziehbar.

Die Problematik der Wasserpachterhöhung für Bundeswasserstraßen ist in Berlin vor allem im historischen Kontext zu betrachten. Die Pachtsituationen im ehemaligen West-Berlin sowie im ehemaligen Ost-Berlin waren historisch bedingt andere als im Westen Deutschlands.

Aufgrund der sich dabei bis heute ergebenden Unterschiede sollte ein längerfristiger Anpassungszeitraum bei zukünftigen Entgelterhöhungen für Bundeswasserstraßennutzungen in Betracht gezogen werden. Offensichtlich ist auch auf juristischer Ebene bislang keine eindeutige Position zur Nutzungsentgeltanpassung deutlich geworden. Die Anhebung der Pachtgebühren sollte für gemeinnützige Vereine in einem verträglichen Maß gestaltet werden, um ihre Existenz nicht zu gefährden. In diesem Sinne fehlt eine längerfristige und sozialverträgliche Regelung zum Ausgleich von Härtefällen.

Ferner wurde nach unseren Informationen während laufender Verhandlungen einigen Vereinen bei Nichtabschluss der neu angebotenen Verträge die Kündigung angedroht bzw. ausgesprochen.

Hier wäre es wünschenswert, wenn das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) gemäß den Ausführungen der VV-WSV 2604 intensivere Verhandlungen mit den Betroffenen vor Vertragsabschluss oder Ausspruch einer Kündigung führen würde.

Verhandlungen, die zwischen den betroffenen Sportverbänden und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Beschlusses des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 19.01.2005 geführt wurden, haben bereits eine Verbesserung der Situation für den gemeinnützigen Wassersport ergeben. Dies nimmt der Senat von Berlin erfreut zur Kenntnis. Ich möchte Sie bitten folgende weitere Schritte einzuleiten, um das Überleben der betroffenen gemeinnützigen Wassersportvereine zu sichern:

1. In Abstimmung mit den betroffenen Wassersport-Verbänden bzw. deren Vertretern beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) einvernehmliche Regelungen und Lösungen zu finden, die gemäß dem Beschluss des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 19.01.2005 eine angemessene Anpassung der Nutzungsgebühren für Bundeswasserstraßen und Uferbereiche beinhalten. Pachtzinserhöhungen sollten sozialverträglich gestaltet und für Härtefälle sollten längerfristige Lösungen angestrebt werden, um die Existenz gemeinnütziger Wassersportvereine weiterhin zu gewährleisten.

2. Das sogenannte „Revierklassensystem" aufzuheben, um anhand konkreter Definitionen von Standorten eine differenzierte Einordnung in die gültige Preismarge 0,20 bis 2,20 /m² zuzulassen.

3. Die bislang im Zusammenhang mit Nutzungsvertragsangeboten und ­ablehnungen angedrohten und ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen und für die Betroffenen zufrieden stellende Lösungen auf dem Verhandlungswege zu erreichen.

4. Längerfristige Verträge mit gemeinnützigen Wassersportvereinen abzuschließen, um ihnen eine Planungs-, Investitions- und Existenzsicherheit zu ermöglichen.

Für das Land Berlin und seine Wassersport treibende Bevölkerung, vor allem aber für die uns allen so wichtige Jugendarbeit, wäre es von großem Vorteil, wenn Sie unserer Bitte entgegen kommen könnten.

Bitte setzen Sie mich über das weitere Verfahren bzw. Ihr weiteres Vorgehen zum Thema „Nutzungsentgelterhöhungen" für gemeinnützige Wassersportvereine in Kenntnis. Für Ihre Bemühungen möchte ich mich schon an dieser Stelle herzlich bedanken.

Eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten die Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie des Ausschusses für Sport des Deutschen Bundestages und der Landessportbund Berlin e.V. zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Ehrhart Körting Anlage 3

Schreiben des BM für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 05.02.