Umweltschutzgebührenordnung

Die Gebühren sind mit Wirkung vom 21.03.2008 durch die novellierte Umweltschutzgebührenordnung (GVBl. 2008, S. 75) erhöht worden.

3. Durch Änderungsverordnung vom 19.03.2008 (GVBl. 2008, S. 86) ist der Ausschluss der nicht gefährlichen Bauabfälle zur Beseitigung mit Wirkung vom 16.07.2009 erfolgt.

Ab Mitte 2009 wird damit der Landeshaushalt nicht mehr mit Kosten für die öffentliche Bauabfallentsorgung belastet.

Zusammenfassend sind auf Seiten der Senatsverwaltung keine Versäumnisse erkennbar. Die Gesamtbewertung ergibt keinen Vorrang des Kostendeckungsprinzips, die Ausgaben waren vom Parlament durch das Haushaltsgesetz gebilligt und sind ordnungsgemäß erfolgt. Der geforderte Ausschluss der Bauabfälle analog Hamburg war nicht angezeigt, da dies Ausgleichsansprüche der MEAB ausgelöst hätte. Über die Umschlagstelle der BEHALA sollten bewusst Bauabfälle gelenkt werden, um dem sonst gegebenen Mengenabfluss entgegenzuwirken.

F. Stadtentwicklung (einschließlich Bauen, Wohnen und Verkehr)

1. Unzutreffende Kostenermittlung bei der Standortverlagerung der KopernikusOberschule

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf plant den Neubau (Ersatzbau) der Kopernikus-Oberschule in den denkmalgeschützten Gebäuden der ehemaligen Telefunken-Werke und späteren McNair-Kaserne statt am bisherigen Standort am Ostpreußendamm. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat auf Vorlage des Bezirksamts dem Grundstückskauf am neuen Standort zugestimmt. Dabei sind ihm nicht die geprüften Baukosten des Bedarfsprogramms, sondern um 5,6 Mio. geringere Kosten auf der Grundlage einer unzutreffenden und ungeprüften Kostenermittlung mitgeteilt worden. Den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Standortverlagerung hat das Bezirksamt bisher nicht erbracht.

Nach Schließung und anschließendem Abriss des asbestbelasteten Gebäudes der Kopernikus-Oberschule am Standort Ostpreußendamm sowie Sanierung der zugehörigen Sporthalle hatte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit dem Ziel eines Neubaus einen Bauwettbewerb und mehrfache Neu- und Umplanungen durchgeführt. Keine dieser Planungen wurde umgesetzt. Die Kosten beliefen sich auf über 3,2 Mio. und sind später als „verlorene Planungskosten" ausgewiesen worden. Um weitere Planungskosten zu vermeiden, hatte das Bezirksamt die Planungsunterlagen des damaligen Bezirksamts Wilmersdorf für den Neubau einer Schule an der Emser Straße übernommen, um auf dem Grundstück Ostpreußendamm den eigenen Neubau als Wiederholungsbau zu realisieren.

Im Herbst 2001 bot ein Investor dem Bezirksamt an, in den denkmalgeschützten Gebäuden der ehemaligen TelefunkenWerke und späteren McNair-Kaserne an der Goerzallee/Osteweg in Berlin-Lichterfelde eine Schule schlüsselfertig im Wege der Sonderfinanzierung zu erstellen. Hierzu hatte der Architekt des Investors eine Einpassplanung durchgeführt.

Als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte stellte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf für den geplanten Neubau (Ersatzbau) der Kopernikus-Oberschule am Ostpreußendamm ein Bedarfsprogramm auf. Alternativ wurde ein Bedarfsprogramm für den Standort Goerzallee/Osteweg erarbeitet.

Bedarfsprogramme sind für Hochbaumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 3 Mio. aufzustellen (Nr. 2.2.4 AV § 24 LHO). Sie dokumentieren die Grundlagen der Vorhaben, deren Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Dringlichkeit sowie deren voraussichtliche Kosten. Das genehmigte Bedarfsprogramm ist verbindliche Vorgabe für die Aufstellung der weiteren Planungsunterlagen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte die Bedarfsprogramme des Bezirksamts am 21. März 2003 im Einvernehmen mit der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mit Gesamtkosten von 22,8 Mio. für den Standort Ostpreußendamm gebilligt und - alternativ dazu - mit Gesamtkosten von 24,2 Mio. für den Standort Goerzallee/ Osteweg geprüft. Sie hatte verbindlich festgelegt, dass das gebilligte Bedarfsprogramm bei der Aufstellung der Planungsunterlagen zugrunde zu legen ist. Bei einer Entscheidung des Bezirksamts zum Kauf des Grundstücks Goerzallee/Osteweg und der Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses zu einer Sonderfinanzierung hätte das alternativ geprüfte Bedarfsprogramm berücksichtigt werden können. Die Überlegungen zu einer Sonderfinanzierung sind vom Bezirksamt nicht weiterverfolgt worden.

