Sie haben angesprochen dass wir die verfassungsgemäße Grenze für die Kreditaufnahmen nach Artikel 131 a überschreiten

Vorschläge der Opposition aufzunehmen, wie wir das ein Stück transparenter, handlicher, verständlicher machen, und wie wir dort in dieser Abwägung zwischen Transparenz einerseits und information overkill andererseits einen Mittelweg finden.

Sie haben angesprochen, dass wir die verfassungsgemäße Grenze für die Kreditaufnahmen nach Artikel 131 a überschreiten. Natürlich überschreiten wir sie, das ist auch Bestandteil unserer extremen Haushaltsnotlage. Wenn wir sie nicht überschritten, wären wir nicht in einer extremen Haushaltsnotlage. Damit will ich nicht sagen, dass ich das als richtig und gut empfinde, aber wenn Sie sich die Haushalte 2006/ 2007 und die Finanzplanung anschauen, sehen Sie, dass wir die Kreditaufnahme zurückfahren werden.

Es kann nicht gut sein, wenn wir dieses Land weiter verschulden, aber ich sage noch einmal mit Blick auf Ihre Anmerkungen zur Haushaltswahrheit und Transparenz, wir haben freiwillig und ohne dass eine entsprechende Rechtsprechung für Bremen vorliegt, die Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs aufgegriffen, und wir haben alle Ausgaben im Haushalt daraufhin begründet, ob sie nach bundes- oder landesrechtlichen Gründen unabdingbar sind.

Wir wissen auch, dass in den Ressorts bei allen Beteiligten noch Lernerfahrungen notwendig sind, dass das noch verbessert werden kann, weil wir das zum ersten Mal gemacht haben. Aber es zeigt, dass wir bereit sind, in diese Richtung zu gehen, und dass wir uns auch gar nicht schämen oder etwas zurücknehmen müssen, sondern es ist doch klar, dass das, was wir in dieser Situation ausgeben, bundesverfassungsrechtlich respektive landesverfassungsrechtlich oder sonst zwingend notwendig begründet sein muss.

Deswegen räume ich gern ein, dass in diesem umfangreichen Anlageband noch Optimierungspotential steckt, aber ich weise es weit von mir, auch für den Senat, dass wir hier nicht der Haushaltswahrheit und -klarheit nachgekommen sind.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dieser Haushalt ist auf enge Naht genäht, und die Haushaltsaufstellung ist nur der erste Akt in einem sicherlich mehraktigen Drama. Wir alle wissen, dass mit dem Haushaltsvollzug die Arbeit erst richtig anfängt. Deswegen brauchen wir eine strenge Haushaltsdisziplin, wir brauchen vor allen Dingen ein Haushaltscontrolling.

Deswegen haben wir in dieses Haushaltsgesetz einen neuen Paragraphen 2 a eingefügt, und danach wird der Senator für Finanzen aufgefordert, geeignete Steuerungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen, sobald Abweichungen von den Zielen der Finanzplanung drohen.

Das ist nicht nur eine Aufforderung an den Senator für Finanzen, sondern es ist letztlich eine Aufforderung an uns alle, und es ist vor allen Dingen eine mit uns gemeinsam diesen Weg zu gehen und darauf zu achten, dass wir im Haushaltsvollzug den vorgegebenen Rahmen nicht überschreiten. Dennoch ist es mit reinem Krisenmanagement nicht getan. Wir müssen auch daran arbeiten, mit der Finanzplanung für die kommenden Haushalte eine vernünftige, belastbare Basis zu haben. Wir müssen deshalb, und das sage ich auch eindeutig hier in diesem Kreise, unser weiterentwickeln. Wir dürfen uns auch nicht auf den Erfolgen der Verwaltungsreform ausruhen, sondern wir müssen hier konsequent neue Ziele anstreben.

In dem Zusammenhang wird es sehr wichtig werden, wie wir mit dem Benchmarking umgehen. Benchmarking ist zumindest eine Orientierung, und es ist auch ein Schutz, denn Benchmarkingprozesse, wenn sieordentlichdurchgeführtwerden,schützenunsauch vor den Vorwürfen von Geberländern, dass wir in Bremen, und das sagt sich ja so leicht, wenn man es nicht belegen muss, an der einen oder anderen Stelle zu viel Geld ausgeben. Deswegen ist es letztlich auch ganz überraschend und überzeugend, dass dieser Benchmarkingprozess, den das Land Bremen auf der Finanzministerkonferenz zusammen mit dem Saarland angeregt und gefordert hat, von den Geberländern nicht positiv aufgegriffen wird.

