Ich bitte auch den Präsidenten noch einmal den Senat darum zu bitten sich an die Redezeiten zu halten

Position vertritt, die sich hinter einem großen Qualm verbirgt, und man letztendlich gar nicht mehr nachverfolgen kann, ob sie irgendwie auch hinhaut oder ob es da wirklich einen Zusammenhang gibt zwischen Analyse und dem, was man eigentlich in Zukunft machen will.

Ich bitte auch den Präsidenten, noch einmal den Senat darum zu bitten, sich an die Redezeiten zu halten. Auch das ist eigentlich für ein lebendiges Parlament ein wenig unerquicklich, wenn wir uns bemühen, uns kurz zu halten, und dann doch sehr langatmigen Redeschwällen vonseiten des Senats ausgesetzt sind. Es ist ein gemeinsames Projekt, das Parlament lebendiger und unsere Reden interessanter zu machen und vor allen Dingen mehr zu lernen, aufeinander einzugehen und Argumente aufzunehmen.

Die Änderung der Geschäftsordnung ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt, den die Grünen unterstützen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Abg. Wedler (FDP): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte ein paar Anmerkungen zu diesem vorgelegten Antrag und zu meinem Änderungsantrag machen. Zunächst einmal war ich etwas überrascht, dass das Ganze überschrieben wurde als Dringlichkeitsantrag. Eine Dringlichkeit ist eigentlich gar nicht zu erkennen gewesen. Gleichwohl habe ich dem gestern natürlich zugestimmt. Die Dringlichkeit ergab sich schlicht und einfach dadurch, dass die Antragsfristen überschritten waren (Abg. Frau Wiedemeyer [SPD]: Genau!) und man versuchen wollte, das heute noch auf die Tagessordnung zu bringen, aber an sich war eine sachliche Dringlichkeit eigentlich nicht gegeben.

Das Zweite, was ich anmerken wollte, die Zielsetzung, die in der Begründung zum Ausdruck kommt, die beabsichtigten Änderungen und so weiter verfolgen den Zweck, die Debatten hier künftig lebhafter, spannender und aktueller zu gestalten, die Zielsetzung kann man nachhaltig unterstützen. Ob das Instrument, das man wählt, das geeignete Instrument dafür ist, darüber kann man sich natürlich Gedanken machen.

Zunächst muss man bei der Kurzintervention feststellen, dass sie wieder ein Privileg für Fraktionen ist.

Das ist das Erste, das mir aufgefallen ist, natürlich mit der Kann-Bestimmung des Präsidenten, wobei der Präsident dann immer in der Zwickmühle ist. Wenn sich jemand dazu meldet, kann er das wirklich unterbinden? Da habe ich meine Zweifel. Wahrscheinlich wird es zu der Praxis kommen, dass dieses Kann ein Muss ist, wenn sich jemand meldet, dann wird das auch so passieren, aber, wie gesagt, das mag alles diskutiert werden. Dieses Privileg für eine Fraktion, das ist das Erste, das mir aufgefallen ist. Ich möchte durch meinen Änderungsantrag bewirken, dass man noch einmal darüber nachdenkt.

In meiner ersten Überlegung hatte ich gedacht, die Formulierung einer Fraktion zu streichen, es also inhaltlich auf alle Kollegen hier auszudehnen. Möglicherweise ist das nicht intendiert in der Zielsetzung derer, die diesen Antrag gemacht haben, deswegen habe ich eine andere Überlegung gemacht und bin zu meinem Änderungsantrag gekommen, der bedeutet, das einer Fraktion stehen zu lassen und das zu ergänzen auf die Gruppe und auf Einzelabgeordnete. Es kann durchaus einmal sein, dass wir Gruppen oder Einzelabgeordnete haben. So ist dann auch mein Änderungsantrag formuliert, und ich bitte darum, dass er mitbehandelt wird bei den weiteren Beratungen.

Was man auch sagen muss, ist eben schon angeklungen. Es besteht die Gefahr, dass bei diesen Kurzinterpretationen eine neue Rederunde eröffnet wird und dadurch eine Verlängerung der Debatten ansteht.

(Zurufe: Interventionen!)

Das muss man sehr genau überlegen. Das wäre nämlich das Gegenteil dessen, was man eigentlich erreichen will, dass man im Grunde genommen eine Verlängerung der Redezeit bekommt. Das sollte nicht passieren. Eine zeitliche Verlängerung ist in jedem Fall damit verbunden, und es ist auch zu befürchten, dass eine inhaltliche Veränderung kommt, dass man dann sagt, okay, ich habe noch eine weitere Chance zu reden und nutze diese. Also, vor dem Hindergrund der Zielsetzung muss man darüber noch einmal nachdenken.

