Schule

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Kosten:

Die Differenzierung der Kosten nach Sicherheitspersonal und Personal mit so genannten gemischten Aufgaben kann und sollte nicht erfolgen, da jeder BVG-Mitarbeiter allein durch seine Anwesenheit eine Serviceleistung erbringt beziehungsweise ein Stück subjektive Sicherheit erzeugt.

Die Gesamtaufwendung der BVG für den Bereich Sicherheit und Service, inklusive der Kosten für den Fremddienstleister, belaufen sich auf ca. 29,5 Mio. Euro p. a. (Plan 2008). Darin enthalten sind u. a. die Kosten für die Betriebsleitstelle Sicherheit und Service, die Kosten für Sicherheitsmitarbeiter, Kontrollkräfte, Bahnhofsbetreuer und Mitarbeiter für den Schließdienst.

Fazit: Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Trotz aller nicht durch die BVG beeinflussbaren äußeren Faktoren haben die sicherheitsrelevanten Maßnahmen einen positiven Einfluss auf unsere Fahrgäste und Mitarbeiter sowie auf unsere Anlagen und Fahrzeuge.

Dass alle bisherigen Bemühungen im Einzelnen noch nicht dazu geführt haben, die Aufwendungen für die Beseitigungen von Vandalismusschäden, als auch die negativen Einflüsse auf unsere Fahrgäste und Mitarbeiter gänzlich zu verhindern, begründet sich in der Tatsache, dass ein moderner und für alle Bevölkerungsgruppen offener, zu jeder Uhrzeit zur Verfügung stehender Nahverkehr nicht verhinderbare Risiken mit sich trägt.

Eine weitere Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens ist nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand - personell und finanziell - zu erreichen. Das S-Bahnnetz ist als öffentlicher Raum zu betrachten, in dem sich täglich mehr als eine Million Fahrgäste bewegen.

Schwerpunkt des Securitygedankens ist die Analyse der von Nutzerinnen und Nutzern der SBahn besonders in der verkehrsschwachen Zeit empfundene Unsicherheit. Sie beeinflusst das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste. Dabei gelten Frauen und ältere Fahrgäste oft als besonders gefährdet. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik trifft diese Einschätzung für Straftaten im öffentlichen Raum objektiv jedoch nicht zu. Dies kann auch für den ÖPNV angenommen werden. Die dennoch gefühlte Unsicherheit in erlebte Sicherheit umzuwandeln, ist deshalb das erklärte Ziel des Unternehmens. Die Sicherheitsmaßnahmen dienen dabei dem Schutz aller Fahrgäste. Sie dienen aber auch und nicht zuletzt dem Schutz des Bahn-Vermögens. Zudem gelten die Securityleitlinien des DB Konzerns.

2. Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Hinsichtlich der allgemeinen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Polizei und Verkehrsunternehmen in Berlin wird auf die Ausführungen unter I.2. verwiesen. Dabei ist, soweit es um die Verantwortlichkeit im S-Bahn-Bereich für die Gewährleistung der Sicherheit geht, zu differenzieren: In der Öffentlichkeit wird die S-Bahn Berlin mit den Zügen und der dazugehörigen Infrastruktur als Ganzes wahrgenommen. Rechtlich sieht es jedoch anders aus:

· Züge: Die Züge stehen im Eigentum der S-Bahn Berlin GmbH. Dort übt sie als Eigentümerin das Hausrecht aus.

· Bahnhöfe und Haltepunkte: Eigentümerin der Bahnhöfe und Haltepunkte ist die DB Station und Services AG. Dies erfordert vertragliche Regelungen mit der S-Bahn Berlin GmbH. Der geltende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen beiden Partnern regelt die Verantwortlichkeiten an der Schnittstelle zur Eisenbahninfrastruktur der 136 sogenannten reinen SBahnhöfe. Die Mischbahnhöfe verbleiben in alleiniger Verantwortung der DB Station & Service AG.