Das Bezirksamt präferierte den Standort Goerzallee/Osteweg. Sein erster Entwurf einer Hauptausschussvorlage zum Kauf dieses Grundstücks scheiterte am Widerspruch der Senatsverwaltung für Finanzen, die den Bedarf angesichts rückläufiger Schülerzahlen infrage stellte und „Fehler bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung" beanstandete. Die Senatsverwaltung verwies wegen der Bewertung der alternativen Standorte auf einen vergleichbaren Fall, den der Rechnungs105 hof in seinem Jahresbericht 2003 (T 206 bis 210) aufgegriffen hatte. Das Abgeordnetenhaus hatte seinerzeit die Erwartung ausgesprochen, dass dem Hauptausschuss nur Vorlagen über finanzwirksame Maßnahmen vorgelegt werden, in denen alle relevanten Lösungsmöglichkeiten vollständig und methodisch sorgfältig dargestellt werden (vgl. Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 03.06.04, Plenarprotokoll 15/52).

Zu180 bis 182: Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestehen gegen die Sachdarstellung keine Einwände.

Der Hauptausschuss hat auf Vorlage des Bezirksamts vom 8. November 2005 (rote Nr. 3600), die von den für Finanzen, für Stadtentwicklung und für Bildung zuständigen Senatsverwaltungen mitgezeichnet worden war, dem Kauf eines 26 070 m² großen Teilstücks des Grundstücks Goerzallee/Osteweg einschließlich aufstehender Gebäudeteile und deren Entkernung für die Unterbringung der Kopernikus-Oberschule (Ersatzbau) am 16. November 2005 zugestimmt.

In seiner Vorlage an den Hauptausschuss hat das Bezirksamt ausgeführt, dass ein Bedarfsprogramm für den Standort Goerzallee/Osteweg aufgestellt und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Datum vom 21. März 2003 geprüft worden sei. In einer als Anlage beigefügten „Wirtschaftlichkeitsanalyse" vom Oktober 2005, die der Rechnungshof etwa zeitgleich mit dem Hauptausschuss erhielt, hat das Bezirksamt unter „Allgemeine Informationen" angegeben, dass eine Kostenschätzung des Architekten zu diesem Standort aufgrund einer vorhandenen Einpassplanung abgegeben worden sei, die mit den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport sowie für Stadtentwicklung abgestimmt und sowohl vom bezirklichen Hochbauamt als auch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überprüft worden sei.

Hinsichtlich des Standortes am Ostpreußendamm seien die abgerechneten Kosten für den baugleichen Schulneubau der Schule an der Emser Straße herangezogen worden.

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass mit diesen Ausführungen ein tatsächlich aber nicht bestehender Zusammenhang zwischen dem geprüften Bedarfsprogramm vom März 2003 für den Standort Goerzallee/ Osteweg und der Wirtschaftlichkeitsanalyse vom Oktober 2005 hergestellt wird. Die der Wirtschaftlichkeitsanalyse zugrunde gelegten Gesamtkosten für die alternativ gegenübergestellten Standorte entsprechen nicht denen der geprüften Bedarfsprogramme.

Zu 183: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann die Beanstandungen in Bezug auf die Vorlage des Bezirksamts vom 8.11.2005 (rote Nr. 3600) nachvollziehen.

Sie kann die Aussage des Bezirksamtes, dass die der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde gelegte Einpassplanung von ihr überprüft worden sei, nicht bestätigen. (zur Mitzeichnung der Hauptauschussvorlage siehe Stellungnahmen zu 186 und 190)

Nach den Unterlagen des Bezirksamts ist in Übereinstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung festgelegt worden, dass die geprüften Bedarfsprogramme vom 21. März 2003 zu den Alternativstandorten Ostpreußendamm und Goerzallee/Osteweg für eine detaillierte Berechnung nicht verwendet werden. Hingegen sind in der dem Hauptausschuss vorgelegten Wirtschaftlichkeitsanalyse vom Oktober 2005 die Gesamtkosten (einschließlich verlorener Planungskosten und Sporthalle, ohne Erwerb und Erlöse) gegenüber den geprüften Gesamtkosten des Bedarfsprogramms für den Standort Ostpreußendamm um 4,7 Mio. (von 22,8 Mio. auf 27,5 Mio.) höher und für den Standort Goerzallee/Osteweg um 5,6 Mio. (von 24,2 Mio. auf 18,6 Mio.) niedriger angegeben worden. 4 = 1 690 T, aus Bedarfsprogramm KGr. 6 = 200 T = 11 830 T + verlorene Planungskosten = rund 15 000 T), geplante Grundstücksverkäufe Drake- und Plantagenstraße nicht berücksichtigt, da im Vergleich kostenneutral, zum Vergleich 16 v. H. MwSt. berechnet