Den Verweis, und das ist schon die letzte Anmerkung, die ich machen wollte, diese kommt ebenfalls in der Begründung zum Ausdruck, den Verweis auf den Bundestag und andere Länder, die solche Regelungen haben, als Begründung heranzuziehen für so etwas, das erscheint mir nicht ausreichend. Man müsste noch einmal über die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, reden, wie die Handhabung dort ist und wie das mit Einzel- und mit Gruppenabgeordneten ist. Ich vermute, dass es im Ergebnis so ist, dass die Zielsetzung erreicht wird. Das waren meine Anmerkungen. Der Überweisung des Hauptantrags und auch der Überweisung meines Änderungsantrags werde ich natürlich zustimmen. ­ Vielen Dank!

Präsident Weber: Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss vorgesehen.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1120 abstimmen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1120 zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag des Abgeordneten Wedler, FDP, abstimmen.

Wer der Überweisung des Änderungsantrags des Abgeordneten Wedler, FDP, mit der 16/1139 zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig) Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Mitteilung des Senats vom 12. September 2006

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Abg. Herderhorst (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Diese Änderung ist insofern dringlich, als der neue beziehungsweise auf Bachelor umgestellte Studiengang bereits im Oktober 2006 starten soll.

Sehr umfängliche Vorarbeiten, die jetzt dankenswerterweise abgeschlossen werden konnten, sind die Grundlage der Änderungen dieses Gesetzes. Ich will auch an dieser Stelle erwähnen, dass wir natürlich aufgrund dieser Dringlichkeit, um den Oktober noch zu erreichen, die erste und zweite Lesung hier heute durchführen sollten.

Die Umstellung des Diplomstudiengangs Polizeivollzugsdienst zum Bachelorstudiengang wird von uns begrüßt, weil, und das ist die Begründung, an der Deutschen Hochschule für Polizei beim Aufstieg zum höheren Dienst bereits auf Masterstudiengang umgestellt wurde und somit der Zugang zu diesem Studiengang für den höheren Dienst nur unter dieser Voraussetzung eingeleitet werden kann.

Ein externer Bachelorstudiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement wird ebenfalls neu eingeführt, und zwar auf der Grundlage einer Umfrage, die bestätigt hat, dass hier im Bereich Risiko- und Sicherheitsmanagement ein großer Bedarf besteht, und zwar sowohl gewerblich als auch kommunal, um dort die Konzernsicherheit entsprechend begleiten zu können.

Der Studiengang soll komplexe Sicherheitsbelange und Professionalisierung der handelnden Akteure erfassen. Durch Vernetzung und Institutionalisierung einer qualifizierten Ausbildung wird das angestrebte intelligente Zusammenwirken mit verlässlichen Partnern im gesamten privaten Sicherheitssektor erleichtert. Insofern ist das sicherlich auch hier eine Begründung dafür, diesen Studiengang neu einzuführen.

Neben der Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung wird ebenfalls die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Polizei notwendig, die aber exekutiv abgearbeitet werden kann und wird. Die Einrichtung dieser neuen Studiengänge ist kostenneutral.

Abschließend, meine Damen und Herren, fordere ich ausdrücklich dazu auf, die Polizeiausbildung nicht zu verwissenschaftlichen, die Praxisanteile dürfen nicht darunter leiden und müssen im Curriculum für diesen Studiengang ihren Niederschlag finden, qualitativ und quantitativ. Nicht zuletzt fordere ich den Senat auf, das erste Studienjahr auch weiterhin im Dienstverhältnis mit Auszubildenden durchzuführen!

(Beifall bei der CDU) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Abg. Tschöpe (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Herderhorst hat eigentlich schon alles Wissenswerte zu diesem Gesetz gesagt.

Es geht im Wesentlichen darum, auch für die Hochschule für Öffentliche Verwaltung den Bologna-Prozess einzuleiten und umsetzbar zu machen, das heißt die Einführung von Master- und Bachelorstudiengängen in Ablösung der bisherigen Diplomstudiengänge.

Es geht darum, die Hochschule für Öffentliche Ver waltung für weitere Studiengänge und somit auch für Externe zu öffnen. All dies ist in dieser Gesetzesvorlage vorgesehen, und sie setzt es um.

Ich denke, um den bereits geplanten Studiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung tatsächlich zum Oktober starten lassen zu können, müssen wir heute diesem Gesetz zustimmen und es passieren lassen.

