Zweitwohnungsteuergesetzes

Die Beratung des Stadthaushalts sowie der Änderungsanträge und Anträge dazu und der Mitteilung des Senats Ortsgesetz zur Änderung des Zweitwohnungsteuergesetzes wird in die Haushaltsdebatte des Landtags einbezogen, so dass eine Einzelaussprache zu den Änderungsanträgen und Anträgen und eine Debatte in der Stadtbürgerschaft nicht erfolgen.

Meine Damen und Herren, für die Debatte werden folgende Schwerpunktthemen gebildet: erstens Generaldebatte, in deren Rahmen die Bereiche Finanzen, Bürgerschaft, Rechnungshof, Bundesangelegenheiten, Senat und Staatsgerichtshof aufgerufen werden, zweitens Bremerhaven, drittens die Bereiche Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, viertens Inneres und Sport, Justiz und Verfassung sowie Datenschutz, fünftens Bildung und Wissenschaft, sechstens Wirtschaft und Häfen, Kultur,

Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunktsechs,Patientenautonomiedurch Patientenverfügungen stärken, für diese Sitzung auszusetzen.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? ­ Das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein und kommen jetzt zu den Haushaltsberatungen.

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007

Mitteilung des Senats vom 6. Februar 2006

Wir verbinden hiermit: Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007

Mitteilung des Senats vom 28. Februar 2006 sowie Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007

Mitteilung des Senats vom 21. März 2006 und Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 des Landes und der Stadtgemeinde Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007

Mitteilung des Senats vom 9. Mai 2006 des Weiteren Weiterer Änderungsbedarf zu den Haushaltsentwürfen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007

Mitteilung des Senats vom 16. Mai 2006

Für die Beratungen und anschließenden Abstimmungen bilden die soeben aufgerufenen Vorlagen insgesamt die Haushaltsvorlage des Senats. Mai 2006 sowie Haushaltshaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007

Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 12. Juni 2006

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum, ihm beigeordnet Staatsrat Lühr.

Meine Damen und Herren, die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2006 und 2007, Drucksache 16/910, wurden in der 56. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 23. Februar 2006 in erster Lesung beschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2006 und 2007, die Haushaltspläne für die Jahre 2006 und 2007, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2006 und 2007, die Stellenpläne für die Jahre 2006 und 2007, die produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Jahre 2006 und 2007, die Mitteilungen des Senats, Drucksachen 16/943, 16/966 und 16/1004, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau und den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, überwiesen. Außerdem hat die Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/1017 Eingang in die Beratungen des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses gefunden.

Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/1048 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und Anträge und der Stadthaushalt sowie das Ortsgesetz zur Änderung des Zweitwohnungsteuergesetzes besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung der miteinander verbundenen Punkte ist eröffnet.

Als erster Rednerin erteile ich der Berichterstatterin, Frau Linnert, das Wort.

Abg. Frau Linnert, Berichterstatterin: Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses hat der Ausschuss mir, wie üblich, die Aufgabe der Berichterstatterin für die Haushaltsberatungen zu den Haushalten Land und Stadt 2006/2007 übertragen. Wie ebenfalls seit Jahren üblich, findet die Beratung der Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gemeinsam hier im Landtag statt. Die Beschlussfassung über die Stadthaushalte werden wir in der Stadtbürgerschaft am morgigen Nachmittag vornehmen.

Die Haushaltsberatungen waren von der Schwierigkeit geprägt, bei drei nachgereichten umfänglichen Änderungen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs und vielen Auslagerungen aus dem Haushalt, bei Finanzierungen über Grund- und Anschlussinvestitionsprogramm den Überblick zu behalten. Auch der Produktgruppenhaushalt löst nicht in erwartetem Maße dieses Problem. Den Überblick über die Finanzierung der gesamten Staatstätigkeit zu gewinnen und hierfür geeignete Instrumente zu etablieren, verbesserte geeignete Instrumente, muss unsere Aufgabe für die Zukunft bleiben.

Die Zusammenarbeit im Ausschuss in dem gemeinsamen Bemühen um den Überblick und ein gutes Ergebnis war korrekt und fair, auch im Umgang mit der Opposition. Meinen Kolleginnen und Kollegen dort möchte ich dafür danken.

Trotzdem dürfen die Schwierigkeiten nicht verschwiegen werden. Ich erwähne nur, dass wir erst jetzt einen Haushalt für 2006 verabschieden und dass dieser Haushalt bei weitem und schon wieder ­ wir erinnern uns an die Debatte zum ersten Nachtragshaushalt im letzten Jahr ­ und erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung überschreitet, Bremen also immer noch viel mehr Geld ausgibt, sicherlich zu einem guten Teil auch ausgeben muss, als es einnimmt.

In Zahlen: Im Haushalt für 2006 werden 3,779 Milliarden Euro an Einnahmen und Ausgaben veranschlagt, und es kommt zu einer Kreditaufnahme zur Deckung der Ausgaben in einer Größenordnung von 1,4 Milliarden Euro, und dafür wird eine Ermächtigung ausgesprochen. Für 2007 sind es 3,8 Milliarden Euro Einnahmen und Ausgaben und 1,5 Milliarden Euro Kreditermächtigung. Die Deckungsquote der Ausgaben durch eigene Einnahmen ist sehr niedrig, heute und in die Zukunft geblickt viel zu niedrig. Die Kreditaufnahmen, die jedes Jahr notwendig sind, führen zu immer weiter steigenden Zinsen. Dies begründet die extreme Haushaltsnotlage Bremens, denn es macht eine nachhaltige Finanzpolitik mit Blick auf zukünftige Generationen unmöglich.

