Finanzierungsrechnung

Die Finanzierungsrechnung (Gegenstück zur Finanzierungsübersicht im Gesamtplan des Haushaltsplans) weist den Finanzierungssaldo mit -1 805 071 543,41 aus. Der Finanzierungssaldo zeigt den bereinigten haushaltsbezogenen Netto-Kreditbedarf (vgl. § 82 Nr. 2 Buchstabe c LHO). Er entwickelte sich seit dem Jahr 2004 wie folgt:

Bei der Berechnung des Finanzierungssaldos werden auch die in Vorjahren erzielten Abschlussergebnisse berücksichtigt.

Die Fehlbeträge des Haushaltsjahres 2004 der Bezirke Pankow, Spandau und Marzahn-Hellersdorf wurden, weil entsprechende Buchungen bei den dafür vorgesehenen Titeln vorgenommen wurden, in die Berechnung einbezogen. Der Rechnungshof hat jedoch festgestellt, dass diese nicht tatsächlich ausgeglichen wurden. Die Bezirke haben in Höhe der zum Ausgleich benötigten Beträge pauschale Minderausgaben veranschlagt. Nach den Erläuterungen wurde die Erwirtschaftung im Rahmen der Haushaltswirtschaft nicht erwartet. Die Bezirke haben zum Jahresende die nicht erwirtschafteten Beträge als nicht zugelassene Mehrausgaben abgesetzt. Dies ist der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bekannt. Zwischenzeitlich werden von den betroffenen Bezirken Konsolidierungskonzepte zum Abbau der Defizite verlangt, die nicht in jedem Falle den gewünschten Erfolg erzielt haben. So ist der Fehlbetrag des Bezirks Marzahn-Hellersdorf im Haushaltsjahr 2006 (23 796 067,57) gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 (23 656 248,73) angewachsen.

Der Rechnungshof stellt einen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 LHO fest, nach dem eine Verpflichtung des Defizitausgleichs spätestens im übernächsten Jahr besteht.

Zu 44: Die Senatsverwaltung für Finanzen wird verstärkt auf die Einhaltung von § 25 Abs. 3 LHO drängen.

In der Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung (Drs 16/0806) sowie im Druckstück (S. 5 und 7, 10 und 12 sowie 231 und 233) sind bei den jeweiligen Haushaltsabschlüssen die einzelnen Abschlussergebnisse des Vorjahres zwar an falscher Stelle dargestellt; dies hat aber keinen Einfluss auf die jeweils ausgewiesenen rechnungsmäßigen Jahresergebnisse.

Das rechnungsmäßige Jahresergebnis nach § 83 Nr. 2 Buchstabe d LHO (Überschuss) ist unter Berücksichtigung der in T 40 Abs. 2 und 3 genannten Sachverhalte um insgesamt 122 408,53 zu hoch ausgewiesen. Es entspricht dem in T 40 Abs. 4 genannten Betrag von 526 395 078,59.

Das rechnungsmäßige Gesamtergebnis nach § 83 Nr. 2 Buchstabe e LHO (Fehlbetrag) beträgt 206 720 515,26 (206 720 605,73 - 90,47 ; vgl. T 40 Abs. 3). 2

Das für das Haushaltsjahr 2005 ausgewiesene rechnungsmäßige Jahresergebnis ist um

258 460,00 zu gering (vgl. Vorjahresbericht T 45).

Das für das Haushaltsjahr 2006 ausgewiesene rechnungsmäßige Jahresergebnis ist um 122 408,53 zu hoch (vgl. T 40).

Zu 45: Die Darstellung an falscher Stelle ist auf einen redaktionellen Fehler zurück zu führen. Die Berechnungen für das rechnungsmäßige Jahres- und Gesamtergebnis werden jeweils bestätigt.

Die in der Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse ausgewiesenen Beträge stimmen wegen Fehlbuchungen nicht mit den Beständen überein, die in die entsprechenden Bücher der Kassenwirtschaft des nächsten Haushaltsjahres übertragen wurden. Sie entsprechen jedoch dem Stand zum Jahresabschluss und den Meldungen der Dienststellen. Die notwendigen Korrekturbuchungen wurden im Haushaltsjahr 2007 vollzogen.

Im Rahmen der Haushaltswirtschaft ergeben sich regelmäßig Abweichungen von der Haushaltsplanung. Teile davon werden in der Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan (Nr. 11.4.2 AV § 80 LHO) dargestellt. Ebenso sind sie in der Rechnungsnachweisung (Tabellen 100 und 300) abgebildet.

In der Rechnungsnachweisung sind beim Bezirk Pankow um 1 200 000 und beim Bezirk Spandau um 517 000 höhere Beträge als in der Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan ausgewiesen. Die Abweichungen beruhen bei beiden Bezirken auf Sollveränderungen (Erhöhungen) bei einem Einnahmetitel aufgrund eines Ergänzungsplans.

Daneben sind für die Bezirke Pankow (30 610,91) und Spandau (66 909,69) überhöhte Beträge für die Deckungsfähigkeit bzw. Verstärkungsmittel für die Bezirkshaushaltspläne in beiden Nachweisungen ausgewiesen, die allein aus Buchungskombinationen mit dem Merkmal M3 für den Ergänzungsplan resultieren.

Ferner sind für die Hauptverwaltung um 29 007,85 zu hohe Beträge für die Deckungsfähigkeit ausgewiesen. Diese betreffen Titel für Personalausgaben und basieren auf der Kombination von Sollzugang und Sollabgang bei den Buchungsmerkmalen D1 und D3 für die Deckungsfähigkeit. Gleichartige Feststellungen wurden bei den Bezirken getroffen.

