Insoweit trägt das Wasserversorgungskonzept auch zu einer Deregulierung bei verbunden mit wirtschaftlichen Entlastungen der

Schutzzonen ergibt sich zudem die Möglichkeit einer intensiveren Nutzung bzw. Verwertung der Liegenschaften. Diese gilt insbesondere für die in den bisherigen engeren Schutzzonen gelegenen Flächen, für die bislang ein Bauverbot bestand.

Insoweit trägt das Wasserversorgungskonzept auch zu einer Deregulierung bei, verbunden mit wirtschaftlichen Entlastungen der Grundstückseigentümer.

Die bestehenden Schutzgebietsverordnungen werden ab sofort nicht mehr vollzogen, das Verfahren zu ihrer förmlichen Aufhebung ist eingeleitet.

Wesentliche Einflussgröße für den Wasserpreis sind die Betriebskosten. Daher war auch die wirtschaftliche Betriebsführung ein wesentlicher Aspekt bei der Entscheidung gewesen, welche Wasserwerksstandorte künftig die Wasserversorgung Berlins gewährleisten sollen. Aufgrund des Weiterbetriebs der bisher genutzten neun Wasserwerke und des neu aufzubauenden Wasserwerks Johannisthal werden die Investitionen für die BWB ganz wesentlich auf das für den Erhaltungsaufwand notwendige Maß begrenzt.

Die Versorgungssicherheit zu angemessenen Preisen in den künftigen Jahren und Jahrzehnten hängt natürlich auch von dem künftigen Grundwasseraufkommen und dessen Qualität ab. Das Grundwasser bildet sich in Berlin aus Versickerungen der Niederschläge sowie aus dem Uferfiltrat der oberirdischen Fließgewässer Havel, Spree und Dahme.

Daher wurden neben den Auswirkungen des Klimawandels auch die zu erwartenden Veränderungen der chemischen Inhaltsstoffe der Zuflüsse (z.B. Sulfatanstieg in der Spree) und die Auswirkungen der Einleitung des gereinigten Abwassers aus den Klärwerken in die Untersuchung einbezogen. ­ Im Wasserversorgungskonzept werden dazu Szenarien beschrieben, wie auch unter veränderten Bedingungen die Versorgung der Bevölkerung Berlins mit Trinkwasser gesichert ist.

Ein Abdruck des Wasserversorgungskonzeptes ist beigefügt.

Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und / oder Wirtschaftsunternehmen

Mit Ausnahme der beschriebenen Kostenentlastungen auf Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen in den Wasserschutzgebieten entstehen weitere Kostenauswirkungen durch das Wassersorgungskonzept nicht.

Flächenmäßige Auswirkungen

Neben der Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnungen ergeben sich keine weiteren flächenmäßige Auswirkungen aus dem Wasserversorgungskonzept.

Teile der aufzuhebenden drei Wasserschutzgebiete sind zugleich Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete, die auf eigenen Rechtsverordnungen basieren und daher insoweit von der Aufhebung der Wasserschutzgebiete nicht tangiert werden.

Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Auswirkungen für die Zusammenarbeit mit Brandenburg ergeben sich aus dem Wasserversorgungskonzept ebenfalls nicht. Es sieht den weiteren Betrieb des außerhalb des Stadtgebietes gelegenen Wasserwerks Stolpe, über das sowohl Teile des Stadt4 gebietes Berlins wie auch des Umlandes versorgt werden.

Auswirkungen auf die Umwelt

Es ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt aus dem Wasserversorgungskonzept. Aus der Aufhebung der drei Wasserschutzgebiete können sich lediglich Auswirkungen auf das Umweltmedium Wasser ergeben.

Für die aufzuhebenden Wasserschutzgebiete Altglienicke und Buch sind jedoch keine Auswirkungen auf die Umwelt mehr zu erwarten, da in diesen Wasserwerken bereits seit mehreren Jahren kein Grundwasser mehr gefördert wurde. Die früheren abgesenkten Grundwasserstände sind zwischenzeitlich wieder auf das Niveau ohne Wasserwerksbetrieb angestiegen, ohne dass dies zu nachteiligen Auswirkungen in der Umgebung der Werke geführt hat.

Das Wasserwerk Jungfernheide wird seit 2002 nicht mehr für die Trinkwasserversorgung eingesetzt. Seitdem erfolgt eine Förderung durch die BWB nur noch im Zuge der Grundwasserhaltung im Auftrage eines in der Nachbarschaft ansässigen Elektrokonzerns, um Vernässungen von Tiefkellern der Firma zu vermeiden sowie für Sanierungszwecke. Die Fördermenge betrug in den letzten vier Jahren bis zu 5,5 Mio. m³/a Grundwasser und lag damit nur geringfügig unter den in früheren Jahren für Trinkwasserzwecke geförderten Nettomengen an Grundwasser.

Derzeit finden mit der Firma Gespräche statt, die das Ziel haben, die derzeitige flächenhafte Grundwasserabsenkung in eine standortbezogene Grundwasserhaltung zu verändern.

Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben:

Es sind nur unbedeutende Auswirkungen auf die Einnahmen durch wegfallende Gebühren zu erwarten. Im Jahre 2007 sind für die insgesamt 15 Wasserschutzgebiete auf dem Gebiet Berlins für Genehmigungen, Erlaubnisse und Befreiungen zusammen 37.619,73 an Gebühren erhoben worden. Auswirkungen auf die Ausgaben entstehen nicht.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Der wegfallende geringfügige Verwaltungsaufwand ist bereits bei der Personaleinsparung für 2009 im Zusammenhang mit dem Wegfall einer Stelle der Vergütungsgruppe IV b mit berücksichtigt worden.