Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung tritt alle zwei Monate zusammen

Als Geschäftsstelle des Landesbeirats erfüllt das Büro des LfB vielfältige Aufgaben zur Vor- und Nachbereitung der Landesbeiratssitzungen ­ Erstellung der Tagesordnung mit dem Vorsitzenden des Landesbeirats, thematische und terminliche Absprachen mit Gästen, Verschicken der Einladungen, Protokolle, Materialien und Tischvorlagen, Organisation von Tagungsraum und Technik sowie Gebärdensprachdolmetscher/innen, Protokollführung der Tagungen, Betreuung und Begleitung der sechs Arbeitsgruppen, Schriftverkehr auf Landes- und auf Bundesebene, Kontrolle und Weiterleitung von Beschlüssen etc.

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung tritt alle zwei Monate zusammen. Er behandelt die jeweils aktuellen behindertenpolitischen Fragen, hört Fachleute aus Politik und Verwaltung zu einzelnen Themen an, gibt Stellungnahmen ab oder formuliert Forderungen. Thematische Arbeitsgruppen ­ Persönliche Assistenz, Behinderte Menschen in Arbeit, Chronisch Kranke, Bildung für alle, Kommunikation / Gebärdensprache oder Öffentlichkeitsarbeit ­ unterstützen die Meinungsbildung innerhalb des Landesbeirats.

Im Berichtszeitraum fanden 6 Sitzungen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung statt:

Ein ständiger Tagesordnungspunkt jeder Beiratssitzung ist der mündliche „Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung", in dem dieser über wichtige Themen und neue Entwicklungen sowie über seine Aktivitäten seit der vorangegangenen Sitzung berichtet.

Weitere ständige Themen waren im Berichtszeitraum:

· Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung und Arbeit des Fahrgastbeirates

· Aktuelle behindertenpolitische Fragen im Land Berlin

· Berichte aus den Arbeitsgruppen des Landesbeirates und aus den Arbeitsgruppen bei den Senatsverwaltungen

Zu den beiden ersten Fragenkomplexen nahmen meistens hochrangige Vertreterinnen oder Vertreter aus Politik und Verwaltung an den Sitzungen teil. Im Berichtszeitraum waren ­ einige sogar mehrmals

­ zu Gast: Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Frau Dr. Heidi Knake-Werner, die Staatsekretärinnen für Soziales, Frau Dr. Petra Leuschner, und für Arbeit, Frau Kerstin Liebich, der Staatsekretär für Gesundheit, Herr Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, die Staatssekretärin für Verkehr, Frau Maria Krauzberger, der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), Herr Franz Allert, Frau Dr. Wirthmüller, Leitende Ärzten des Medizinischen Dienstes des LAGeSo u.a. Auf den sechs Tagungen des Landesbeirats wurden im Berichtszeitraum u.a. folgende Themen behandelt:

· Ärztlichen Begutachtungswesen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), barrierefreie Zugänglichkeit der Gutachterpraxen

· Neustrukturierung des ärztlichen Begutachterwesens im LAGeSo

· Wirksame Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Sicherstellung der medizinischen Versorgung rheumakranker Menschen in Berlin

· „Zweiklassenmedizin" bei der Terminvergaben für Arztbesuchen ­ häufige Bevorzugung von Privatpatienten

· Fehlende barrierefreie Arztpraxen, keine freie Arztwahl für Menschen mit Behinderung

· Persönliche Assistenz im Krankenhaus

· Trägerübergreifendes Persönliches Budget

· Fallmanagement in den Jugend- und Sozialämtern Berlins

· Umsetzung des Programm Job4000 ­ Chance für drei Schülerinnen und Schüler mit so genannter geistiger Behinderung auf Teilnahme / Probleme

· Einzelfallhilfe. Im Erwachsenenbereich, Fortführung des Trägerschaftsmodells in SchönebergTempelhof

· Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) ­ Einrichtung von Pflegestützpunkten

· Gemeinsame Servicestellen der Reha-Träger ­ Schulungen der Mitarbeiter der Servicestellen

· Modellprojekt Servicestellen der DRV / Kooperationsvereinbarung mit Verbänden

· Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) gemäß § 80 a SGB XI für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Anlage zu 5.2. D, Einrichtung von 100 Pflegeplätze gemäß SGB XI für Menschen mit geistigen und/oder mehrfachen Behinderungen in Berlin ­ kritische Diskussion und Protest von Eltern-Initiativen

· Rundschreiben Nr. 2 vom 27. März 2008 der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Überleitung des Kindergeldes für in Einrichtungen der Eingliederungshilfe untergebrachten Menschen von der Kindergeldkasse auf die Bezirksämter

· EU-Richtlinie zur Beförderung von Menschen im Rollstuhl in Linienbussen

· Einführung der Umweltzone / Auswirkungen für Menschen mit Behinderung

· Mobilitätskonzept des Senats

· Verbandsklagerecht nach § 15 LGBG, Klagefrist, Verfahrensfragen

· DIN 18040 als möglicher Nachfolgeentwurf zur gescheiterten DIN 18030

· Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat

· „T4" Runder Tisch / Denkmal der grauen Busse / Diskussion um würdige Gestaltung des Areals Tiergartenstraße 4 neben der Philharmonie

Halbjährliches Treffen der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung aller Bundesländer, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Die Treffen der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen finden seit 1990 halbjährlich statt und wurden durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) initiiert. Für diese Treffen gibt es keine gesetzliche Vorgabe, sondern sie finden auf freiwilliger Basis statt. Sie haben sich jedoch im Laufe der Jahre fest etabliert und zu einer guten Tradition entwickelt.

