Gebührenordnung für Schornsteinfegerleistungen überprüfen ­ Kosten senken und transparente Gebührenverzeichnisse einführen

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf:

1. die in Berlin gültige Verordnung über die Gebühren und Kosten für Kehr- und Überprüfungsarbeiten und Messungen durch Bezirkschornsteinfegermeister (KÜGebO) zu überprüfen.

2. die in der gültigen KÜGebO definierten Berechnungsgrundlagen, Gebührenarten und Arbeitswerte für die unterschiedlichen Tätigkeiten und Leistungen der Berliner Bezirksschornsteinfegermeister zu überprüfen.

3. ein für den Bürger verständliches und transparentes Gebührenverzeichnis zu erarbeiten und zeitnah einzuführen.

4. sich für eine bundeseinheitliche Regelung, der Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO) sowie der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnungen (KÜGebO) einzusetzen.

Dem Abgeordnetenhaus ist hierüber bis zum 30.06.2009 zu berichten.

Begründung:

Die Bundesregierung hat am 12. März 2008 ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vorgelegt, der am 27. Juni 2008 vom Bundestag und am 15. September 2008 auch vom Bundesrat verabschiedet wurde.

Das verabschiedete Gesetz sieht aber weder tatsächliche Wettbewerbsstrukturen vor, noch wird es zu den dringend benötigten unbürokratischen, transparenten und kostengünstigeren Dienstleistungen im Bereich des Schornsteinfeger und kehrwesens führen.

Die in den letzten Jahren überproportional gestiegenen Neben- und Betriebskosten (die sogenannte „Zweite Miete"), die eine zunehmende Belastung für alle Wohnungs- und Hausnutzer darstellen, müssen aber zeitnah in allen notwendigen Bereichen überprüft und gesenkt werden.

Diese Kostensenkungen und Einsparungspotentiale für die Bürger müssen einerseits durch massive Investitionen in die energetische Sanierung der Wohnungsbestände gefördert werden, zusätzlich aber auch durch den weiteren Abbau von unnötigen bürokratischen Verwaltungsabläufen und Leistungen sowie die längst überfällige Überprüfung und Anpassung von Gebührenordnungen Deswegen wird der Senat dringend aufgefordert, die in Berlin gültige Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) zeitnah detailliert zu überprüfen und eine grundsätzlich überarbeitete novellierte Gebührenordnung mit verständlichen und transparenten Leistungsübersichten und Gebührenverzeichnissen zu erstellen.

Folgende Forderungen sind hierbei insbesondere zu berücksichtigen:

· 1: Berechnung der Gebühren nach Arbeitswerten Überprüfung und Absenkung der Gebühren pro Arbeitswert (z.Zt. 0,90 pro Arbeitswert, entspricht 54,00 / Stunde!)

· 2: Gebührenarten Überprüfung und Zusammenfassung von Gebührenarten (keine Einzelgebühren für Verwaltungstätigkeiten und Begehungsgebühren, stattdessen einheitliche Grundgebühr für Gebäude / Geschosse)

· 3: Arbeitswerte Überprüfung und Absenkung der Arbeitswerte für Leistungen (sind im Durchschnitt 2,5-mal höher als in anderen Bundesländern!) Des Weiteren ist im Rahmen der geforderten Novellierung der Berliner Kehrund Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) die aktuelle, für den Kunden völlig unverständliche und intransparente Auflistung einzelner Gebührenarten und Arbeitswerte für unterschiedliche Leistungen, ohne Benennung der tatsächlichen Kosten, schnellstmöglich abzuschaffen.

Stattdessen sollte man in einer neuen Gebührenordnung, mit einem transparenten und verständlichen Leistungs- und Gebührenverzeichnis, die tatsächlichen und notwendigen Kosten für den Kunden darstellen. (z.B. KÜGebO Hessen).