Sie haben kein Interesse daran, weil nämlich möglicherweise deutlich wird, dass die pauschale Behauptung der Geberländer, Bremen schlage in vielen Bereichen über die Stränge, eben nicht gerechtfertigt ist. Sie befürchten die eigene innenpolitische Diskussion in Bayern, Baden-Württemberg und sonst irgendwo, dass sie sich rechtfertigen müssen, warum sie in diesen Ländern dieses Ausgabeverhalten an den Tag legen. Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass wir darauf bestehen müssen. Wir müssen weiter an zentralen nationalen übergeordneten Benchmarkingverfahren, wo wir verlässliche Daten aller Bundesländer bekommen, arbeiten. Das muss Ansporn für uns sein, dies weiter vorzutragen.

Wir müssen auch weiterhin unsere internen Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente weiterentwickeln. Die Investitionspolitik ist hierfür meines Erachtens ein gutes Beispiel. Es darf letztlich nicht im Vordergrund stehen, was man noch für einen Topf hat und wie viel noch darin ist. Es darf auch nicht im Vordergrund stehen, welche Finanzierungsformen, PPP, Bremer Kapitaldienstfonds, Sondervermögen oder was auch sonst eben das Etikett ist, verwendet werden. Das darf nicht im Vordergrund stehen, sondern wir müssen die Struktur unserer Investitionsprogramme neu andenken, wir müssen sie vereinheitlichen, wir müssen sie gesamtheitlich ausrichten. Das wird die Aufgabe der nächsten Wochen und Monate sein.

Meine Damen und Herren, wenn ich auf die letzten eineinhalb Jahre zurückblicke, die wir an diesem Haushalt gearbeitet haben, meine ich, dass wir gut aufgestellt sind, dass wir eine neue finanzpolitische Konzeption entwickeln mussten, aber auch entwickelt haben. Wir haben dann dieses Ziel erreicht, wenn wir heute diesen Doppelhaushalt 2006/2007 beschließen.

Ich meine, dass dann auch die große Koalition einen großen Schritt nach vorn getan hat. Ich meine, dass jeder jetzt weiß, unter welchen Rahmenbedingungen sich das politische Handeln im nächsten Jahr vollzieht. Für uns ist klar, dass es um die Selbständigkeit Bremens geht.

Wir sitzen im Glashaus und stehen angesichts unserer Verfassungsklage unter besonderer Beobachtung. Das erfordert, wie gesagt, besondere Disziplin.

Es erfordert ein enges Zusammenstehen, es erfordert den Schulterschluss aller politischen Kräfte in unserem Land, Frau Linnert, auch mit der Opposition! Insofern sind für mich Last-minute-Diskussionen über zentrale Bausteine unseres Haushaltes nicht nachvollziehbar. Ich gehe fest davon aus, dass diese Diskussion mit der heutigen Debatte beendet ist und dass wir nun weiter gemeinsam und geschlossen an der Umsetzung unserer Ziele arbeiten können und werden.

Ich möchte mich zum Schluss bei all denjenigen bedanken, die am Doppelhaushalt mitgewirkt haben!

Das gilt insbesondere für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, es gilt aber auch insbesondere für die Mitarbeiter meiner Verwaltung. ­

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU) Präsident Weber: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Aussprache im Rahmen der Generaldebatte bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.00 Uhr) Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Vizepräsident Ravens: Meine Damen und Herren, die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Wir fahren fort mit der Generaldebatte.

Als Erste rufe ich auf die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Abg. Frau Wiedemeyer (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind noch nicht mit der Generaldebatte durch. Ich muss noch zu ein paar Ausführungen, insbesondere meiner Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Parlament, Stellung nehmen.

