Bahn

Die S-Bahn-Verbindung vom S-Bahnhof Berlin Schönefeld zum BBI-Terminal wird in den ersten Jahren von ca. 10.000 Fahrgästen pro Tag genutzt werden.

Es wird mit einem deutlichen Verkehrszuwachs für das System S-Bahn gerechnet, insbesondere für die Relationen zwischen den östlichen und südöstlichen Bezirken und dem Flughafen BBI.

Der jährliche Energieaufwand dieses Abschnitts ist nicht bekannt, da für den Berliner S-Bahn-Verkehr nur Durchschnittswerte vorliegen (0,45 MJ / (P km a)). Der genaue Energieverbrauch ist aber von spezifischen Einflüssen wie dem ­ hier sehr großen ­ Bahnhofsabstand, Streckensteigungen, Radien etc. abhängig.

Bis 2017 entstehen für die Länder Berlin und Brandenburg gemäß aktuellem S-Bahnvertrag keine zusätzlichen Kosten für den S-Bahn-Verkehr zwischen dem Bahnhof Berlin-Schönefeld und dem BBI-Terminal.

Die Kosten der S-Bahn ab 2017 sind vom Ergebnis der Ausschreibung abhängig.

Setzt man den finanziellen Zuschuss je Zug-km des aktuellen Verkehrsvertrages an, würde für die zusätzlichen 800 T Zug-km ein finanzieller Beitrag von etwa 7,3 Mio. EUR/Jahr erforderlich. Entsprechend der getroffenen Ländervereinbarung tragen Berlin und Brandenburg diese Kosten dann anteilig.

Frage 4:

Wie ist sichergestellt, dass trotz des Umbaus am Ostkreuz die Regionalzüge und die S-Bahn zum Flughafen BBI in einem verlässlichen Takt und einer verlässlichen Fahrzeit verkehren können? Wie sollen die Fahrgäste im Regional- und Fernverkehr, deren Züge nur bis zum alten Bahnhof Schönefeld verkehren, von dort zum Flughafen BBI gelangen?

Antwort zu Frage 4:

Die Züge des geplanten Flughafen-Expresses verkehren ab Inbetriebnahme des Flughafens BBI von Berlin Hauptbahnhof zum Terminalbahnhof des Flughafens BBI über den Nord-Süd-Fernbahntunnel und zunächst über die Anhalter Bahn, später dann über die Dresdner Bahn. Sie sind damit vom Umbau des Ostkreuzes nicht betroffen. Für die über die Stadtbahn verkehrenden Linien RE 7 und RB 14 stehen im Falle von kurzzeitigen Sperrungen am Ostkreuz geeignete Umleitungsstrecken zur Verfügung.

Bei der S-Bahn wird im Zusammenhang mit dem Umbau des Ostkreuzes ein geändertes Linienkonzept eingeführt. So verkehrt die S 9 neu voraussichtlich von August 2009 bis November 2014 über den Ostring nach Blankenburg. Sie nutzt dabei im Bereich Ostkreuz die dann bereits neu aufgebauten Anlagen des Berliner Innenrings (Fern-/Regionalbahn) und bleibt damit vom weiteren Umbau des Ostkreuzes weitgehend unbeeinflusst. Zudem wird die S 45 nach Südkreuz verlängert. Mit Umstieg am Südkreuz, zum Beispiel zur S 2 und S 25, steht damit auch bei der S-Bahn eine vom Umbau Ostkreuz unabhängige Anbindung zur Innenstadt zur Verfügung.

Erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses der (Schienen-) Ostanbindung und ggf. dem Vorliegen der gerichtlichen Entscheidungen über die angekündigten Eilanträge zum vorläufigen Baustopp wird sich klären, ob eine Zwischenlösung wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Ostanbindung des Flughafens BBI erforderlich wird. In diesem Fall würde die Zwischenlösung in einem Umsteigen im Bahnhof Schönefeld in die S-Bahn zum Terminal bestehen.

Frage 5:

Wann rechnet der Senat mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Dresdner Bahn, und welche Gründe gab es für die Fehleinschätzung des Senats im September 2007, nach der noch für das Jahr 2008 mit einem Planfeststellungsbeschluss für den Aus- bzw. Neubau der Dresdner Bahn in Aussicht gestellt wurde?

Antwort zu Frage 5:

Der Senat konnte noch im September 2007 davon ausgehen, dass für das Jahr 2008 mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der Dresdner Bahn zu rechnen sei.

Vorhabensträger für den Aus- und Neubau der Dresdener Bahn ist die Deutsche Bahn AG (DB AG). Sie übermittelte folgende Aussage: "Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Schutz vor Schall macht (jedoch) zusätzliche Untersuchungen sowie eine Überarbeitung der Planung in dieser Hinsicht erforderlich, welche gegenwärtig erfolgt." Daher sind keine konkreten Aussagen darüber möglich, wann der Planfeststellungsbeschluss ergeht.

Frage 6:

Wann rechnet der Senat mit der Inbetriebnahme der östlichen Bahnanbindung des Flughafen BBI, und welchen Sinn hat die geplante Streckenführung durch den Bohnsdorfer Wald sowie der Bau des niveaugleichen und daher kapazitätsbeschränkten Bohnsdorfer Kreuzes, nachdem das Brandenburger Infrastrukturministerium täglich nur 400 Reisende über die südöstliche Schienenrelation (Königs Wusterhausen, Cottbus, Görlitz) zum Flughafen prognostiziert? Warum erfolgt die Ostanbindung von BBI nicht über das vorhandene und leistungsfähigere Grünauer Kreuz und entlang der neuen BAB 113?

Antwort zu Frage 6:

Der Senat ist bei den Inbetriebnahmeterminen auf Angaben des Vorhabensträgers Deutsche Bahn AG angewiesen. Die DB AG hat hierzu mitgeteilt: "Die Inbetriebnahme der Ostanbindung rechtzeitig zur Inbetriebnahme des Flughafens BBI ist erklärtes Projektziel aller Beteiligten. In enger Abstimmung mit dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg werden durch die DB AG Maßnahmen zur Optimierung der Terminketten, z. B. vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Artenschutz, umgesetzt.

Für die prognostizierten Reisenden- und Zugzahlen, welche auch die zukünftige Entwicklung des Flughafens berücksichtigen, ist die geplante Infrastruktur auch am Abzweig Bohnsdorf angemessen dimensioniert. Die abgestimmte Prognose der Fahrgastzahlen im Regionalverkehr sieht für den Verkehr aus südöstlicher Relation ca. 3.000 Personenfahrten/Tag im Durchgangsverkehr sowie ca. 11.400 Personenfahrten/Tag zum/vom Flughafen bei einer Leistung des Flughafen von ca. 30 Mio. Fluggästen/Jahr sowie ca. 15.200 Personenfahrten/Tag zum/vom Flughafen bei einer Leistung des Flughafens von 40 Mio. Fluggästen/Jahr vor.

Eine eventuelle Trassenführung der Ostanbindung entlang der A 113 Richtung Grünauer Kreuz würde dem rechtskräftigen Landesentwicklungsplan Flughafen Schönefeld (LEP FS) widersprechen.

Ungeachtet dessen wurde auch diese alternative Trassenführung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens untersucht. Die Gesamtabwägung der Schutzgüter spricht jedoch für die beantragte Trasse."