Der Senat wird aufgefordert ein entsprechendes Verfahren zu etablieren und dem Abgeordnetenhaus bis zum

Bei Etablierung dieses Verfahrens ist die Veröffentlichung der ZeP-Angebotsliste nicht mehr erforderlich.

Der Senat wird aufgefordert, ein entsprechendes Verfahren zu etablieren und dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2009 zu berichten. Die Bezirke werden aufgefordert, zusammen mit der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 30. September 2009 ein Muster für eine standardisierte Personalplanung zu erarbeiten.

Hilfen zur Erziehung

Für das Jahr 2008 erfolgt eine Basiskorrektur der Kostenüberschreitungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf Grundlage von 319 Mio. in Höhe von 75% zulasten des Landes und 25 % zulasten der Bezirke.

Für das Jahr 2009 erfolgt im Rahmen der Nachbudgetierung eine Basiskorrektur der Mengenabweichungen in Höhe von 75% zulasten des Landes und 25% zulasten der Bezirke. Grundlage ist die Zuweisung von 319 Mio..

Für die Jahre 2010 und 2011 erfolgt im Rahmen der Nachbudgetierung eine Basiskorrektur der Mengenabweichungen in Höhe von 75% zulasten des Landes und 25% zulasten der Bezirke.

Der Senat wird aufgefordert, eine Prüfung und Bewertung des vom Rat der Bürgermeister vorgelegten Modells vorzunehmen und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu berichten.

Neugestaltung des bezirklichen Wertausgleichs

Mit dem Wertausgleich soll ein gerechter Ausgleich zwischen den Bezirken (Art. 85 Abs. 2 Verfassung von Berlin) vorgenommen werden. Dieser dient zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in der Stadt (Art. 65

Abs.1 VvB).

Der bisherige produktbezogene Wertausgleich ist kompliziert, da uneinheitlich, seine Wirkung ist trotz seiner Komplexität marginal. Die dadurch erzielte Wirkung wird nicht überprüft. Daher muss ein neues System des Wertausgleichs etabliert werden, das zu einer Ausweitung und Standardisierung der Ausgleichsstrategie, bei gleichzeitiger Schaffung von maximaler Transparenz bei der Umverteilung und der Mittelverwendung führt.

Grundsätzlich sind die angebotsgesteuerten Produkte für den Wertausgleich geeignet.

Derzeit sind bereits 13 finanzrelevante Angebotsprodukte mit unterschiedlichen Wertausgleichsstrategien in den bezirklichen Wertausgleich einbezogen. Zusammen enthalten sie etwa 50% der Kosten der Angebotsprodukte der sozio-kulturellen Infrastruktur in den Bezirken.

Für diese Wertausgleichsprodukte werden derzeit verschiedene Wertausgleichsmodelle (unterschiedliche Fachindikatoren in unterschiedlicher Gewichtung) und verschiedene Ausgleichsstrategien verwendet. Dadurch wird der Wertausgleich intransparent und in seiner finanziellen Wirkung marginalisiert.

Standardisierung und Transparenz Einheitliches Modell für den Wertausgleich; Verzicht auf Fachindikatoren

Nur durch weitestgehende Standardisierung des Wertausgleichs kann Transparenz geschaffen werden. Deshalb soll für alle im Wertausgleich befindlichen Produkte ein einheitliches Modell für den Wertausgleich angewendet werden. Dabei soll auf die Berücksichtigung von unterschiedlichen Fachindikatoren für jedes einzelne Wertausgleichsprodukt (sozialräumliche Entwicklungstendenz, Bildungsindex, Ausländeranteil, städtebauliche Dichte, Einwohner bestimmter Altersklassen, Anzahl der Vereinsmitglieder, Anzahl der HzL-Empfänger an bestimmten Altersklassen) und die hieraus entstehende Intransparenz der unterschiedlichen Wertausgleichsmodelle verzichtet werden.

Ein-Indikatoren-Modell - der sozial gewichtete Einwohner

Die sozialräumliche Entwicklungstendenz ist ein auf wissenschaftlicher Basis ermittelter Wert und bildet hinreichend wertausgleichsrelevante bezirkliche Unterschiede ab. Die Einbeziehung der weiteren Fachindikatoren führt möglicherweise jeweils auf das einzelne Produkt bezogen zu fachlich nachvollziehbaren Wertausgleichsmodellen; in der Summe der Wertausgleichsprodukte macht die Vielzahl der Indikatoren jedoch den Wertausgleich intransparent. Eine eindeutige Gewichtung nach der sozialräumlichen Entwicklungstendenz erscheint aus diesen Gründen zielführend.

Das Produkt aus sozialräumlicher Entwicklungstendenz und Einwohnerzahl führt zu einem die sozialräumlichen Unterschiede einerseits und die Einwohnerentwicklung andererseits berücksichtigenden Ein-Indikatoren-Modell, dem sozialräumlich gewichteten Einwohner.