Frau Linnert, Sie haben die BLG, den Haushalt und die Art und Weise, in der in der BLG Investitionen im Haushalt stattfinden, kritisiert. Die Investitionen der BLG sind nichts, was sich im Haushalt der Stadt Bremen widerspiegeln muss. Die BLG ist ein absolut erfolgreiches und mittlerweile privatisiertes Unternehmen, was mit keinem Risiko für die Stadt oder das Land Bremen einhergeht und von daher von dieser Seite auch nicht berücksichtigt werden muss.

(Beifall bei der CDU ­ Zuruf des Abg. Bödeker [CDU])

Ganz im Gegenteil: Wir haben den positiven Effekt, dass wir im Haushalt nämlich erhebliche Beträge in Millionenhöhe veranschlagt haben, die uns aus dieser Beteiligung zuwachsen.

(Glocke) Vizepräsident Ravens: eine Zwischenfrage von der Kollegin Frau Linnert anzunehmen?

Abg. Frau Wiedemeyer (SPD): Ja, bitte!

Vizepräsident Ravens: Bitte, Frau Abgeordnete!

Abg. Frau Linnert (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Wiedemeyer, ich bestätige alles, was Sie gesagt haben. Es geht nur um die Frage, ob bei der BLG Hafenlasten versteckt sind, die eigentlich im Rahmen der Transparenz gegenüber der Bundesregierung geltend gemacht werden sollten. Da möchte ich Sie bitten, Ihren Blick einmal auf die Pensionslasten zu richten, die die BLG für uns als Staat ja stellvertretend abfinanziert, und dann könnte man vielleichtgemeinsamindieÜberlegungeintreten,obnicht eine Zusammenfassung der gesamten Hafenlasten

­ und die Pensionslasten würden dazugehören ­ letztendlich unsere Verhandlungsposition gegenüber Berlin deutlich verbessern würde. Von mir hören Sie kein schlechtes Wort über die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft!

Abg. Frau Wiedemeyer (SPD): Dann danke ich jetzt für die Richtigstellung! So haben Sie das vorhin natürlich nicht herübergebracht, sondern Sie haben die BLG gemeinsam mit der Kritik gebracht, dass nicht alle Hafeninvestitionen oder Hafenlasten im Haushalt veranschlagt wären, und ich glaube, das muss auch im Interesse dieses erfolgreichen Unternehmens hier richtig gestellt werden. Wenn alle privaten Unternehmen so agieren würden und so erfolgreich wären wie die BLG in den letzten Jahren, dann hätten wir in diesem Land viel weniger Probleme.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU) Herr Köhler hat davon gesprochen, dass die Positivliste der Bürgermeister eine Schummelei wäre, dass die Finanzierung nicht dargestellt ist. Wer die Ausführungen genau gelesen hat, erkennt, dass natürlich auch die Bürgermeister vor der schwierigen Situation geringer liquider Mittel und doch notwendiger Investitionen nicht die Augen verschlossen haben. Es gibt ausdrücklich Ausführungen darüber, wie die Finanzierung dargestellt werden soll. Ich verweise darauf, dass wir im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert haben, dass wir eine neue Änderung des Haushaltsentwurfs vom Senat in Empfang genommen haben. Dort finden sich Minderausgaben in den Jahren 2006 und 2007. Es ist doch vollkommen klar, dass Mittel, die für neue Investitionen ausgegeben werden sollen, erst einmal zur Verfügung gestellt werden müssen, und so habe ich bisher auch die Diskussion wahrgenommen: Es wird darum gehen, diese Minderausgaben aufzulösen und dann die Mittel frei zu haben, um diese Bürgermeistereinigung umzusetzen.

Ihre Kritik zur Begründung zu Artikel 131 a Landesverfassung für das AIP kann ich so nicht teilen.

Die Projekte, die dort angemeldet sind, stehen selbstverständlich alle unter dem Vorbehalt, dass sie so weit heruntergebrochen werden müssen und dass dargestellt wird, inwieweit sie wirtschaftlich sind und das Interesse Bremens an diesen Investitionen gegeben ist. Sie wissen ganz genau, dass wir in den Wirtschaftsförderungsausschüssen zu einzelnen Projekten jeweils auch die Datenblätter zu Artikel 131 a Landesverfassung bekommen. Dort müssen wir sie uns anschauen. Die Begründung für das AIP an sich ist, glaube ich, stichhaltig und auch gerechtfertigt.

