Berlin International Forum for Excellence und Hochschulverträge müssen zusammen verhandelt werden!

Förderung von Spitzenleistung in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung kann nur gelingen, wenn der Unterbau nicht gefährdet wird. Der Senat von Berlin wird daher aufgefordert, eine Stiftung zu initiieren, die auf Antrag der Hochschulen Mittel zur Förderung ausreicht, und vor der Errichtung einer solchen Stiftung ­ ob als „Berlin International Forum of Excellence" oder anders genannt - sicherzustellen, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

· Die mittel- und langfristige Finanzierung der Stiftung und die Höhe der jährlichen Zuwendung aus Landesmitteln muss geklärt sein. Es ist sicherzustellen, dass die Finanzierung der Stiftung nicht zu Lasten der Hochschulhaushalte und der Fortschreibung und Anpassung der Hochschulverträge und der dort verankerten Globalzuschüsse geht.

· Die durch die Stiftung finanzierten Cluster, Graduate Schools und andere Projekte werden nicht zu Lasten der Hochschulhaushalte verstetigt.

· Es wird sichergestellt, dass die von der Stiftung maßgeblich getragenen Aktivitäten zur Förderung der Spitzenforschung nicht zu einer Umgehung oder Einschränkung der akademischen Selbstverwaltung und ihrer Rechte führen.

· die Stiftung und die ihr zugewiesenen Aufgaben greifen nicht in die Autonomie der Hochschulen ein, insbesondere in den Bereichen Forschungs- und Entwicklungsplanung sowie Studienreform und Qualitätssicherung.

Wegen der direkten finanziellen Auswirkungen wird der Senat aufgefordert, spätestens im Herbst 2008 die Verhandlungen zu den nächsten Hochschulverträgen aufzunehmen; Hochschulen und Senat werden aufgefordert, diese konstruktiv und ergebnisorientiert zu führen. Dem Parlament ist zeitnah über den Stand der Verhandlungen sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung der oben genannten Bedingungen Bericht zu erstatten.

Begründung:

Das nach langen Verhandlungen unterzeichnete „Memorandum of Understanding" zwischen dem Senat, den Universitätspräsidenten und den Präsidenten der großen außeruniversitären Einrichtungen birgt weiterhin größere Abgeordnetenhaus Berlin ­ 16. Wahlperiode Drucksache 16 /1619

Risiken für die Hochschulen und die Wissenschaftslandschaft in sich. Die Akademischen Senate von Technischer und Freier Universität, in Grenzen auch der Humboldt-Universität, haben die Probleme erkannt und in ihren Beschlüssen deutlich zum Ausdruck gebracht. Insbesondere besteht die Sorge, dass die mittelfristige Finanzierung der geplanten Stiftung und die durch sie geförderten Projekte zu Lasten der Finanzierung der Universitäten geht ­ insbesondere durch eine Aufrechnung mit den Globalsummen des Hochschulvertrages. Das wäre dann nicht, wie von Senator Zöllner versprochen, zusätzliches Geld, sondern lediglich eine Umverteilung.

Über die Errichtung und Finanzierung einer Struktur zur Förderung von Spitzenforschung kann also nicht geredet werden, ohne gleichzeitig auch über die Hochschulverträge und die ohnehin bestehenden finanziellen Risiken der Hochschulen zu reden ­ und umgekehrt.

Um die Förderung der Wissenschaft auf ein solides Fundament zu stellen ist es daher dringend notwendig, solche Verhandlungen mit den Verhandlungen über die nächsten Hochschulverträge und somit der finanziellen Absicherung zu koppeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass mit der Errichtung einer Stiftung oder anderen Struktur die Wissenschaftslandschaft in Berlin entgegen aller guten Vorsätze nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.

Zudem sehen das Memorandum und frühere Darlegungen vor, dass die Stiftung Aufgaben im Rahmen von wissenschaftlicher Schwerpunktbildung, Strategieund Strukturplanung etc. erhält. Dies ist mit dem in Berlin bislang geltenden politischen Leitbild einer weitestgehenden Hochschulautonomie in gesellschaftlicher Verantwortung und einer Beschlussfassung unter Mitwirkung aller Statusgruppen im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung nicht vereinbar. Hier gilt es daher im Interesse der Wissenschaft Klarheit zu schaffen.