Um Vandalismusschäden vorzubeugen erachtet die SBahn Berlin GmbH eine Änderung der Rahmenbedingungen für erforderlich

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Die S-Bahn Berlin GmbH bezeichnet die Prävention als Grundgedanken ihres Sicherheitskonzepts. Sie ist Mitglied verschiedener Gesprächskreise auf Bezirksebene, der Clearingstelle des SPI (Sozialpädagogisches Institut) sowie der Kooperationspartnerschaft „Sicherer ÖPNV". Sie pflegt die Ordnungspartnerschaft mit der Bundespolizei und ist Gesprächspartner der Landeskommission gegen Gewalt. Die Opferschutzbeauftragte der S-Bahn Berlin GmbH hat zudem engen Kontakt zu den Opferorganisationen und den Opferschutzbeauftragten der Polizeien.

Um Vandalismusschäden vorzubeugen, erachtet die S-Bahn Berlin GmbH eine Änderung der Rahmenbedingungen für erforderlich. Die Änderung des § 303 StGB (Sachbeschädigung) habe sich für die S-Bahn bisher nicht positiv ausgewirkt. Um Schäden zu minimieren, würde die S-Bahn Berlin GmbH es für sinnvoller erachten, die Zusammensetzung von Farben in Spraydosen gesetzlich zu reglementieren. Es sei zu kritisieren, dass Farbbeimischungen zulässig seien, die auf Untergründe aggressiv wirkten.

Die BVG betreibt Präventionsarbeit in einem möglichst breit gefächerten Spektrum. Sie veranstaltet Verkehrserziehung für Kindergarten- und Vorschulkinder, setzt Schülerbegleiter für jugendliche Fahrgäste ein und benennt Bezirks- und Zielgruppenmanagern als Ansprechpartner für politische Institutionen und Verbände. Im Bereich Sicherheit und Service wurde eine Stelle für einen Präventionsbeauftragten eingerichtet, der als Mittler zwischen Landespolizei, Bürgerinitiativen und sonstigen Organisationen agiert.

Als Beispiel für die aktuelle Präventionsarbeit nennt die BVG das Projekt „Stark ohne Gewalt" im Bezirk Spandau. Im Rahmen dieses Projekts werden seit Ende April 2007 gemeinsame Streifen von Polizei und Jugendlichen als sog. „Kiezstreifen" eingesetzt. Im Dezember 2008 erfolgte eine Ausweitung der Streifen auf Busfahrzeuge in Spandau. Ziel ist es, die Distanz zwischen Jugendlichen und BVG abzubauen, ein Zeichen gegen gewalttätige Auseinandersetzungen zu setzen, Netzwerke zur Gewaltprävention aufzubauen und eine langfristige Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Nach Auffassung des Senats ist die verstärkte Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen sowie der Polizei auf dem Gebiet der Prävention zu begrüßen. So können einerseits die verschiedenen Präventionsprogramme koordiniert und andererseits die Wirkkraft durch konzertierte Aktionen verstärkt werden. Dies ist im Sinne einer breitgefächerten, effizienten und wirkmächtigen Präventionsarbeit.

Wahrnehmung des Hausrechts durch die Verkehrsunternehmen

Wie intensiv und mit welchen Instrumenten die Verkehrsbetriebe ihr Hausrecht wahren, fällt in die originäre Kompetenz und Gestaltungshoheit der Unternehmen. Ihre derzeitige Praxis bei der Erteilung von Haus- und Beförderungsverboten erläutern S-Bahn Berlin GmbH und BVG wie folgt:

Gegen Personen, die Straftaten begehen oder sich sonst ungebührlich benehmen, verhängen die Verkehrsunternehmen Hausverbote. Rechtsgrundlage ist das den Verkehrsunternehmen aufgrund ihres Eigentums zustehende Hausrecht (§ 1004 BGB). Bei der S-Bahn sind derzeit 230 Personen registriert, denen ein Hausverbot erteilt wurde. Die BVG nennt eine Zahl von 515 derzeit gültigen Hausverboten.

