Entwicklungsgebiet

Beschreibung der Vorgehensweise, Hinweise zu aufgetretenen Schwierigkeiten bzw. weiterem Untersuchungsbedarf Vorgehensweise Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung festgelegt.

Generell finden bei der Bestandsaufnahme des Umweltzustandes die für das Entwicklungsgebiet Berlin-Johannisthal/Adlershof vorliegende Biotopkartierung sowie die Daten aus dem Umweltatlas Berlin Berücksichtigung.

Hinweise zu Schwierigkeiten, weiterer Untersuchungsbedarf

Es sind keine Schwierigkeiten aufgetreten, die die Beurteilung der Erheblichkeit von möglichen Umweltauswirkungen des Planungsvorhabens maßgeblich eingeschränkt haben. Weiterer Untersuchungsbedarf besteht nicht.

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt

Die Überwachung der Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, erhebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden, obliegt dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der Altlastenbelange (Kapitel 3.2.1.3), die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auf den Flächen für Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung im GE 1 (Kapitel 3.2.2.6) sowie die artenschutzrechtlichen Belange (Kapitel 3.2.2.7).

Zur Sicherung des Umweltzustandes erfolgte bisher nach umfassenden Planungsänderungen eine Fortschreibung der Gesamtbewertung des ökologischen Eingriffs für das Gebiet der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof durch den Entwicklungsträger.

Als Beurteilungsgrundlage für die Auswirkungen auf den Artenschutz wurde ein gesondertes faunistisches Fachgutachten (Büro UmLand, 2/2006) erstellt. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden stichprobenartige Bestandserhebungen Ende 2005 sowie im Jahr 2006 durchgeführt. Untersucht wurden die Artengruppen Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien und Insekten trockenwarmer Standorte.

Da im Geltungsbereich und angrenzend empfindliche Nutzungen vorhanden sind, wurde ein Büro zur Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen gemäß DIN 18005-1 beauftragt.

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde, wie für Bebauungspläne im Entwicklungsgebiet üblich, im Rahmen eines gesondert erstellten Gutachtens („Ökologische Eingriffs- / Ausgleichsbewertung zum Bebauungsplan XV-51d bearbeitet. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt. Das Gutachten enthält eine ausführliche Bewertung möglicher Umweltauswirkungen des Planvorhabens auf den Schutzgutkomplex Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Weiterhin beinhaltet das Gutachten eine Bewertung der Eingriffe in den geschützten Baumbestand sowie in die nach § 26a NatSchG Bln geschützten Biotope.

Die naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung wurde für die Schutzgüter Biotope (Lebensräume für Flora und Fauna), Boden, Wasser und Klima anhand der von AUHAGEN 1993 entwickelten quantitativen Methode zur Eingriffsbilanzierung vor42 genommen (vereinfachtes Berechnungsverfahren für die Bebauungspläne im Gebiet der Entwicklungsmaßnahme Johannisthal / Adlershof). Eingriffe in das Landschaftsbild wurden verbal-argumentativ bewertet. Die Eingriffe in den geschützten Baumbestand wurden nach den Vorgaben der Baumschutzverordnung Berlin bilanziert.

Für die übrigen im Rahmen der Umweltprüfung betrachteten Schutzgüter erfolgte die Beurteilung der Auswirkungen auf der Basis der ökologischen Risikoanalyse ergänzt durch jeweils geltende fachgesetzliche Vorgaben und fachlich anerkannte Standards oder Richt- bzw. Grenzwerte zur Einschätzung von Umweltwirkungen.

Zusammenfassung:

Mit der durch die Festsetzungen des Bebauungsplans vorbereiteten baulichen Entwicklung sind Auswirkungen in Natur und Landschaft verbunden.

Zu beurteilen waren mögliche Beeinträchtigungen besonderer Naturhaushaltsfunktionen, Eingriffe in den Gehölzbestand sowie Auswirkungen bezüglich der nach § 26a NatSchG Bln geschützten Biotope.

Es war zu prüfen inwieweit sich Kompensationsanforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffs- / Ausgleichsbewertung einschließlich des Eingriffs in den geschützten Baumbestand ergeben und der Ausgleich umgesetzt werden kann.

Mögliche, von der Gebietsentwicklung ausgehende Immissionsbelastungen (Verkehrs- und Gewerbelärm) waren zu beurteilen, da empfindliche Nutzungen (Wohnen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur) im Geltungsbereichs vorhanden sind.

