Spenden

130 VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BERLIN 2007

tische Selbstdarstellung als freiheitsliebende und demokratische Exilbewegung ausgerichtet. Auf diesem Weg wirbt die Organisation vor allem in den Kreisen politischer Entscheidungsträger um Unterstützung mit dem Ziel, die Streichung von MEK und NLA280 von der EU-Terrorliste zu erreichen, auf der sie wegen ihrer in der Vergangenheit gegen den Iran durchgeführten Terroraktionen seit Mai 2002 geführt werden.

Die „Nationale Befreiungsarmee" (NLA) ist der im iranisch-irakischen Grenzgebiet stationierte ehemals bewaffnete Arm, über den die MEK bis zum Sturz Saddam Hussains terroristische Anschläge im Iran verübte. Nach dem im Mai 2003 zwischen den Alliierten und der MEK geschlossenen Waffenstillstand wurde die NLA entwaffnet.

Vgl. S. 248 f.

Das „Deutsche Solidaritätskomitee für einen freien Iran" (DSFI) ist den Verfassungsschutzbehörden aus der Vergangenheit im Zusammenhang mit Lobbyaktivitäten des NWRI bekannt: So veranstaltete das DSFI im Dezember 2005 unter Beteiligung des NWRI ein Seminar mit dem Titel „Humanitärer Schutz und Sicherung der Grundrechte für die Volksmojahedin in Ashraf-City". In diesem Seminar bekräftigte das DSFI die Unterstützung für die MEK sowie ihre Mitglieder in dem unter US-Aufsicht stehenden Lager Ashraf (Irak) und forderte die Streichung der MEK von der EU-Liste terroristischer Organisationen.

Selbstdarstellung als demokratische Exilbewegung AKTUELLE ENTWICKLUNGEN ­ AUSLÄNDEREXTREMISMUS 131

Wie bereits von NWRI / MEK-geprägten Veranstaltungen aus der Vergangenheit bekannt, wurde eine Videobotschaft von Maryam Rajavi, die vom NWRI 1993 zur „künftigen Präsidenten eines neuen Iran" gewählt worden war, ausgestrahlt. Im Vorfeld der Veranstaltung war auf Berliner Landesebene intensiv für eine Teilnahme politischer Vertreter geworben worden.

Fortgesetzte Spendensammlungen

Während die in Berlin durchgeführten Kundgebungen mit durchschnittlich 20 bis 30 Personen nur geringe Teilnehmerzahlen erreichten und keine nennenswerte öffentliche Wirkung entfalteten, fielen die Anhänger des NWRI vor allem durch massive Spendensammelaktionen auf, die vorwiegend in den Citybereichen durchgeführt wurden. Im Internet eingestellten Erfahrungsberichten ist zu entnehmen, dass Passanten von zumeist ein oder zwei Sammlern in oftmals aufdringlicher Weise um Spenden zugunsten von Folteropfern im Iran gedrängt werden. Mit Bildmappen von im Iran erhängten und gesteinigten Menschen wird dabei an das Mitleid der angesprochenen Passanten appelliert. Auf diese Weise sollen sich die potenziellen Spender zur Zahlung nennenswerter Beträge moralisch verpflichtet fühlen.

In Berlin traten hierbei neben dem bereits in der Vergangenheit bekannt gewordenen „Menschenrechtszentrum für ExiliranerInnen e. V." (MEI) auch das „Hilfswerk für Menschenrechte e. V." (HMI) und der „Menschenrechtsverein für Migranten e. V." auf. Die eingenommenen Gelder dienen u. a. der Finanzierung der teilweise kostenintensiven Aktivitäten des NWRI und dem Unterhalt seiner Einrichtungen in Deutschland. www.blogressiv.de zu „Deckmantel Menschenrechte", Aufruf am 5.12.2007.

Spendensammlungen in Innenstadtbereichen 132 VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT BERLIN 2007

Klageverfahren gegen die Listung auf der EU-Terrorliste

Aufgrund einer am 26. Juli 2002 eingereichten Klage der MEK hatte das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften am 12. Dezember 2006 den Beschluss des EU-Rates vom 21. Dezember 2005, soweit er die Nennung der MEK auf der EU-Liste terroristischer Organisationen betrifft, wegen Verfahrensmängeln für nichtig erklärt.

Am 25. April gab der EU-Rat bekannt, dass er beabsichtige, die in den Nachfolgebeschlüssen vom 29. Mai und 21. Dezember 2006 aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften, darunter auch die MEK, weiterhin in der Liste zu führen. Die Betroffenen wurden auf die Möglichkeit hingewiesen zu beantragen, dass ihnen die Begründung des Rates für ihren Verbleib in der Liste übermittelt wird und sie eine Überprüfung des Beschlusses unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen können.

Dem entsprechend wird die MEK auch im Beschluss des Rates vom 28. Juni in der Liste der Personen und Organisationen geführt, deren Gelder und andere Finanzmittel eingefroren sind.

Hiergegen reichte die MEK am 16. Juli Klage287 ein.

Vgl. Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Verfassungsschutzbericht 2006, Berlin 2007, S. 146.

Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union C 90 vom 25.4.2007, S. 1.

Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union L 169 vom 29.6.2007, S. 58 ff.

Rechtssache T-256/07, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union C 211 vom 8.9.2007, S. 50.

MEK weiterhin auf EU-Terrorliste