Herr Wedler, erstens: Dass konsumtive Ausgaben in der Positivliste der Bürgermeister beinhaltet sind und sich dann im AIP wiederfinden, ist schlichtweg Quatsch. Die Bürgermeistereinigung ist höher als das, was im AIP steht. Konsumtive Ausgaben, Anteile am AIP werden mit den Haushalten 2006 und 2007 und selbstverständlich auch darauf folgenden entsprechend konsumtiv auf Haushaltsstellen gebucht. Den besten Beweis werden wir auch bei Vorlagen haben, die uns demnächst erreichen. Wenn wir eine Schwerpunktsetzung im investiven Bereich machen, ist uns allen bewusst, dass diese auch konsumtive Folgelasten haben können. Ich verweise da nur auf den Bereich Wissenschaft. Hier werden innerhalb der veranschlagten konsumtiven Haushalte selbstverständlich auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt.

Frau Linnert, hier ist noch einmal behauptet worden, die Grünen hätten Alternativen aufgezeigt. Ich glaube, Ihre Alternativen sind keine Alternativen in dem Sinne, dass es eine Konzeption gibt. Auch Ihr

Antrag ­ auch wenn er sich über sechs Seiten erstreckt

­ ist keine inhaltliche Sanierungskonzeption, sondern zeigt eher, wie schwierig das ist. Da sind Vorschläge, über die man streiten kann, und welche, die man gut finden kann. Da sind auch Einsparvorschläge, über die man streiten kann, aber es ist insgesamt nicht geschlossen. Was Sie reklamieren mit der Begründung aller Ausgaben und Haushaltspositionen in ausreichend ist, gilt natürlich auch für die Vorschläge, die Sie unterbreiten. Wie sind denn die Wirkungen davon, wenn wir an einer Stelle irgendetwas kürzen? Welche finanzpolitischen Effekte haben wir, wenn wir an anderer Stelle zum Beispiel Angebote erweitern? Diese Fragen müssen dann beantwortet werden, und das verstehe ich unter einer vernünftigen Konzeption. Ich bin gern bereit, dass wir im weiteren Verlauf des Haushaltsvollzugs und unserer Diskussion gemeinsam daran arbeiten werden.

Es ist die Vergnügungssteuer kritisiert worden. Ich weiß eigentlich nicht, warum. Die Vergnügungssteuer ist vom Senat in einer bestimmten Höhe veranschlagt worden. Um diesem gerecht zu werden, muss das Vergnügungssteuergesetz geändert werden. Dieses Gesetz liegt heute hier zur Beratung vor und wird wie jedes übliche Gesetz hier im Landtag in einer ersten Lesung beraten und verabschiedet. Dann wird die Beratung im Haushaltsausschuss stattfinden, weil wir noch Erläuterungsbedarf hinsichtlich der Fragen haben: Wie ergibt sich die Höhe? Welche Geräte sind betroffen? Welche Auswirkungen hat das? Am Ende wird es dann auch eine zweite Lesung und ein geändertes Gesetz geben.

Frau Linnert, Sie haben behauptet, Sie hätten hier Leitlinien der Grünen abgegeben und hätten sie bei uns vermisst. Das Letzte weise ich zurück, das Erste stelle ich in Frage. Sie haben gesagt: Der Haushalt muss vorliegen, und dann macht man Politik. Was ist denn das eigentlich für ein Verständnis? Ich dachte, Aufgabe der Politik und höchstes Recht der Legislative wäre hier, den Haushalt zu verabschieden. Wir sind die gesetzgebende Kompetenz, (Beifall bei der SPD und bei der CDU) und wenn das keine Politik ist, einen Haushalt aufzustellen und zu verabschieden, dann weiß ich auch nicht!

Zu dem Kollegen, der hier so ausführlich zur Hundesteuer geredet hat, kann ich nur sagen: Das hat mich ausdrücklich gefreut. So kann man sich selbst blamieren, über ein Thema zu reden, das weder Gegenstand der Beratung ist, noch in den Landtag gehört und das keinerlei Auswirkungen auf diesen Haushalt hat.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Es gibt keine einzige Haushaltsposition, die irgendeine Veränderung des Hundesteuergesetzes vorsehen und einem Beschluss der Haushalte entgegenstehen würde.