Weiterhin waren Auswirkungen auf das Vorkommen von Tierarten, inwieweit sie den besonderen Artenschutzbestimmungen gemäß § 42 BNatSchG unterliegen, einzuschätzen.

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Prüfung für die Schutzgüter zusammengefasst dargstellt, für die erhebliche Auswirkungen festzustellen waren.

Schutzgut Menschen Erholung

Die im Bestand vorhandene Tennisanlage wird durch eine Fläche für Spiel- und Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Tennisanlagen planungsrechtlich gesichert. Der Bedarf an Erholungsflächen kann darüber hinaus durch eine behutsame Erschließung der naturnahen Parkanlagen im Geltungsbereich durch Wege sichergestellt werden, die sowohl den Biotopschutz als auch den Lärmschutz berücksichtigen.

Lärmbelastung:

Es wurde festgestellt, dass sich im Wirkraum des Vorhabens empfindliche Nutzungen befinden, so dass Störungen durch Lärmemissionen durch gewerbliche Nutzungen nicht ausgeschlossen werden können.

Zur Vorsorge plant der Bebauungsplan die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) in den für die Gewerbegebiete GE 2 (GE 2_1, GE 2_2, GE 2_3, GE 2_4) und GE 3 (GE 3_1, GE 3_2 und GE 3_3) festgesetzt. Bezogen auf den Verkehrslärm wird der Orientierungswert von (55/55 dB(A) in der naturnahen Parkanlage Volmerstraße/ Richard-Willstätter-Straße tagsüber in den Randbereichen um 5 dB(A) überschritten und nachts eingehalten.

Da die öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Parkanlagen" festgesetzt werden und der Biotopschutz Vorrang vor der Erholungsnutzung hat, ist aus schalltechnischer Sicht die Festsetzung der öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Parkanlage" im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-51d unproblematisch. Im Mischgebiet wird im Abstand von Meter von der Straßenmitte der Orientierungswert von 60/50 dB tags/nachts jeweils um 5 dB(A) überschritten.

Aufgrund dieser Bewertung sind zum Schutz gegen Außenlärm für schutzbedürftige Räume auf MI-Flächen und auf Flächen für Gemeinbedarf im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-51d die in der DIN 4109 Abs. 5 angegebenen Forderungen umzusetzen.

Schutzgut Altlasten:

Für das Altlastengrundstück 6199 wurden hydraulische Sanierungsmaßnahme mit anschließender Bodensanierung durchgeführt. Bis auf eine Restbelastung des Grundwassers im südlichen Bereich des Flurstückes 7175 (Teilbereich GE 3_2) sind alle Flurstücke aus dem Altlastenkataster entlassen. Die Nutzung ist nicht eingeschränkt. Bei mit Grundwasserabsenkungen verbundenen Baumaßnahmen ist das entnommene Grundwasser entsprechend den Auflagen der Wasserbehörde zu behandeln oder zu entsorgen.

Schutzgut Wasser Bezogen auf den Grundwasserhaushalt sind in Folge der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans XV-51d keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten (Neubildung und Retention). Die vorgesehene örtliche Versickerung über Vegetationsflächen und die extensive Dachbegrünung werden zu einer Verzögerung des Regenwasserabflusses und zur Entlastung der Abwasserentsorgungssysteme beitragen.

Schutzgut Schutzgebiete:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-51d liegen keine Schutzgebiete vor.

Kultur- und sonstige Sachgüter Negative Umweltauswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Eingriffsbewertung Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt (§ 1a BauGB) Ausgehend von der zulässigen Überbauung nach § 34 BauGB ermöglicht der Bebauungsplan in den Baugebieten, Gemeinbedarfs- und Sportflächen im Geltungsbereich eine Erhöhung von überbaubaren Flächen in einer Größenordnung von maximal rund 1,6 ha (74 %).

Zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in den Naturhaushalt in den Baugebieten und der Gemeinbedarfsfläche KiTta sieht der Bebauungsplan die Sicherung wertvoller, geschlossener Gehölzbestände, die Beschränkung der zulässigen Überschreitung der GRZ auf 20 % sowie die Festsetzung von wasser- und luftdurchlässigen Wegebelägen vor. Als Kompensationsmaßnahmen plant der Bebauungsplan auf den Bauflächen die Festsetzung der extensiven Dachbegrünung und die Anpflanzung von Laubbäumen. (Die Begrünung der Stellplätze dient der allgemeinen Aufwerung des Landschaftsbildes)