Die Federführung bei der Organisation und Gestaltung der jeweils im Frühjahr und im Herbst reihum in den Bundesländern stattfindenden zweitägigen Treffen obliegt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Im Mittelpunkt der Beratungen steht der intensive Gedanken- und Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung der Gleichstellungs- und Teilhabegesetzgebung für Menschen mit Behinderung auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern.

Im Berichtszeitraum fand ausnahmsweise nur eine Tagung statt ­ das 34. Treffen der Beauftragten für behinderte Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) am 04./05.12.2007 in Kiel. Gastgeber war Dr. Ulrich Hase, der Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein.

Die Frühjahrestagung, die normalerweise im Mai 2008 stattgefunden hätte und somit in den Berichtszeitraum gefallen wäre, wurde von der Gastgeberin, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Frau Karin Evers-Meyer, in den Juni verschoben, so dass darüber erst im nächsten, dem 6. Tätigkeitsbericht 2008/2009, berichtet wird.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Themen Gemeinsame Servicestellen, die inklusive Gesellschaft, Pflegereform, die Beförderung von Menschen in Rollstühlen in Bussen sowie UNKonvention. Als Zusammenfassung wird hier die abschließende Presseerklärung wiedergegeben:

· Gemeinsame Servicestellen

Die Rehabilitationsträger stellen mit den Gemeinsamen Servicestellen ein flächendeckendes trägerübergreifendes und ortsnahes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung, um behinderte Menschen umfassend, qualifiziert und bürgernah über alle in Betracht kommenden Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zu beraten bzw. sie bei einer unverzüglichen Leistungserbringung zu unterstützen. In der Praxis wird dieses Beratungssystem noch unzureichend genutzt und es stellt sich häufig die Frage, ob sich die Gemeinsamen Servicestellen bewährt haben.

In Schleswig-Holstein wurde ein Bericht zur Situation der Gemeinsamen Servicestellen erstellt, der die Grundlage der Diskussion zu diesem Thema bildete. Zur Verbesserung der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen wird auf BAR-Ebene mit den zuständigen Rehabilitationsträgern eine neue Rahmenvereinbarung Anfang 2008 in Kraft treten. Wichtige Ergänzungspunkte bilden hierbei das Persönliche Budget sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Weiterhin beraten die Rehabilitationsträger auf BAR-Ebene über die Qualitätssicherung der Gemeinsamen Servicestellen und erarbeiten ein Handbuch für Servicestellenmitarbeiter, das die bisherigen Erfahrungen der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen einbezieht. Für die Beauftragten für behinderte Menschen sind die Gemeinsamen Servicestellen eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere ist die Zusammenarbeit mit den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe sowie den Beratungsangeboten der Pflegeversicherung genauer zu bestimmen. Sie fordern daher den Gesetzgeber auf, den Auftrag und die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Gemeinsamen Servicestellen zu konkretisieren.

· Inklusion in die Gesellschaft

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Schleswig-Holstein hat ein Gesamtkonzept zur Politik für Menschen mit Behinderungen aufgelegt. Leitgedanke dieses Konzeptes ist, dass eine inklusive Gesellschaft Ausgrenzungen nicht zulässt bzw. eine Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderung nicht akzeptiert. Zur Umsetzung der Leitorientierung wurde ein Inklusionsbüro errichtet, das ein wichtiges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Behörden, Institutionen, Verbände und Einrichtungen darstellt. Das Projekt ist für die Jahre 2007/08 angelegt. Die Teilnehmer des Treffens begrüßen dieses Gesamtkonzept als ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur umfassenden Teilhabe behinderter Menschen in die Gesellschaft.

· Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG)

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion bildete das PfWG. Die darin enthaltenen Leistungsverbesserungen werden begrüßt. Die Beauftragten für behinderte Menschen geben aber zu bedenken, dass der Gesetzentwurf bislang kaum Elemente einer teilhabeorientierten Pflege enthält, wie sie in den „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege" der Beauftragten der Bundesregierung definiert sind. Sie empfehlen, eine Vernetzung der Leistungen der Pflegeversicherung mit den Leistungen und Verfahren zur Teilhabe im SGB IX (z.B. Beratung, Bedarfsermittlung, Antragsverfahren als auch Leistungserbringung) und sprechen sich dafür aus, insbesondere die Servicestellen einzubeziehen. Das Persönliche Budget bei Pflegeleistung kann nur dann ein für alle Personengruppen und Leistungsarten geeignetes Instrument werden, wenn Hemmnisse wie z. B. die Gutscheinregelung und der Verrichtungsbezug nach § 35a SGB XI durch den Gesetzgeber beseitigt werden.

· Beförderung von Menschen im Rollstuhl in Bussen

Eine europäische Richtlinie, die in Deutschland umgesetzt ist, verunsichert Busfahrer sowie behinderte Menschen. Hierin wird ein Sicherheitsniveau angestrebt, das in der Folge für Menschen im Rollstuhl die Nutzung der Busse erschwert. Busfahrer müssen künftig bei Schäden mit Bußgeldern und Strafgeldern rechnen. Diese Regelung kann dazu führen, dass Menschen im Rollstuhl sogar von der Beförderung ausgeschlossen werden.