Das Hausverbot verwehrt allerdings nur den Zutritt zu den Bahnhöfen der Verkehrsunternehmen, während die über Haltestellen im öffentlichen Straßenland mögliche Nutzung des Nahverkehrsangebots nicht vom Verbot umfasst ist. Um bei besonders gravierenden Verstößen noch rigoroser gegen die Verursacher vorgehen zu können, setzen die Verkehrsunternehmen seit dem Jahr 2008 erstmals auch das Instrument des Beförderungsausschlusses ein. Rechtsgrundlage ist § 3 Teil A des gemeinsamen VBB-Tarifs: Seite 13 von 24 „§ 3 VBB Tarif Teil A Von der Beförderung ausgeschlossene Personen:

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen [...]

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind,

4. Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausüben [...]."

Laut einer Pressemitteilung des Unternehmens vom 23.7.2008 hat die BVG an diesem Tage erstmals zwei Männer von der Beförderung ausgeschlossen, die am 1.3.2008 einen Busfahrer auf der Linie M29 mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatten. Weitere Beförderungsausschlüsse wurden seither nicht ausgesprochen.

Auch die S-Bahn Berlin GmbH hat drei jugendliche Gewalttäter von der Beförderung ausgeschlossen, die Straftaten zum Nachteil von Fahrgästen begangen haben. Darüber hinaus hat die S-Bahn Berlin GmbH angekündigt, ab 2009 auch gegenüber solchen Personen einen Beförderungsausschluss verhängen zu wollen, die Sachschäden an Bahnhöfen und Zügen verursacht haben.

Die Durchsetzung der Hausverbote bzw. Beförderungsausschlüsse geschieht in enger Abstimmung mit der Polizei. Ein Verstoß gegen ein Hausverbot hat eine Strafverfolgung wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) zur Folge. Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2008 insgesamt 241 Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs im Bereich der U-Bahn gestellt wurden.

Der an den Senat gerichteten Aufforderung des Abgeordnetenhauses, sich dafür einzusetzen, künftig Straftaten in Bus und Bahn mit einem generellen Verbot der Nutzung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsmitteln zu ahnden, wird durch die BVG insoweit nachgekommen, als beide Sanktionsmaßnahmen ­ Beförderungsausschluss und Hausverbot ­ in einer Hausordnung verankert werden. Außerdem wird sich die BVG bei den zuständigen VBB-Frachgremien für einheitliche Maßnahmen aller VBB Verkehrsunternehmen einsetzen.

Der Senat begrüßt die intensivere Wahrnehmung des Rechts zum Beförderungsausschluss durch die Verkehrsunternehmen. Wer Straftaten im ÖPNV begeht, muss konsequent von der weiteren Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen werden. Aber auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit ist ein konsequentes Vorgehen gegen sozial inadäquates Verhalten von großer Bedeutung. Denn das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Fahrgäste wird bereits dann wesentlich beeinträchtigt, wenn sie mit sozial inadäquatem Verhalten auf den Bahnhöfen und in den Fahrzeugen konfrontiert werden.

Präsenz der Polizei

Zur Präsenz der Berliner Polizei im öffentlichen Personennahverkehr berichtet die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wie folgt: „Die Berliner Polizei führte in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 3.129 Einsätze im ÖPNV mit insgesamt 148.150 Einsatzkräftestunden durch. Dabei wurde 1.558 Personen die Freiheit entzogen und es wurden insgesamt 3.132 Vorgänge gefertigt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag mit ca. 65 % im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Ca. 35 % der durchgeführten Einsätze waren Präsenzmaßnahmen. Damit hat die Berliner Polizei im Berichtszeitraum durchschnittlich knapp 3

Einsätze pro Tag im ÖPNV durchgeführt.

In der Sicherheitsleitstelle der BVG wurde bei deren Inbetriebnahme im Jahr 2000 ein Arbeitsplatz für eine externe Verwendung eingerichtet. Die anlassbezogene Nutzung dieses Arbeitsplatzes durch die Polizei wurde im Jahre 2004 im Rahmen der Allgemeinen Regelungen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit im ÖPNV Berlin vereinbart. Sie hat sich als sehr sinnvoll erwiesen, weil sowohl bei Großveranstaltungen im Berliner Stadtgebiet (z. B. Großveranstaltungen im Olympiastadion, Risikospiele der Fußball-Bundesliga, Versammlungslagen usw.) als auch bei den täglichen operativen Maßnahmen der Berliner Polizei eine sehr enge abgestimmte Zusammenarbeit gewährleistet werden kann. Die Nutzung des Arbeitsplatzes durch die Polizei erfolgt anlassbezogen."

