Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung über Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

A. Problem:

Aus der Veränderung örtlicher Rahmenbedingungen sowie der Weiterentwicklung von teilräumlichen Planungszielen und Verschiebung von gesamtstädtischen Nutzungsvorstellungen ergibt sich die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan zu ändern.

Indem der FNP ständig auf diese Veränderungen eingeht, erfüllt er seine stadtentwicklungspolitische Funktion als eine wesentliche Grundlage für die Steuerung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

B. Lösung: Änderungen des Flächennutzungsplans.

C. Alternative / Rechtsfolgenabschätzung Keine.

Der Flächennutzungsplan entwickelt als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Behörden und Trägern öffentlicher Belange unmittelbare Bindungswirkung. Die rechtsverbindliche Wirkung gegenüber Dritten wird durch die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) erfolgen.

D. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Keine.

Im Rahmen der Beteiligung der Planungsträger sind die FNP-Änderungen mit den Nachbargemeinden, -ämtern, -kreisen und -regionen sowie darüber hinaus im Rahmen der Mitwirkung der Berliner Bezirke und Hauptverwaltungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung abgestimmt worden. Die regionalplanerische Unterrichtung gemäß Artikel 11 Abs. 4 des Landesplanungsvertrages ist erfolgt.

I. Zuständigkeit:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Aufstellung der Änderungsentwürfe und die Bekanntmachung der Zustimmung des Abgeordnetenhauses (gem. § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 AGBauGB).

Der Senat von Berlin für den Beschluss über die FNP-Änderungen (gem. § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB).

Das Abgeordnetenhaus von Berlin für die Zustimmung zu den FNP-Änderungen in der vom Senat beschlossenen Fassung (gem. § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 AGBauGB).