Nach den Ergänzenden Regelungen zu den AV § 24 LHO (Nr. 11 ABau) hat bei Nichteinhaltung der Vorgaben (hier des Kostenrahmens) aus dem genehmigten Bedarfsprogramm die für das Bauen zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit den anderen beteiligten Verwaltungen über den Fortgang des Verfahrens, ggf. über den Abbruch zu entscheiden. Angesichts der gravierenden Abweichung der Wirtschaftlichkeitsanalyse vom Oktober 2005 von den genehmigten Bedarfsprogrammen vom März 2003 hätte daher eine erneute Prüfung durch die zuständigen Stellen durchgeführt werden müssen, da Bedarfsprogramme einschließlich der darin enthaltenen Kostenrahmen die verbindliche Grundlage für die weitere Planung sind. Das Bezirksamt hat seine der Wirtschaftlichkeitsanalyse zugrunde gelegten Kostenermittlungen jedoch nicht als Bestandteil eines überarbeiteten Bedarfsprogramms der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur erneuten Prüfung eingereicht. Es hat damit dem Hauptausschuss zur Entscheidung über den Schulneubau am Standort Goerzallee/Osteweg ungeprüfte Kostenschätzungen vorgelegt, die nicht im Rahmen des vorgeschriebenen Bedarfsprogramms genehmigt waren.

Die Erhöhung der Gesamtkosten (Ansicht 43 Zeile 5) für den Standort Ostpreußendamm in der Wirtschaftlichkeitsanalyse gegenüber dem gebilligten Bedarfsprogramm auf 27,5 Mio. ist insbesondere auf die Erhöhung der Planungskosten (KGr. 7) um 1,2 Mio. zurückzuführen. Dabei hat das Bezirksamt nicht berücksichtigt, dass durch den Wiederholungsbau am Standort Ostpreußendamm nicht höhere, sondern im Gegenteil geringere Planungskosten zu veranschlagen waren, weil die Planungsunterlagen im Wesentlichen bereits vorliegen.

Zudem hat das Bezirksamt eine Hallenerweiterung der vorhandenen Sporthalle am Ostpreußendamm um zwei Hallenteile mit 2,5 Mio. in Ansatz gebracht. Begründet wurde die Erweiterung damit, dass die Halle zu 80 v. H. vom benachbarten Oberstufenzentrum (OSZ) Wirtschaft und Verwaltung genutzt werde und die Nutzung durch die KopernikusOberschule zu einem Zurückdrängen der Schüler des OSZ führen würde. Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Sporthallenerweiterung hatten die zuständigen Bezirks- und Senatsdienststellen bei der Aufstellung und der Prüfung des Bedarfsprogramms vom 21. März 2003 nicht festgestellt. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die Begründung des Bezirksamts eine Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung nicht ersetzen kann. Er sieht die vom Bezirk vorgenommene höhere Kostenschätzung für den Standort Ostpreußendamm insgesamt als nicht schlüssig an.

Zu 184 und 185: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestehen gegen die Darstellung keine Einwände.

Für den favorisierten Standort Goerzallee/Osteweg hat der vom Bezirksamt beauftragte Architekt mit einer „qualifizierten Kostenschätzung" auf der Grundlage der Einpassplanung um 5,6 Mio. (23 v. H.) geringere Gesamtkosten (Ansicht 43

Zeile 5) von 18,6 Mio. gegenüber dem Kostenrahmen des geprüften Bedarfsprogramms (24,2 Mio.) ermittelt, obwohl das Raumprogramm nicht reduziert wurde und darüber hinaus das Bauen im denkmalgeschützten Bestand erfahrungsgemäß zu höheren Kosten führt. Es ist nicht ersichtlich, dass diese Kosten in der Kostenschätzung - und damit in der Wirtschaftlichkeitsanalyse des Bezirksamts vom Oktober 2005 - berücksichtigt worden sind.

Im Übrigen ist eine „qualifizierte Kostenschätzung" in dem für Kostenermittlungen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) vorgeschriebenen Regelverfahren nicht vorgesehen. Die „qualifizierte Kostenschätzung" wurde überdies anhand von Plänen erstellt, deren Detaillierungsgrad nicht ausreicht.