Ruhige Gebiete

„Ruhige Gebiete in Ballungsräumen" sind laut Umgebungslärmrichtlinie nach dem Grundsatz der Vorbeugung gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.109 Diese Vorgabe wurde in § 47d BImSchG (Lärmaktionspläne) in deutsches Recht übernommen.

Für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Berlin erfolgte Betrachtung von ruhigen Gebieten wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:

1. Definition der Auswahlkriterien für ruhige Gebiete in Berlin, die sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe im Länderausschuss für Immissionsschutz vom April 2008 orientiert,

2. Festlegung von konkreten ruhigen Gebieten in Berlin anhand der zuvor definierten Kriterien in einem iterativen Prozess,

3. Strategien zum Schutz der Ruhigen Gebiete vor einer Zunahme des Lärms.

Die ausführliche Dokumentation der genannten Schritte ist als „Materialien zum Lärmaktionsplan" verfügbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse dargestellt.

Auswahlkriterien für Ruhige Gebiete in Berlin

Die Auswahl der Ruhigen Gebiete in Berlin muss den Ansprüchen der Umgebungslärmrichtlinie genügen, mit der in Berlin gegebenen Datenbasis bestimmbar sein, den (subjektiven) Ansprüchen der Erholungssuchenden genügen.

Vor diesem Hintergrund wurden in einem iterativen Prozess die in Tabelle 40 dargestellten Auswahlkriterien festgelegt. Dabei wurde unterschieden in Ruhige Gebiete im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie: große, zusammenhängende Freiflächen, die Aufenthalt und beispielsweise ausgedehnte Spaziergänge ohne Durchquerung verlärmter Bereiche ermöglichen Innerstädtische Erholungsflächen, die zwar nicht unbedingt geringe Lärmpegel aufweisen, aber eine hohe Aufenthaltsfunktion in fußläufiger Entfernung zu Wohnstandorten haben und so groß sind, dass sie in ihrer Kernfläche deutlich leiser sind als an ihrer Peripherie.

Festzuhalten ist, dass manche Ruhige Gebiete durch relevante Lärmquellen (Autobahn) in Teilflächen zerschnitten werden. Dies betrifft den nördlichen Teil des Berliner Stadtforstes (1), den Grunewald (2), den Tegeler Forst (3), den Düppeler Forst (6) und das LSG Buch. Maßnahmen zum Schutz dieser Gebiete können wegen fehlender Finanzierung für diese Teilbereiche nicht abgeleitet werden. Auch beim Ausbau der A100, die wesentlich den bewohnten Innenstadtbereich entlasten soll, werden vom Baulastträger zum Schutz von Erholungsflächen keine Schallschutzmaßnahmen finanziert.

Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die dort gesondert behandelten ruhigen Gebiete auf dem Land werden hier nicht weiter betrachtet.2 Ruhige Gebiete in Berlin

Aufgrund der o.g. Auswahlkriterien wurden 11 Ruhige Gebiete und 26 innerstädtische Erholungsflächen definiert. Im Folgenden werden diese Gebiete mit ihrer Bezeichnung und Größe dargestellt.

Karte 10: Ruhige Gebiete in Berlin Ruhige Gebiete / Zusammenhängende Freiflächen

Diese Gebiete bestehen überwiegend aus den Landschafts- und Naturschutzgebieten und liegen größtenteils in innerstädtischen Randlagen. Insgesamt erfüllen 11 zusammenhängende Naturräume die Auswahlkriterien.