Ich wollte nur noch darauf hinweisen, es gibt natürlich noch einen offenen, nicht geklärten Punkt: Wo ressortiert in Zukunft die Hochschule für Öffentliche Verwaltung? Ressortiert sie weiterhin bei Inneres und Finanzen oder ressortiert sie bei Wissenschaft? Meines Erachtens müssen alle Hochschulen bei Wissenschaft ressortieren. Ich glaube jedoch, das ist kein Grund, dieses Gesetz nun zu verhindern, deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der SPD) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Auch ich will es sehr kurz machen. Lassen Sie mich zunächst sagen, und das muss an dieser Stelle in diesem Hause auch noch einmal gesagt werden, weil wir den Anspruch haben, ein ordentliches Parlament mit einem ordentlichem Gesetzgebungsverfahren zu sein: Wir werden der Vorlage heute zustimmen aus inhaltlichen Gründen, wir finden aber, dass die Art und Weise, ein Gesetz zu verabschieden, das darin besteht, dass wir Mittwochabend eine Vorlage für die Deputation bekommen, Donnerstag in der Innendeputation diese Vorlage beraten, Dienstag der Senat beschließt und Donnerstag die Bürgerschaft in erster und zweiter Lesung das Gesetz beschließt, also ein Gesetzgebungsverfahren in fünf Tagen ohne Beteiligung der üblichen Personalvertretungsgremien, ohne Beratung, das ist schon sehr schlank, wenn man an schlanke Verwaltung denkt.

Das ist zu schlank, meine Damen und Herren, und es muss absolut die Ausnahme bleiben, dass wir ein solches Gesetzgebungsverfahren so durchführen, wie es hier durchgeführt worden ist!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das sind wir uns schuldig, und das sind wir, glaube ich, auch unserem Ruf als Landesparlament schuldig, dass wir uns hier ansonsten ein wenig mehr Zeit nehmen.

Zur Sache ist zu sagen, das haben meine beiden Vorredner ebenfalls gesagt, dass diese Umstellung in der Tat sinnvoll ist. Das hat uns auch veranlasst, in der Deputation und hier zuzustimmen. Selbstverständlich müssen wir uns an die Ausbildungsgänge der Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup anpassen. Das ist mit der Umstellung auf Bachelor und Master geschehen, so dass wir kein Problem mehr haben.

Zu dem angestrebten neuen Studiengang Sicherheitsmanagement, der ebenfalls nun kommen soll ­ es ist in der Tat ein sehr ehrgeiziges Ziel nach fünf Tagen Gesetzgebungsverfahren bereits am 1. Oktober mit den beiden Studiengängen beginnen zu wollen, weil die Akkreditierung solcher Studiengänge heutzutage ebenfalls noch bevorsteht ­, ist zu sagen, dass wir im Prinzip begrüßen, dass wir die Ressourcen, die wir an der Hochschule haben, auch für externe Sicherheitsexperten aus der Wirtschaft anbieten. Das ist sehr sinnvoll, denn wir haben nun einmal die Kompetenz an der Hochschule, und es macht Sinn, weil wir immer gefordert haben, dass die privaten Sicherheitsexperten in Unternehmen und Sicherheitsdiensten besser ausgebildet werden sollen. Deswegen ist es vernünftig, dass wir unsere kompetenten Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen dort einsetzen.

Mein Punkt bei dieser Veränderung ist allerdings immer gewesen, wir sprechen davon, dass es der Hochschule gelungen ist, die namhaftesten Unternehmen, es wurde in der Deputation noch einmal auf die Top-Dax-Unternehmen hingewiesen, die ihre Sicherheitsmanager in Zukunft bei uns ausbilden lassen wollen, hier heranzuziehen. Ich bin der Meinung, dass wir in diesem Studiengang, wo es um eine externe Weiterbildung von schon berufstätigen Menschen aus großen Unternehmen geht, nicht aber um Erstsemester, wo wir Studiengebühren immer abgelehnt haben, auf jeden Fall einen finanziellen Beitrag entweder direkt von den Unternehmen oder aber von den Studierenden einfordern sollten. Der bremische Landeshaushalt könnte ihn gut gebrauchen, unsere Ausbildung, unsere Hochschule für Öffentliche Verwaltung könnte ihn ebenfalls gut gebrauchen.

Ich glaube, dass wir früher oder später dazu kommen müssen, weil diese Ausbildung sicherlich qualitativ gut einschlagen wird, dass wir hier entweder die Unternehmen über Stiftungsprofessuren oder die Studierenden über Studiengebühren für diesen postgraduierten Studiengang heranziehen sollten, weil wir es uns einfach nicht leisten können, unsere hervorragende Ausbildung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung kostenlos anzubieten in diesem Fall, zumindest nicht diesen Unternehmen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich teile die Auffassung von Herrn Tschöpe, dass wir vielleicht, das werden wir in dieser Legislaturperiode möglicherweise nicht mehr hinbekommen, uns noch einmal anschauen müssen ­ wir haben eigentlich eine Zuständigkeit des Senators für Finanzen.