Der Einsatz der Brillen richtet sich nicht gegen Demonstranten
Zu Frage 1: Die sogenannte Dunkel- oder Sichtschutzbrille wird seit 2003 von der Beweissicherungsund Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei Bremen eingesetzt. Die Entscheidung erfolgte aufgrund von Einsatzerfahrungen im Zusammenhang mit der Festnahme besonders gewalttätiger Störer nach taktischer und rechtlicher Prüfung durch den Leiter der Bereitschaftspolizei.
Der Einsatz der Brillen richtet sich nicht gegen Demonstranten. Er erfolgt ausschließlich gegen besonders gewalttätige und häufig bewaffnete Teilnehmer von Versammlungen, die aufgrund ihres strafrechtlichen Verhaltens nicht mehr den Schutz des Artikels 8
Grundgesetz für sich in Anspruch nehmen können.
Der Einsatz stützt sich auf das Polizeigesetz und dient der Gefahrenabwehr sowie der Durchsetzung von Festnahmen und Zuführungen im Rahmen besonders konfliktreicher und gewaltorientierter der Verhältnismäßigkeit gestellt. Deshalb wird der Einsatz auch immer im Einzelfall geprüft und sehr restriktiv vom jeweiligen Einheitsführer der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit entschieden.
Zu Frage 2: Sichtschutzbrillen wurden seit 2003 bei 6 von 80 Einsätzen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Bremen eingesetzt. Dabei wurden insgesamt 34 Personen unter Zuhilfenahme der Brillen vorgeführt. Die Maßnahme ist einsatztaktisch notwendig und effektiv, um das rasche und möglichst konfliktfreie Verbringen von besonders gewalttätigen Personen aus einer Personenansammlung heraus zum Einsatzfahrzeug zu realisieren. Der Einsatz der Sichtschutzbrille vermeidet die ansonsten häufig notwendige Anwendung zusätzlicher körperlicher Gewalt und wirkt in der Regel eher deeskalierend. Durch seine kurzzeitige Desorientierung wird der Betroffene sowohl an weiterem Widerstand und einem Fluchtversuch als auch an einer Kontaktaufnahme zu anderen Störern gehindert. Somit wird einerseits ein Solidarisierungseffekt unterbunden, andererseits dem Gebot der Eigensicherung der eingesetzten Polizeikräfte Rechnung getragen.
Zu Frage 3: Der Senat hält den Einsatz von Sichtschutzbrillen bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen und im begründeten Einzelfall für sinnvoll und notwendig. Das Aufsetzen der abgedunkelten Brille erfolgt stets nur für einen Zeitraum von wenigen Minuten und endet, sobald der Betroffene aus der Gefahrenlage verbracht ist beziehungsweise das Einsatzfahrzeug erreicht hat. Eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Individualrechtsgütern bewirkt die Maßnahme nicht. Sie ist verhältnismäßig und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles das geeignete und den Betroffenen kaum beeinträchtigende Mittel zur erfolgreichen Gefahrenabwehr und Eigensicherung der einschreitenden Beamten. Ob im konkreten Einzelfall des Einsatzes die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verletzt wurden, werden die weiteren Ermittlungen ergeben müssen. Soweit die Antwort des Senats!
Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? Bitte sehr!
Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Senator, Sie haben in Ihrer Antwort auf das Bremer Polizeigesetz verwiesen. Deswegen meine Nachfrage:
Auf welchen Passus, auf welchen Teil des Bremer Polizeigesetzes haben Sie sich dort als Grundlage für diesen Einsatz berufen?
Präsident Weber: Bitte, Herr Bürgermeister!
Bürgermeister Röwekamp: Ich habe das Bremische Polizeigesetz hier jetzt nicht vorliegen, ich kann es auch nicht auswendig, aber ich bin gern bereit, Ihnen das nachzureichen.
Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Bitte sehr!
Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Senator, hat es Sie verwundert, wenn in unserer Nachbarstadt Hamburg eine bremische Polizeieinheit im Rahmen der Amtshilfe eingesetzt wurde, dass dort die Hamburger Polizei einschließlich der Polizeiführung und wohl auch der Innenpolitik so erstaunt bis ungehalten über den Einsatz dieses Instrumentes war?
Welche Gründe sehen Sie dafür?
Präsident Weber: Bitte, Herr Bürgermeister!
Bürgermeister Röwekamp: Ich weiß nicht, ob Sie wirklich an meiner Verwunderung interessiert sind.
Die Wahrheit ist, dass es interne Ermittlungen in Hamburg gibt, die die Frage klären sollen, ob dieser Einsatz in Hamburg im konkreten Fall den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit des Rechts entspricht.