Laut BVG wurde der Arbeitsplatz im Jahr 2008 insgesamt 49 mal genutzt.

Nach Mitteilung der S-Bahn Berlin GmbH werden gemeinsame Streifen von Bundespolizei und Sicherheitskräften der S-Bahn auf Bahnhöfen und in Zügen über den gesamten Tagesverlauf durchgeführt. Pro Monat erfolgen im Schnitt 500 dieser Streifengänge im Regionalbereich NordOst (Mecklenburg, Brandenburg, Berlin), von denen der Großteil im Raum Berlin durchgeführt wird.

Die BVG teilt zur Kooperation mit der Berliner Polizei folgendes mit: Seit Juli 2003 arbeiten BVG und Polizei in Form von anlassbezogenen gemeinsamen Schwerpunkteinsätzen zusammen. Informationen über erkannte Schwerpunkte werden ausgetauscht. Insbesondere auf dem Gebiet der Bekämpfung des Drogenhandels und -konsums im ÖPNV hat sich Zusammenarbeit seit der Neustrukturierung des LKA 24 vertieft. Die BVG nimmt an den Treffen des „Lenkungsgremiums ÖPNV" teil, bei denen über das operative Tagesgeschehen hinaus strategische Themen besprochen und Maßnahmen festgelegt werden. Es existiert ein regelmäßig abgestimmtes gemeinsames Lagebild. Auf Anfrage werden der Polizei Daten aus der Videoüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung zur Verfügung gestellt.

Der Senat hält eine ausreichende Polizeipräsenz für erforderlich, um gemeinsam mit den Sicherheitskräften der Verkehrsunternehmen die objektive und subjektive Sicherheit im ÖPNV zu gewährleisten. Der Senat begrüßt angesichts der zunehmenen Drogendelikte die Intensivierung der Kontrolltätigkeit der Polizei in diesem Bereich sowie die Einrichtung der spezifischen „Einsatz- und Ermittlungsgruppe Sicherheit im Nahverkehr ohne Drogen" (jetzt LKA 24). Der derzeitige Umfang des Einsatzes von Polizeikräften erscheint grundsätzlich angemessen.

Als mittelbares Instrument zur Erhöhung der Präsenz uniformierter Sicherheitskräfe im ÖPNV gewähren die Berliner Verkehrsunternehmen unter dem Motto „Freifahrt für Uniformierte" Vollzugsbeamten, Beamten der Bundespolizei, der Wachpolizei sowie Feldjägern die kostenlose Mitfahrt in allen Verkehrsmitteln im Tarifgebiet A, B, C, sofern diese Personen während der Fahrt ihre Uniform tragen. Darüber hinaus können uniformierte Mitarbeiter der Feuerwehr, Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sowie Justizvollzugsbeamte in den Fahrzeugen der BVG kostenlos mitfahren; die Mitarbeiter der Feuerwehr können zusätzlich noch die Fahrzeuge der S-Bahn-Berlin GmbH nutzen. Insgesamt wird damit einem Kreis von mehr als 27.000 Personen ein Anreiz gewährt, für ihre Wege in der Stadt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und dabei die Dienstuniform zu tragen.

Der Senat begrüßt die Ausweitung der „Freifahrt für Uniformierte", wie sie derzeit im Rahmen des Runden Tisches erörtert wird (siehe dazu Ziff. 4.5.). Durch ihre Uniform wird eine Abschreckungswirkung erzielt und das Sicherheitsgefühl bei den Fahrgästen gestärkt. Hinzu kommt, dass die angesprochenen Berufsgruppen oft eher bereit und in der Lage sind, bei Vorkommnissen Hilfe zu holen oder selbst Hilfe zu leisten.