So sind z. B. für den Bezirk Spandau um 363 318,14 zu hohe Beträge für die Deckungsfähigkeit ohne Berücksichtigung der zuvor genannten Abweichungen wegen der Buchungen des Ergänzungsplans aufgeführt.

Darüber hinaus sind die überplanmäßigen Ausgaben bei Kapitel 0920 - Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz - Gesundheit und Verbraucherschutz - Titel 42501 - Vergütungen der planmäßigen Angestellten - um 630 421,75 zu hoch ausgewiesen. Die rechtzeitige Rückführung nicht benötigter überplanmäßiger Mittel - vor dem Lauf der maschinellen Deckungsfähigkeit - wurde versäumt.

Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Rechnung künftig auf Unstimmigkeiten bei den höheren und neuen Ausgaben überprüft und erläutert.

Zu 47: Die aufgrund der Prüfungsergebnisse festgestellten Ergebnisse werden bestätigt.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat auf einen zu hohen Betrag bei der Deckungsfähigkeit im Rahmen der Darstellung der höheren und neuen Ausgaben in einer Fußnote hingewiesen. Dieser Umstand ist der alleinigen Darstellung der höheren und neuen Ausgaben geschuldet (Sollerhöhungen).

Die Darstellung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan lässt eine Saldierung von Zu- und Abgängen nicht zu. Für den Bereich der Personalausgaben, für den die maschinelle Deckungsfähigkeit nach Abschluss aller Buchungsvorgänge für den Ausgleich von Titeln eingerichtet ist, kann es daher zu einer Verschiebung von nicht verwendeten Deckungsmitteln, Sollstellungen für überplanmäßige Ausgaben oder aufgrund eines Ergänzungsplans durch die maschinelle Deckungsfähigkeit kommen, die dann ebenfalls als höhere Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan erfasst und nachgewiesen werden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Vorfeld der Durchführung der maschinellen Deckungsfähigkeit alle Organisationseinheiten zu einer Prüfung auf nicht verausgabte überplanmäßige Mittel und einer entsprechenden Korrekturbuchung (Minderung) aufgefordert.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird eine zusätzliche Prüfungsebene in die Rechnungslegung einziehen.

Für Haushaltsüberschreitungen aufgrund über- und außerplanmäßiger Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen ist die nachträgliche Genehmigung des Abgeordnetenhauses einzuholen (Artikel 88 Abs. 2 VvB). Sie werden in Anlagen zur Haushalts- und Vermögensrechnung nachgewiesen (§ 85 Nr. 1 LHO). Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus am 4. September 2007 eine Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung (Drs 16/0809) und am 18. Januar 2008 eine entsprechende Nachweisung für die Bezirke (Drs 16/1127) zur Genehmigung vorgelegt. Das Abgeordnetenhaus hat die Haushaltsüberschreitungen der Hauptverwaltung am 22. November 2007 und die der Bezirke am 28. Februar 2008 genehmigt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 betragen nach den Vorlagen an das Abgeordnetenhaus insgesamt 548 312 927,04. Die überplanmäßigen Ausgaben sind wegen versäumter Mittelrückführung bei der Buchungsstelle 0920/42501 um 630 421,75 zu hoch ausgewiesen (vgl. T 47 Abs. 5).

Die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betragen nach den o. g. Vorlagen im Haushaltsjahr 2006 insgesamt 41 512 164,79.

Zu 48: Das aufgrund der Prüfungsergebnisse festgestellte Ergebnis für die überplanmäßige Ausgaben wird bestätigt.

Für das Haushaltsjahr 2006 sind insgesamt 325 201 100 pauschale Minderausgaben (1,6 v. H. des Haushaltsvolumens) veranschlagt worden, davon für die Hauptverwaltung 234 151 900 Bezirke 91 049 200.

Für die Hauptverwaltung sind insgesamt 43 950 448,96 und für die Bezirke 58 867 000 als nicht zugelassene Mehrausgaben ausgewiesen. Davon entfallen auf die Bezirke Pankow 25 316 000, Spandau 12 908 000 und MarzahnHellersdorf 20 643 000 (vgl. T 44 Abs. 3).

Die im Haushaltsplan bei der Senatsverwaltung für Finanzen veranschlagten pauschalen Minderausgaben für Effizienzgewinne aus dem Facility Management von 26,8 Mio. konnten nicht erwirtschaftet werden. Weiterhin mussten im Einzelplan 10 nicht zugelassene Mehrausgaben für die Kostenerstattung der Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten sowie für Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft gebucht werden.

Zu 49: Die Erbringung der pauschalen Minderausgaben in Höhe von 26,8 Mio. für Effizienzgewinne aus dem Facility Management kann nicht titelscharf nachgewiesen werden. Gemäß den Erläuterungen zu 2990/97210, umfassen diese pauschalen Minderausgaben einen Sammeltatbestand, der eine Vielzahl von Einnahme- und Ausgabetiteln betrifft. Aus buchungstechnischen Gründen empfiehlt sich deshalb eine Ausbuchung zum Jahresende mit dem Buchungstextschlüssel „M60 - Ausgleich nicht zugelassener Mehrausgaben".

Das Haushaltsjahr 2006 schloss mit einem Primärüberschuss von rund 415 Mio. ab. Gegenüber einem geplante Primärdefizit von rund 785 Mio. stellt das eine Verbesserung um rund 1.200 Mio. dar. Bereinigt um die durch Steuereinnahmen verursachte außerordentliche Verbesserung des Primärsaldos und die unabweisbaren Mehrausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Transferleistungen, ergibt sich eine Verbesserung von 214 Mio.. Insofern sind die pauschalen Minderausgaben als erbracht anzusehen.