Das werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Sie dauern noch an, und wir warten das Ergebnis der Ermittlungen ab. Selbstverständlich wird auch am Rande jetzt über diesen Fall gesprochen, er hat aber nirgendwo eine besondere Aufgeregtheit verursacht.
Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Bitte sehr!
Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen): Werden Sie uns, wenn das Ergebnis dieser Ermittlungen in Hamburg vorliegt und Sie davon Kenntnis erlangen, dies in der Innendeputation zur Kenntnis geben, damit wir es dort diskutieren können?
Präsident Weber: Bitte, Herr Bürgermeister!
Bürgermeister Röwekamp: Das werde ich gern tun.
Ich gehe davon aus, dass Sie es bis dahin ohnehin aus den Medien erfahren haben, weil wir solche Vorfälle auch immer aus den Medien erfahren, aber sobald wir etwas wissen, werden wir es an Sie weitergeben.
Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Die vierte Anfrage trägt die Überschrift Bachelor- und Masterabsolventen auch für die Bremer Steuerverwaltung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schön, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Bitte, Frau Kollegin Schön!
Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Aus welchen Gründen stellt die Hochschule Bremen den Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht, ISWR, nicht auf Bachelor und Master um?
Zweitens: Aus welchen Gründen stellt die Bremer Steuerverwaltung derzeit nur Absolventinnen und Absolventen mit Diplom ein?
Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.
Senator Dr. Nußbaum: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Internationale Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht, ISWR, der Hochschule Bremen in Kooperation mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ist bei seiner Einrichtung mit seinem Schwerpunkt Steuerrecht so angelegt worden, dass die vermittelten Inhalte denen des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes und der Steuerbeamten-Ausbildungs- und Prüfungsordnung genügen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass mit dem Abschluss des Diplom-Steuerjuristen nicht nur eine Anstellung in der Wirtschaft möglich ist, sondern auch eine Tätigkeit im gehobenen Dienst der Steuerverwaltungen der Länder. Die Staatsprüfung, die in diesem Studiengang abgenommen wird, entspricht inhaltlich der Laufbahnprüfung der klassischen Finanzanwärterausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Auch dies stellt die Vergleichbarkeit des ISWR mit der internen Ausbildung sicher.
Die Finanzminister der Länder haben im November 2005 beschlossen, dass es hinsichtlich der internen Steuerbeamtenausbildung nicht zu einer Umstellung auf Bachelor-Abschlüsse kommen soll. Da diese interne Ausbildung bisher in den Ländern zu einem Diplom-Abschluss führt, nämlich Diplom-Finanzwirt, FH, soll auch der ISWR weiterhin mit einem Diplom-Abschluss beendet werden, um auch für die Zukunft eine inhaltliche Vergleichbarkeit beider Studiengänge zu gewährleisten, damit der ISWR für eine spätere Tätigkeit in der Steuerverwaltung geeignet bleibt.
Zu Frage 2: Paragraf 4 des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes bestimmt als Eingangsvoraussetzung für die Laufbahn des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes, dass nur derjenige die Laufbahnbefähigung erwirbt, der den dreijährigen Vorbereitungsdienst in einem Studiengang an einer Fachhochschule oder in einem vergleichbaren Studiengang absolviert und die Laufbahnprüfung bestanden hat. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung wird der akademische Grad Diplom-Finanzwirt, FH verliehen. Wie bereits zu Frage 1 dargelegt, lehnt die Finanzministerkonferenz eine Umstellung auf einen Bachelor-Abschluss ab. Eine Änderung des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes liegt in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Soweit die Antwort des Senats!
Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? Bitte sehr!
Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte nur damit anfangen: Es gab ja den Bologna-Prozess. Alle europäischen Nationalstaaten haben sich damals darauf geeinigt, dass die Abschlüsse internationalisiert werden, nämlich auf Bachelor und Master umgestellt werden. Auch die deutschen Bundesländer haben es dann nachvollzogen, dass das auch gemacht werden soll, nämlich bis 2010. Ist es dann, Herr Senator, nicht kontraproduktiv, dass ausgerechnet dort, wo es um Einstellung in den Staat geht, diese neuen Abschlüsse dann nicht nachvollzogen werden und man bei der alten Diplomprüfung bleibt?
Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!
Senator Dr. Nußbaum: Das ist richtig so, denn ich sage Ihnen auch offen: Die Bezeichnung ist letztlich sekundär, entscheidend sind aus meiner Sicht die Inhalte. Nur hat sich die Finanzministerkonferenz bislang mehrheitlich dafür ausgesprochen, eben diese Umstellung nicht vorzunehmen. Es gibt aber mittlerweile aus Baden-Württemberg Signale, dass man das möglicherweise doch aufgreifen wird. Ich würde mich dem dann nicht verschließen.
Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Bitte sehr!
Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Senator, das höre ich gern. Dann wüsste ich gern, in welchem Zeitraum das passieren soll, weil es ja auch so ist, dass es der Hochschule Bremen große Probleme bereitet, dass alle Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt werden, nur eben dieser nicht, was für eine interne Struktur natürlich auch ein größeres Problem ist.
Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!
Senator Dr. Nußbaum: Der Zeitraum ist schwierig zu benennen. Ich hatte Ihnen gesagt, das Steuerbeamtenausbildungsgesetz, uns geht es auch darum, dass wir die Anwärter übernehmen können, muss geändert werden. Das liegt in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers, da haben wir relativ begrenzten Einfluss. Insofern kann ich Ihnen zu einem zeitlichen Horizont jetzt nichts sagen.
Präsident Weber: Zusatzfrage? Bitte sehr!
Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen): Dann möchte ich einfach nur abschließend darum bitten, dass wir in der Frage auf dem Laufenden gehalten werden.
Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!
Senator Dr. Nußbaum: Das werde ich gern tun.
Abg. Frau Schwarz (SPD): Herr Senator, sehen Sie eine Möglichkeit, das Steuerbeamtenausbildungsgesetz ändern zu lassen, eventuell durch Gespräche mit der Finanzministerkonferenz?
Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!
Senator Dr. Nußbaum: Ich sagte ja, das liegt in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers. Es gibt, wie gesagt, seit 2005 einen Beschluss, der vorsieht, keine Umstellung vorzunehmen, der ist in der Finanzministerkonferenz einheitlich getroffen worden. Wenn Sie meine persönliche Einschätzung dazu hören wollen: Die Finanzminister und die nachgeordneten Behörden sind ja eine relativ konservative Klientel. Man wird da sehr dicke Bretter bohren müssen, um aus einer bewährten Tradition diese Umstellung herbeizuführen, aber ausgeschlossen ist das nicht.
Präsident Weber: Zusatzfrage? Bitte sehr!
Abg. Frau Schwarz (SPD): Darf ich diesen Ausführungen entnehmen, dass Sie durchaus dafür sind, diese neuen Abschlüsse auch in diesen Bereich hineinzubringen, dass Sie sich dafür einsetzen werden?
Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!
Senator Dr. Nußbaum: Ich hatte eben schon zum Ausdruck gebracht, dass man den Fortschritt nicht verhindern kann. Wenn wir das insgesamt umstellen, auch in anderen Studienbereichen, die über 100 Jahre lang andere Formen des Abschlusses hatten, dann werden wir es auch in diesem Bereich nicht verwehren können. Ich habe aber auch gesagt, was den Zeitpunkt anbelangt, wird man hier dicke Bretter bohren müssen. Aber es ist nicht ausgeschlossen, und ich werde mich dafür einsetzen.
(Abg. Frau Schwarz (SPD): Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg beim Bohren der dicken Bretter!) Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Weiterbildung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Allers, Perschau und Fraktion der CDU.
Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!
Abg. Frau Allers (CDU): Wir fragen den Senat:
Welche Ergebnisse hat die Arbeit der Weiterbildung seit März 2006 gezeitigt?
Wie beabsichtigt der Senat hinsichtlich der Erstellung einer umfassenden Analyse der Weiterbildungsaktivitäten im Lande Bremen, die insbesondere eine Kosten-Nutzen-Analyse der Einrichtungen unter Berücksichtigung ihrer Finanz- und Angebotsstruktur leisten soll, weiter vorzugehen?
Welche Erwartungen hat der Senat hinsichtlich der Ergebnisse einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse, deren Ziel es sein sollte, Empfehlungen und damit eine Entscheidungsgrundlage für eine Neustrukturierung und Neuausrichtung der Weiterbildungsaktivitäten und Weiterbildungseinrichtungen zu geben?
Präsident Weber:Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Schulte.
Staatsrat Schulte: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Projektmanagement Weiterbildung wurde eine Materialsammlung zur externen, von Bremen mitfinanzierten Weiterbildung 2004 erstellt, die Angaben zum Ressourceneinsatz der einzelnen Ressorts, zu Teilnehmerzahlen und -stunden sowie zu den Finanzierungsquellen enthält. Diese stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage für alle weiteren Diskussionen über Veränderungen im Weiterbildungsbereich dar.
Zum weiteren Vorgehen hat die Staatsrätekonferenz die Arbeitsgruppe Projektmanagement Weiterbildung beauftragt, bis zum 30.