Bremen ist weiterhin in einer extremen Haushaltsnotlage und auf Hilfe der anderen Länder und des Bundes angewiesen. Niemand hier im Hause zweifelt daran, auch nach Jahren der Sanierung und der des Bundes nicht.

Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, nunmehr eingereicht, setzt uns, unser gesamtes Haushalts- und Finanzgebaren und vor allem auch die heute zu verabschiedenden Haushalte für 2006 und 2007 unter genaue Beobachtung des Bundes und der anderen, der zahlenden Länder im Länderfinanzausgleich, denn eine der Säulen, auf denen die Klage aufgebaut ist und mit der sie steht oder fällt, sind die Eigenanstrengungen Bremens.

Eigenanstrengungen müssen in diesem Fall, darüber herrscht Konsens, vor allem Eigenbeschränkungen sein. Wir geben mehr aus, als wir einnehmen, nehmen Kredite auf für konsumtive Ausgaben und finanzieren jeden Euro unserer erheblichen Investitionen auf Kredit.

Bremen hat den Finanzrahmen 2005 bis 2009 als Grundlage künftiger Eigenbeschränkungen in die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt.

Das bedeutet: In den Primärausgaben, also den konsumtiven und investiven Ausgaben ohne die Zinsen, müssen wir ab 2008 das Ausgabenniveau Hamburgs und Berlins unterschreiten und ab dem Jahre 2009 diese Ausgaben mit unseren Einnahmen finanzieren.

Dies beides gilt unabhängig von möglichen Zahlungen an Bremen infolge unserer Klage.

Gelingt es uns, durch die Klage weitere Sanierungshilfen zu erstreiten, sehen die weiteren Zielvorstellungen vor, spätestens 2012 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Bei diesem sollen alle konsumtiven Ausgaben, also auch die dann noch verbliebenen Zinsen ­ wir erhoffen uns ja eine Teilentschuldung mit dann niedrigeren Zinslasten ­, mit eigenen Einnahmen finanziert werden. Ein ausgeglichener Haushalt, in dem alle konsumtiven und investiven Ausgaben ohne Kredite durch eigene Einnahmen finanziert werden, ist zurzeit kein realistisches Ziel.

Ein nachhaltiger Haushalt, bei dem immerhin die Verschuldung auf tragbarem Niveau dauerhaft konstant gehalten wird, muss aber ein Ziel sein, um künftige Generationen nicht weiter mit unseren Ausgaben und Schulden zu belasten. Erreichbar ist es aus gegenwärtiger Sicht nur mit Eigenbeschränkungen und der Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Dass sie kommt, hoffen wir. Der Haushalts- und Finanzausschuss unterstützt den Senat nachdrücklich auf dem mit der Klage eingeschlagenen Weg und teilt seine Ansicht zu den Voraussetzungen, die Bremen einhalten muss, um in Karlsruhe erfolgreich zu sein.

Gestatten Sie mir, bevor ich zum Gang der Beratungen komme, noch ein paar weitere Bemerkungen vorweg! Schon im September des letzten Jahres hatten wir einen Terminplan für die Haushaltsberatungen auf der Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses, der auch schon eine zweite Lesung erst in diesem Jahr vorsah. Eigentlich sollte ein Haushalt für das Folgejahr vor Jahresbeginn verabschiedet sein, so jedenfalls unmissverständlich Artikel 131 der Landesverfassung. Das Verfahren verzögerte sich in der Folge aber immer noch weiter, so dass sogar die erste Lesung erst in diesem Jahr stattfinden konnte. Ein geregeltes parlamentarisches Verfahren zur Haushaltsaufstellung ist vor diesem Hintergrund schwierig. Auch an die Verlässlichkeit nach außen ist zu denken. Die Zahlungsempfänger der Haushaltsmittel benötigen Planbarkeit. Ich nenne hier beispielhaft nur die

Der Haushaltsentwurf des Senats war auch im Februar keineswegs fertig. Kurzfristig beschloss der Senat eine Kürzung der Investitionsausgaben für dieses und nächstes Jahr um je 30 Millionen Euro und, um die Effekte der haushaltslosen Zeit nicht verpuffen zu lassen, auch eine konsumtive Kürzung um zehn Millionen Euro für das Jahr 2006. Der Ausschuss begrüßt dies, aber die Ergebnisse dieses Beschlusses mussten zweimal nachgereicht werden, und dies, obwohl schon der erste Entwurf erst im Februar 2006 und damit für den Haushalt 2006 viel zu spät kam. Weitere Änderungen erreichten dieses Haus am 9. Mai.

Dann noch das Thema Grundinvestitionsprogramm und Anschlussinvestitionsprogramm! Eine Übersicht über die bereits begonnenen und weiteren geplanten Investitionen und vor allem über die aus den einzelnen Projekten entstehenden Vorbelastungen zukünftiger Haushalte muss dem Ausschuss bekannt sein. Wie soll ein Haushalt solide beraten werden, wenn man nicht weiß, wie viel Mittel für die Zukunft noch verfügbar sind? Dennoch erhielt der Ausschuss eine verbesserte Übersicht, eine aktualisierte, die immer wieder angefordert wurde, erst am 9. Juni.

Es sei hier auch noch die globale Minderausgabe im Anschlussinvestitionsprogramm von knapp 33 Millionen Euro im Jahr 2006 und knapp 16 Millionen Euro im Jahr 2007 erwähnt, die noch nicht aufgelöst werden konnte. Hier steht noch Arbeit für die beteiligten Ressorts aus. Sachgerechte Beratungen erleichtert diese Vorgehensweise nicht.