Die S-Bahn Berlin GmbH übt das Hausrecht auf den Verkehrsanlagen aus. Sie ist für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sowie für Vorbeugung und Abwehr von Gefahren zuständig. Im Servicebereich gehören dazu auch die Betreuung der Kunden, die Installation von Fahrgastinformationsanlagen, die Aktualisierung der Reisendeninformation, das Betreiben der Lautsprecher und Zugzielanzeiger und die sonstige Information der Fahrgäste. Sie übernimmt Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht, des Notfallmanagements in Korrelation zu Konzernvorgaben und sonstige Kontrollaufgaben nach gesetzlichen Vorschriften.

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Der Bundespolizei ist gesetzlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung übertragen, soweit der Tatort auf Anlagen liegt, die für den Betrieb der Bahn notwendig sind.

Den Länderpolizeien Berlin und Brandenburg obliegen die Aufgaben der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung von Straftaten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Diese rechtlichen Vorgaben schließen Überschneidung des Handelns nicht immer aus. Das o.g. Lenkungsgremium (Ziff. I. 2., Abs. 3) bemüht sich, diese Fälle gemäß den „Allgemeinen Regelungen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit im ÖPNV Berlin" einvernehmlich zu klären.

Ein gemeinsames Präventionskonzept zwischen den Polizeien und den Verkehrsunternehmen wurde Anfang 2008 verabschiedet. Hier drin ist die grundsätzliche Zusammenarbeit geregelt.

Darüber hinaus wurden auch zahlreiche der Prävention dienende Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Präventionsbeauftragten der Bundes- und der Landespolizei in Schulen und für Senioren vereinbart. Die unterjährigen Veranstaltungen werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorbereitet und durch das Lenkungsgremium beschlossen. Die bekannten Kooperationspartnerschaften bestehen weiterhin.

3. Aktuelle Sicherheitslage

Objektiv

Für die Angaben zu Straftaten, Anzahl der Täterfeststellungen und Aufklärungsquoten sind die polizeilichen Statistiken maßgeblich. Für die S-Bahn Berlin GmbH ist es dabei wichtig, dass ihr nur die Delikte „zugerechnet" werden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich geschehen sind. Die der S-Bahn Berlin GmbH bekannten Statistiken lassen diese Zuordnung bisher nur begrenzt zu.

Soweit die Berliner Polizei Straftaten im ÖPNV in ihrem landeseigenen System (POLIKS) gesondert erfasst, wird nicht zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und anderen Eisenbahnunternehmen (z.B. DB Netz AG, DB Regio AG, ODEG) unterschieden, dies gilt auch für das System (@rtus-Bund) der Bundespolizei. Im Hinblick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, die nach bundesweit einheitlichen Kriterien zu führen ist, gilt, dass dort nur der Tatort „öffentlicher Raum" gesondert erfasst wird, nicht aber das Merkmal „ÖPNV". Insofern sind die polizeilichen Statistiken bisher nur eingeschränkt aussagekräftig. Eine differenziertere Erfassung wäre dringend erforderlich.

Die Benennung von Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkten hängt von der Bewertung der polizeilichen Erkenntnisse ab. Dabei kann auf ein einheitliches und abgestimmtes Lagebild ÖPNV zurückgegriffen werden, in dem auch die Daten der Bundespolizei enthalten sind, allerdings mit o.g. Unschärfe. Darüber hinaus ist die Bewertung auch von der allgemeinen Sicherheitslage abhängig. Terroristische Aktivitäten sind dabei besonders zu beachten.

Die Vandalismusschäden an Bahnhöfen und Fahrzeugen bewegen sich nach wie vor auf hohem Niveau. Die Wiederherstellungskosten der S-Bahn Berlin GmbH betrugen im Jahr 2007 bei rd. 5,7 Mio.. Für 2008 wird der endgültige Wert derzeit noch ermittelt, hier wird ein leichter Rückgang um ca. 300.000 erwartet.