Hartz

Seite 30 von 33

4.12 Fahrgastbetreuung im ÖPNV

Ein Projekt des öffentlichen Beschäftigungssektors in Kooperation mit dem Personaldienstleister bbw.

4.13 Freifahrt für Uniformierte

Einsatz fahrdienstuntauglicher Mitarbeiter Befristet fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter werden wie folgt in den Bereichen eingesetzt BO: Ø 25 Mitarbeiter ­ Einsatz als Fahrzeugbegleiter BS: Ø 15 Mitarbeiter ­ Folien kleben / Graffiti beseitigen, Ziel: Fahrzeugbegleiter BU: Ø 15 Mitarbeiter ­ unterschiedliche Einsatzgebiete, Ziel: Fahrzeugbegleiter

Bei dauerhaft fahrdienstuntauglichen Mitarbeitern erfolgt derzeit die Prüfung in allen Bereichen und Abstimmung über Anforderungen bei Einsatz im Sicherheitsbereich.

Busbegleiter sind überwiegend vorübergehend fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter aus dem Omnibus-Bereich.

Der Einsatz erfolgt Montag bis Freitag von 6:00 - 20:00 Uhr in zwei Schichten (Früh- und Mitteldienst). Der Einsatz als Busbegleiter erfolgt freiwillig! Ausgeschlossen werden Mitarbeiter, die selbst von Fahrgästen angegriffen wurden. Durch die Präsenz in Dienstkleidung findet eine Erhöhung des objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls für Fahrer und Kunden statt. Ein schwerpunktmäßiger Einsatz erfolgt auf Buslinien, auf denen es zu störendem Verhalten / Übergriffen auf das Fahrpersonal gekommen ist durch mindestens zwei Busbegleiter auf einer Omnibuslinie. Ausgewählte Busbegleiter werden betriebshofbezogen auf den ihnen bekannten Linien eingesetzt. Bei massiven und wiederholten Übergriffen erfolgt der Einsatz des Mobilen Ordnungsdienstes. Fazit bisher: Die ständige Präsenz von Busbegleitern auf ausgewählten Linien hat bewirkt, das die Aggressionen bei den Schülern in Linienomnibussen nachgelassen hat.

5. Bewertung der Maßnahmen

Wirksamkeit

Eine Darstellung der Auswirkungen der zuvor beschriebenen Maßnahmen auf die objektive und subjektive Sicherheit ist durch die BVG explizit nicht möglich, da sich begleitende Einflussfaktoren wie z. B. Anschläge in New York, London, Madrid, Einführung Hartz IV, Fußballweltmeisterschaft sowohl positiv als auch negativ auf das Empfinden der Kunden niederschlagen, ohne das die BVG darauf Einfluss nehmen kann.

Einsparungen Anhand eines zehnmonatigen Versuchs im Jahr 2003 im Betriebsbereich Straßenbahn konnte festgestellt werden, dass Fahrzeuge ohne Videoausrüstung 2,5-mal so schnell durch Vandalismus bzw. Graffiti beschädigt werden, als Fahrzeuge mit Videoausrüstung. Zudem ist im Vergleich zum Jahr 2002 die Anzahl der Sachschäden (Gesamt BVG) absolut um ca. 20. gesunken. Dabei werden seitens der BVG bei der Ermittlung der Kosten ausschließlich die tatsächlich aufgewendeten Mittel herangezogen.

Dieser Rückgang resultiert zu einem großen Teil aus dem Rückgang der Sachbeschädigungen im Betriebsbereich U-Bahn. Zurückzuführen ist dieses auch auf den Einsatz von Infrarotkameras in den Abstellanlagen und der damit einhergehenden Verdrängung von Vandalismustätern. Insgesamt steigen die Gesamtaufwendungen für die Beseitigung dieser Schäden jedoch weiter. Sowohl die gestiegenen Kosten für die Neubeschaffung bzw. Reparatur der Schäden, als auch die aggressivere und rücksichtslosere Art der Vandalismustäter (z. B. Etching / Flusssäure) führen zu diesem Kostenanstieg.

Auswirkungen auf Nachfrage und Einnahmen

Eine direkte Auswirkung auf die Nachfrage an unserem Verkehrsangebot sowie eine daraus resultierende Einnahmenveränderung kann nicht nachgewiesen werden, da diese nicht explizit auf bestimmte äußere Umstände zurückgeführt werden können.