Ausweitung durch stärkere Berücksichtigung der Planmengen (Modellmengen)

Die Ausgleichsstrategien müssen in Richtung einer stärkeren Berücksichtigung von Planmengen (Modellmengen) verändert werden, um der Marginalisierung des Wertausgleichs entgegenzuwirken. Eine Marginalisierung der finanziellen Wirkung des Wertausgleichs resultiert z. B. dadurch, dass derzeit für einige Produkte Ausgleichsstrategien, wie „Anhebung der beiden Bezirke mit den geringsten Ist-Mengen auf den Wert des 10.

Bezirks" angewendet werden. Die Ausgleichsstrategie für einen maximalen Wertausgleich würde in einer 100%igen Anwendung von Modellmengen bestehen, weil somit jeder Bezirk pro gewichtetem Einwohner die gleichen Ist-Mengen erhielte.

Einbezogene Produkte

Für die Zuweisung an die Bezirke 2010/2011 erstreckt sich der Wertausgleich auf die bisher einbezogenen Angebotsprodukte der sozio-kulturellen Infrastruktur.

Bei den Produkten der Grünflächenpflege ist eine Zuweisung ab 2010 ohne Indizierung auf Basis der Ist-Mengen des Basisjahres zu prüfen.

In Vorbereitung der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 wird der Senat ersucht, unter Beteiligung der Bezirke die Aufnahme weiterer finanzrelevanter Angebotsprodukte in das Wertausgleichsverfahren zu prüfen. Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist bis Ende Juni 2010 Bericht zu erstatten.

Anreize durch Berücksichtigung der Ist-Mengen erhalten ­ Einheitliche Wertausgleichsstrategie schaffen

Um für die Bezirke eine Anreizsituation zu schaffen, entsprechende Angebote vorzuhalten, sollen die Ist-Mengen bei der Budgetierung der Wertausgleichsprodukte berücksichtigt werden.

In das Wertausgleichsverfahren sollen daher 50 Prozent der Ist-Mengen des Basisjahres einbezogen werden. Die Bestimmung der übrigen 50 Prozent der Planmengenvorgabe erfolgt als Fortschreibung der Ist-Mengen des Basisjahres.

Einheitliche Ausgleichsstrategie

Mit dieser für alle Wertausgleichsprodukte einheitlichen Ausgleichsstrategie ergibt sich zusammen mit dem EinIndikatoren-Modell für alle Wertausgleichsprodukte ein transparentes und weitestgehend standardisiertes Modell für den bezirklichen Wertausgleich.

Die Mindestkennzahlen der in den Wertausgleich einbezogenen Produkte sowie eine Modellrechnung der Umverteilungswirkungen für das Planjahr sind dem Hauptausschuss nach Festsetzung des Bezirksplafonds, spätestens mit der Übergabe des Haushaltsplanentwurfs an das Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.

Nachweise über die Verwendung von Budgetgewinnen und weitere Evaluierung

Zur Evaluierung des Wertausgleichssystems soll eine Untersuchung der Verwendung der Wertausgleichsgewinne auf Basis der Zuweisungs- und Abrechnungsdaten der Bezirke durch die Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt werden. Die Bezirke sollen gleichfalls anhand der Planungen für ihre Haushalte über die Verwendung der Wertausgleichsgewinne befragt werden. Es soll eine wirkungsorientierte Betrachtung, mit der Fragestellung, ob der Wertausgleich seinen Zielen gerecht wird - z. B. sozial gefährdete Gebiete/Bezirke zu stärken - von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt werden.

Im Interesse der Evaluierung der angestrebten Steuerungswirkung der gewichteten Zuweisungen ist die jährliche Ist-Mengenentwicklung bei Wertausgleichsprodukten dem Hauptausschuss (UA Bezirke) zur Kenntnis zu geben.

Es ist zu prüfen, ob zur weiteren Vereinfachung in einem folgenden Schritt eine finanzielle Aggregation der genannten Produkte zu einem "Wertausgleichsbudget" erwogen werden kann. Damit würde eine Summe für den Wertausgleich gebildet, die der politischen Steuerung (z. B. auch rein summarische Ausweitung/ Begrenzung des Umfangs des Wertausgleichs) zugänglich wäre.

Der Senat soll ferner prüfen, inwieweit der Wertausgleich bei den Angebotsprodukten der soziokulturellen Infrastruktur, wie Musikschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken und Jugendförderung über die Definition von Mindestmengen (ggf. durch Umgruppierung der Planmengenkategorien) erfolgen kann.

Die Ergebnisse beider Prüfungen sind dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu berichten.

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Umsetzung eines entsprechenden Wertausgleichsmodells ab dem Haushaltsjahr 2011 bis zum 30. September 2010 zu berichten." Berlin, den 1. April 2009